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Es passiert immer schneller als einem lieb ist: Kurz die Vorfahrt missachtet, eine kleine Mauer übersehen oder dem Vordermann aufs Auto aufgefahren. Jetzt gilt es zu klären, was beachtet werden muss, wenn das Unfallauto verkauft werden soll. Oder taugt er doch nur noch für die Schrottpresse?
Schnell ist ein Unfall passiert! Dann stellt sich die Frage: "Was tun?" - Foto Romelia / Pixelio.de Ausschlaggebend ist, ob der Wagen einen Totalschaden hat, dann rechnet sich ein Verkauf nicht, denn der zu reparierende Schaden liegt immer höher als der noch verbleibende Kaufwert des Fahrzeugs. Beim Totalschaden gilt nur noch der reine Schrottwert des Autos. Als Totalschaden gilt ein Pkw, bei dessen Unfall beispielsweise der Rahmen verzogen wurde. Der Reparaturaufwand wäre ungleich höher als der verbleibende Wert des Wagens. Liegt der Unfallschaden unter dem Restwert des Fahrzeugs, rechnet sich eine Instandsetzung. Sinnvoll ist es, sich über den aktuellen Kaufpreis des Wagens zu informieren. Offiziell einsehbare Listen hierzu gibt es beispielsweise im Internet. Wichtige Angaben sind Baujahr und Kilometerleistung des Wagens. Weniger wichtig sind viele Extras, bei denen sich so mancher eine deutliche Wertsteigerung erhofft. Was allerdings oftmals den Verkaufspreis steigern kann, ist ein Austauschmotor. Denn ein neues Aggregat hält länger als der originale Motor, Verschleißteile sind noch voll intakt. Allerdings darf nicht die Kilometerleistung des alten Motors - und somit des Autos insgesamt - vergessen werden. Sollte dieser etwa schon 250.000 Kilometer gelaufen sein, ist der ganze Pkw entsprechend "runter", da "spült" auch der neueste Motor nur noch wenig zusätzliches Geld in die Kasse. Ist der Marktwert des Autos ohne Unfallschaden ermittelt und der Schaden abgezogen, kann der Restwert festgelegt werden. Sollten man sich dazu entscheiden seinen Wagen zu verkaufen, kann dieses bequem und gewinnbringend von zuhause aus machen. Auf der Webseite Meinautomakler.de können Verkäufer die Basisinformationen des Autos angeben und bekommen umgehend ein unverbindliches Angebot zugesandt. Ab wann ist ein Unfall ein Unfall?Schon jede Berührung eines Fahrzeugs mit einem anderen Pkw oder Gegenstand gilt zunächst einmal als Schaden. Das bedeutet, dass schon ein kleiner Kratzer an einem Auto, der beispielsweise durch einen anderen Pkw verursacht wurde, sich wertmindernd auswirkt. Versichert der Unfallgegner allerdings, keinen Schaden erkennen zu können und es ist trotz leichtem Auffahren auch nichts als Kratzer oder Makel erkennbar, kann man sich in gegenseitigem Einvernehmen darauf einigen, dass kein Schaden vorliegt. Allerdings ist in den meisten Fällen zumindest ein kleiner Schaden erkennbar. Da bei den Pkw der jüngeren Baujahre Stoßfänger oft eine Lackschicht haben, ist ein minimaler Schaden kaum zu verhindern. Bagatell- oder Unfallschaden?Viele Unfälle werden von der Polizei aufgenommen und somit gelten Rechtsverbindlichkeiten. Rein rechtlich wird unterschieden zwischen Bagatell- und Unfallschaden. So muss ein Pkw, dem beispielsweise ein Seitenspiegel abgefahren wurde, nicht als "Unfallwagen" ausgezeichnet werden. Lag hingegen ein Blechschaden vor, muss der Händler den Wagen als "Unfallwagen" auszeichnen, das ist seine Pflicht. Auch beim privaten Verkauf muss auf Unfallschäden unbedingt hingewiesen werden, sonst kann der Käufer im Nachhinein Ansprüche geltend machen. Der Käufer kann sogar den Kaufpreis zurückverlangen, denn es liegt arglistige Täuschung vor. Beim Händler bekommt der Käufer durch die Garantie sofort den Kaufpreis zurück, falls ein Schaden verschwiegen wurde der im Nachhinein ans Licht kommt. "Ist doch nur ein kleiner Kratzer"Was schnell passiert, ist ein Kratzer, sei es durch einen Rempler mit dem Kinderwagen oder ausversehen mit dem Schlüssel. Wurde der Lackschaden nur ausgebessert, liegt kein Unfallschaden vor. Muss aber eine ganze Seite neu lackiert werden, zählt dies als Unfall und muss entsprechend vermerkt werden. Auch wenn Fahrzeugteile erneuert werden müssen, liegt ein Unfall vor. Kann aber beispielsweise die Frontschürze gerichtet werden, ist dies noch ein Bagatellschaden. Bild: Romelia / Pixelio
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