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Reifen Beschriftung

Nicht nur unser Sozialsystem, die Abgasvorschriften und die europäische Wirtschaft richten sich nach den USA aus – unübersehbar sind die nichtmetrischen Einheiten auf der Reifenflanke. Die EWG, die Vereinten Nationen und der deutsche Verkehrsminister – alle wollen dem Reifen etwas Gutes antun. Da reicht eben der Platz nicht mehr für die Beschriftung auf einer Seite aus – zwei Seiten müssen identifiziert werden. Schließlich muss dem Reifenhersteller zugebilligt werden, dass er mit schönen Namen - vom Feuerstein bis zum Feuerfalken - von Modetrends wie Umweltschutz und Energiebewusstsein - auf der Reifenflanke werben darf.

 

Nationales Recht konkurriert zunächst mit dem EWG-Recht von 1992 (Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage), das sich wiederum auf das EWG-Betriebserlaubnisverfahren gemäß der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten stützte. Sie empfahl schon damals, den technischen Vorschriften Rechnung zu tragen, die die UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE: Economic Commission for Europe) in der Regelung Nr. 30 („Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger“) erlassen hatte. Regelung Nr. 54 („Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger“) und Nr. 64  („Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen, die mit Noträdern/-reifen ausgerüstet sind“) sollten ebenfalls in nationales Recht übernommen werden. Für Motorräder gilt die ECE-Regelung Nr. 75 („Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Luftreifen für Krafträder und Mopeds“).

Seit Herbst 1998 wurden die ECE-Vorschriften auch zum nationalen Recht  erhoben, so dass wir uns wieder an das Technische Englisch, die amerikanischen Pfunde und die männliche Daumenbreite (= 1 inch) gewöhnen müssen.

In den Grafiken, Bild Dot-Seite und Bild Nicht-Dot-Seite sind die beiden – verschiedenen Reifenseitenwände eines Pkw-Reifens, der als Reservereifen im Kofferraum als Ersatzreifen eines Daimlers liegt, dargestellt.
Hier handelt es sich um einen symmetrischen Reifen, der weder eine Außen/Innenflanke noch einen Pfeil für die Laufrichtung besitzt. Deshalb kann man ihn in eine DOT- und in eine Nicht-DOT-Seite unterteilen.

 

Die Genehmigungen für die Zulassung der Reifen wurden in den einzelnen UN-Ländern erteilt. Beispielsweise hatte die Bundesrepublik Deutschland die Nummer 9 erhalten, Holland die Nr. 4. Aber auch die DDR war Mitglied der UN und erhielt die Nr. 15. Das abgebildete Genehmigungszeichen weist auf Spanien hin; rechts davon die Genehmigungsnummer.

 

Neben der Zulassung des Reifens ist in erster Linie die Reifengröße, die Reifenbauart (heute fast ausschließlich radiale Bauweise der Karkasse) und die maximale Geschwindigkeit (Speed Index) für den Kunden wichtig. Die Reifengröße ist für den Platzbedarf im Radkasten und die Genauigkeit des Tachos verantwortlich und ist in den Fahrzeugpapieren (Zulassung) eingetragen.

Die Geschwindigkeitssymbole (Speed Index) sind für die maximale Fahrgeschwindigkeit bzw. einer Referenzgeschwindigkeit (bei Nfz) festgelegt.

Tabelle Speed Index SI

Die Tragfähigkeit T eines Reifens über den Lastindex (LI) kann man in einer Tabelle nachschlagen, sofern die Belastungsangabe nicht auf der Reifenseitenwand zu erkennen ist.

Für Besitzer eines Taschenrechners lässt sich hinreichend genau der Wert ebenfalls ermitteln, wenn die Eingabe von Potenzen keine Schwierigkeit bereitet. Schließlich muss die 80. Wurzel gezogen werden.

Für die "Fachrechenlehrer" gibt es hier genauere Einzelheiten.

 

Die einzelnen Links im Überblick:

Bild Dot-Seite des Reifens | Bild Nicht-Dot-Seite des Reifens |

Tabelle Speed Index | Tabelle Tragfähigkeit mit Diagramm

Mathematik am Reifen (Tragfähigkeitsberechnung)

Mein herzlicher Dank geht an Manfred Scholz, der mir seinen Beitrag unentgeltlich zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hatte. Inhaltliche Änderungen wurden von mir nicht vorgenommen.

Seine Homepage: www.scholz66.de 


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Johannes Wiesinger

bearbeitet: 19.02.2015

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