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Kraftfahrzeuge - Definition und Einteilung

Definition Kraftfahrzeug

Unter einem Kraftfahrzeug (Kfz) versteht man ein durch einen Motor (Maschinenkraft) angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes, Landfahrzeug. (Quellen: StVZO, Duden). In der Schweiz spricht man dagegen von einem Motorfahrzeug (Mfz).

Flugzeuge, Boote, Züge und Straßenbahnen sind somit keine Kraftfahrzeuge. Ebenfalls keine Kraftfahrzeuge sind Anhänger.

Audi R8 V10 Plus

Der Audi R8 V10 Plus ist laut Definition ein Kraftfahrzeug (Foto:Audi)

Einteilung Kraftfahrzeuge

Zu den Kraftfahrzeugen gehören aber eindeutig Kraftwagen und Krafträder (einspurige Kraftfahrzeuge). Bei den zwei- oder mehrspurigen Kraftwagen unterscheidet man wiederum Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzkraftwagen (Nkw). Diese Einteilung lässt sich noch weiter fortführen. Zu den Nutzkraftwagen zählen Lastkraftwagen (Lkw), Kraftomnibusse (KOM) und Zugmaschinen.

Kraftfahrzeuge Einteilung

Einteilung der Kraftfahrzeuge (Grafik: kfztech.de)

Personenkraftwagen

Personenkraftwagen (Pkw) haben mindestens 4 Räder und werden umgangssprachlich Autos (von Automobil) genannt. Lkws sind strenggenommen auch Autos. Pkws dienen zur Personenbeförderung und zum Transport von Gepäck aber auch von Gütern. Pkw können auch Anhänger ziehen. Laut Personenbeförderungsgesetz sind Pkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind.

Nutzkraftwagen

Nutzkraftwagen (Nkw) dienen zum Transport von Personen, Gütern, und zum Ziehen von Anhängerfahrzeugen. Personenkraftwagen sind keine Nutzkraftwagen. Weitere interessante Infos zu den Nutzkraftwagen finden Sie bei autosccout24.de/nutzfahrzeuge.

Krafträder

Krafträder sind einspurige Kraftfahrzeuge, wobei sie auch einen Beiwagen haben können (max. Leergewicht 400 kg). Bei Kafträdern werden Motorräder, Motorroller und Fahrräder mit Hilfsmotor unterschieden.

EG-Fahrzeugklassen

Innerhalb der EU (EG-Richtlinie 70/156/EWG) werden Kraftfahrzeuge und Anhänger für eine genauere Spezifikation in Fahrzeugklassen eingeteilt.

L L1  Einspurige Kleinkrafträder
L2 Mehrspurige Kleinkrafträder
L3 Motorräder
L4 Motorräder mit Beiwagen
L5 Motordreiräder
L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug
L7 4-rädriges Kraftfahrzeug (max. Nutzleistung 15 kW, Leermasse bis 400 kg, bis 550 kg für Güterbeförderung (jeweils ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))
M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern
M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen
M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen
N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern
N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t
N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t
N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t
O Anhänger einschließlich Sattelanhänger
O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger)
O2  Anhänger bis 3,5 t
O3 Anhänger bis 10 t
O4 Anhänger über 10 t

(Quelle: Wikipedia)

 


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 23.08.2023












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