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Rauchen in der Schule

Hans-Dietrich Zeuschner, 03.05

 Sozialkundeunterricht aktuell:

  

Bundesweit werden zur Zeit die Erlasse zum Nikotin- und Alkoholgenus s in der Schule überarbeitet, die zumeist  aus den sechziger Jahren stammen. Diese Aktion bietet den Lehrkräften für Sozialkunde und Politik an Berufsbildenden Schulen die nicht häufig auftretende Gelegenheit, ihre Schüler von einem laufenden Prozess  partizipieren zu lassen.

 

    Als Analyseinstrument erscheint  der Politzyklus besonders geeignet.  Legt man seine Struktur  zu Grunde, befinden wir uns in der Öffentlichkeit gegenwärtig in der zweiten Phase (Strukturelement Auseinandersetzung) nachdem insbesondere über die Medien deutlich gemacht worden ist, worin das  Problem  besteht. Unter diesen Verhältnissen  bleibt es der Lehrkraft im Hinblick auf die Vorkenntnisse der Schüler überlassen, an welcher Stelle des nachstehend dargestellten Zyklusses sie einsteigen will. Auf jeden Fall muss noch einmal auf das Kernproblem hingewiesen werden. Es lautet nicht allgemein „Rauchen“ sondern „Rauchen in der Schule, speziell in Berufsbildenden Schulen“.

 

Der Politzyklus als methodisches Analyseinstrument

Schlüsselfrage                                       Kategorie
  Worin besteht das Problem? PROBLEM
  Welche Aufgabe hat die Politik zu Lösen?  
     
  Was wirkt auf die Auseinandersetzung ein?    
    AUSEINANDERSETZUNG  
  Wie verläuft die Auseinandersetzung?    
     
 

Zu welchen Ergebnissen kann die

 Auseinandersetzung / der Willensbildungs- 

 und Entscheidungsprozess führen?

ENTSCHEIDUNG  
     
  Wie wird die Entscheidung umgesetzt? VOLLZUG DER ENTSCHEIDUNG  
     
  Wie wird die Entscheidung bewertet,

wovon ist die Bewertung abhängig?

BEWERTUNG DER ENTSCHEIDUNG  
     
  Welche kollektiven und individuellen

Reaktionen lassen sich erkennen?

REAKTIONEN  
     
     
  Zu welchen neuen Problemen können sie führen? NEUE PROBLEME
       

 

   Zum Stand der Dinge (Strukturelement Auseinandersetzung)  ein Zitat sowie  einige Erläuterungen zum Ablauf des Verfahrens:

„Noch sind die Würfel in der Frage der rauchfreien Schule  nicht endgültig gefallen, auch wenn durch Verlautbarungen des MK ein anderer Eindruck erweckt wird.“ (E&W, 02.05)

Vorläufig läuft erst einmal das Anhörungsverfahren zur Neufassung des Erlasses “Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule“. Hierbei erhalten Gewerkschaften, Verbände, Landeselternrat und Landesschülerrat sowie andere Institutionen und Einrichtungen Gelegenheit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Nach Überarbeitung der ersten Neufassung des Erlasses muss die zweite Neufassung dem Schulhauptpersonalrat, als Mitbestimmungsinstitution, vorgelegt werden. Angesichts dieser Hürden kann und  darf man mit Fug und Recht  behaupten, dass ein generelles Rauchverbot an Niedersächsischen Schulen durchaus noch nicht amtlich ist.

 

Sachhinweise

   Zum Ausgangsthema „Rauchen und Konsum von Alkohol“ ist im Internet  eine große Anzahl vielfältiger und vielschichtiger Informationen zu finden, deshalb füge ich lediglich die recht originelle Betriebsanweisung Zigarettenrauch an und beschränke mich im Übrigen auf die Wiedergabe des Kerngehalts.

 

Der derzeit in Niedersachsen gültige MK-Erlass von 1989 lautet folgender Maßen:

  Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule

Erl. d. MK v. 9. 1. 1989 - 304-82 114/4 - GültL 154/26
Bezug: Erl. v. 25. 5. 1971 (SVBI. S. 160 - GültL 154/14)

1. Grundsatz

Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind in der Schule, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule grundsätzlich verboten.

2. Ausnahmen

2.1 Rauchen im Schulgebäude

Die Gesamtkonferenz kann einen Raum zum Raucherzimmer für Lehrer und übrige Mitarbeiter erklären. Dieser Raum darf nicht das Lehrerzimmer sein. Im übrigen dürfen Lehrer und übrige Mitarbeiter der Schule in Räumen, die nicht allgemein zugänglich sind, rauchen, wenn im Einzelfall alle anwesenden Personen damit einverstanden sind.

2.2 Rauchen auf dem Schulgelände außerhalb der Gebäude

Der Schulleiter kann Schülern des Sekundarbereichs II, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, das Rauchen in einem deutlich abgegrenzten Bezirk des Schulgeländes gestatten. Erforderlich ist die Zustimmung der Gesamtkonferenz, des Schulelternrates und des Schülerrates der Schule. Auch die Lehrer und die übrigen Mitarbeiter der Schule dürfen nur in dem den Schülern zur Verfügung stehenden Raucherbezirk rauchen.

2.3 Erlaubnis im Einzelfall

Im Einzelfall kann von den grundsätzlichen Verboten nach Ziffer 1 befreien

1. der Schulleiter bei besonderen Gelegenheiten (z. B. Schulentlassungsfeiern, Jubiläen usw.) sowie 2. der aufsichtführende Lehrer bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule.

Es ist ein strenger Maßstab anzulegen. Eine Befreiung von Schülern ist nur zulässig bei Schülern des Sekundarbereichs II, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wenn an der Schulveranstaltung minderjährige Schüler teilnehmen, ist die Zustimmung der jeweiligen Klassenelternschaften erforderlich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach dem Jugendschutzgesetz für Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit ein grundsätzliches Alkoholverbot sowie ein Rauchverbot besteht.

3. Schlussvorschriften

Der Bezugserlass wird aufgehoben. Die bisherigen Raucherlaubnisse erlöschen.
Aus: Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen Heft 2, 1989

Zur Ergänzung bzw. Orientierung für die Schüler füge ich den relevanten Paragraphen der Arbeitsstätten-Verordnung von 2004  an.

 

Die Bilder öffnen in einem neuem Fenster

 Betriebsanweisung Zigarettenrauch (Vorderseite)

Betriebsanweisung Rauchen

 Betriebsanweisung Zigarettenrauch (Rückseite)

Betriebsanweisung Rauchen 2

Arbeitsauftrag

   Drei Schülergruppen überarbeiten den vorstehenden  bzw. den vor Ort gültigen Erlass nach ihren eigenen Vorstellungen (Strukturelement Entscheidung).  Sie erhalten den Arbeitsauftrag:    

Überarbeiten Sie den vorstehenden Erlass….

… im Hinblick auf die aktuelle öffentliche Diskussion                (Gruppe K)

… im Hinblick auf Ihre aktuelle Situation als RaucherIn            (Gruppe R)

… im Hinblick auf Ihre aktuelle Situation als NichtraucherIn    (Gruppe N)

 

Hinweis:

Beim Abfassen der Erlassentwürfe ist der  mögliche  Konsum von weiteren Drogen in der Schule, speziell in den Berufsbildenden Schulen, zu berücksichtigen.

Auswertung

   Die von den Schülergruppen erarbeiteten Entwürfe können auf vielfältige Art weiter bearbeitet werden. In meinem Beitrag GRUPPENARBEIT (3)  ist eine Reihe von Vorschlägen zu finden. Mit Sicherheit wird man in der Diskussion bereits auf die letzten drei Strukturelemente zu sprechen kommen. Es erscheint jedoch sinnvoll, die Schlüsselfragen der Strukturelemente

erst später und zwar an Hand der offiziellen Neufassung des Erlasses mit den Schülern zu behandeln, um die eingangs erwähnte besondere Situation sinnvoll zu nutzen.

Rauchen Spiegelartikel

Empfohlene Fachliteratur: 

Ackermann,P. u.a. : Politikdidaktik kurzgefasst – Planungsfragen für den Politikunterricht, Bonn 1995 (Schriftenreihe Bund Zentr f pol Bild, Band 326)

Hans-Dietrich Zeuschner


 

Der Inhalt und die Länge des Beitrags wurden nicht verändert.

Wiesinger

19.02.2015