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Bundestagswahl 2002 - im Sozialkundeunterricht |
- ein weiterer Fachbeitrag von Hans-Dietrich Zeuschner | Zeuschners Seiten |
Zur
Vorbereitung des Themas „Bundestagswahl 2002“ im Sozialkunde- bzw.
Politikunterricht: Der Nichtwähler beunruhigt Parteistrategen, man spricht
bereits von einer “Partei der Nichtwähler“:
Bei der Bundestagswahl am 27. September 1998 lag die Wahlbeteiligung bei 82,2%. Das heißt konkret, von 60.762.751 Wahlberechtigten sind 49.947.087 zur Wahl gegangen und haben ihr Votum abgegeben. Im Umkehrschluss bedeutet das: 10.815.664 Bundesbürger haben sich verweigert. Sie haben die ihnen nach dem Grundgesetz zugesicherten Rechte nicht wahrgenommen. Dort heißt es:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und
Abstimmungen ....... ausgeübt.“ (Art.
20 Abs. 2 GG)
sowie
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat;“ (Art.38
Abs.1 und 2 GG)
Im Hinblick darauf, dass in der Berufsschule Jungwähler „heranreifen“ bin ich der Meinung, dass dieser Sachverhalt im Politik- bzw. Sozialkundeunterricht thematisiert und sorgfältig aufgearbeitet werden muss.
Die zwei Seiten der Medaille
Wahlbeteiligung ist Bürgerrecht, der Bürger kann es wahrnehmen, oder
auch nicht.
Bei
der Bewertung der Höhe der Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen scheiden sich
die Geister. Angesichts der nachstehend dargestellten Entwicklung werden in
der Bundesrepublik Stimmen laut, die die Wahlpflicht,
wie in anderen europäischen Ländern z.B. Belgien und Luxemburg, gesetzlich
verankert sehen wollen.
Die
andere Fraktion ist der Meinung, dass nicht eine relativ hohe Wahlenthaltung
in Deutschland – zumindest, was den Westen angeht – erklärungsbedürftig
sei, sondern die Tatsache, dass die Wahlbeteiligung in der Bundesrepublik im
Vergleich zu anderen Demokratien hoch
ist.
Daten
und Fakten zur Situation
Die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen
in den Bundesländern liegt seit 1990 bei 67,3%, im einzelnen stets deutlich
unter 80%. 1999
betrug sie in Brandenburg 54,4% und im Jahre 2000 in
Nordrhein-Westfalen 56,7%. Gegenüber den voran gegangenen Landtagswahlen in
Sachsen-Anhalt (2002), wurden in Sachsen (1994), im Saarland (1999) und in
Thüringen (1999) Rückgänge in der Größenordnung von 14 -15%
festgestellt. Bei den Wahlen zum Europäischen
Parlament in der
Bund. Rep. Deutschland sind ähnlich
niedrige Werte ermittelt worden, z.B. 60,0% im Jahre 1994 und 45,2% in 1999.
Die
in der Überschrift angedeutete Skepsis ist m.E. mit diesen Zahlen durchaus
belegbar. Deutlich anders stellt sich die Situation jedoch bei den Wahlen auf
Bundesebene dar.
Bei
Bundestagswahlen liegt die Wahlbeteiligung traditionell höher als bei
Landtagswahlen. Sie lag bei elf Wahlen deutlich
über 80% und in den Jahren 1949, 1990 und 1994 knapp darunter. Damit gehört
die Bundesrepublik seit Jahren zu den Staaten mit einer vergleichsweise hohen
Wahlbeteiligung.
Insgesamt
differierte die Beteiligung an den Bundestagswahlen
innerhalb von 14 Jahren um rd. 14% Prozentpunkte, von 91,1% (1972) im
Maximum und 77,8% (1999) im Minimum. Der größte Rückgang der
Wahlbeteiligung ist im Zusammenhang mit der ersten gesamtdeutschen Wahl, von 1987 auf 1990 mit 6,5% festgestellt worden, der Spitzenwert von 91,1% in 1972
ist im Zusammenhang mit der Senkung des Wahlalters zu sehen.
WAHLBETEILIGUNG WAHLBERECHTIGTE
1949 78,5% 31.208.000
1953 86,0% 33.121.000
1957 87,8% 35.401.000
1961 87,7% 37.441.000
1965 86,8% 38.510.000
1969 86,7% 38.677.000
1972 91,1% 41.446.000
1976 90,7% 42.058.000
1980 88,6% 43.232.000
1983 89,1% 44.089.000
1987 84,3% 45.328.000
1990 77,8% 60.437.000
1994 79,0% 60.452.000
1998 82,2% 60.763.000
Die
höchsten Wahlbeteiligung war 1994,
wie ebenfalls zu mehreren Terminen zuvor,
im Saarland zu verzeichnen, gefolgt von
Hessen und Rheinland-Pfalz. Unter dem Bundesdurchschnitt lagen im
genannten Jahr und häufig
ebenfalls bei den nachfolgenden Wahlterminen die
neuen Bundesländer sowie in Berlin, Bremen und Bayern.
Die Wahlbeteiligungskurve ist bei jüngeren Wählern generell niedrig,
steigt dann von Altersgruppe zu Altersgruppe an und sinkt bei den über 70jährigen
deutlich ab. Dazu ein repräsentatives Beispiel :
INSGESAMT MÄNNER FRAUEN
bei den unter 21jährigen bei 64,7% 66,3% 63,1%
bei den 21- bis 29jährigen bei 64,4% 65,0% 63,8%
bei den 30- bis 39jährigen bei 73,4% 72,8% 74,1%
bei den 40- bis 49jährigen bei 80,9% 80,8% 80,9%
bei den 50- bis 59jährigen bei 84,6% 85,0% 84,2%
bei den 60- bis 69jährigen bei 86,5% 88,2% 85,3%
bei den über 70jährigen bei 74,5% 81,3% 71,3%
insgesamt 76,3% 77,0% 75,7%
Wie oben bereits erwähnt, liegt die Bundesrepublik im Hinblick auf die
Demokratien, die keine Wahlpflicht kennen, mit an der Spitze in bezug auf die
Wahlbeteiligung. Hier einige Beispiele:
Wahlen
zum Englischen Unterhaus (1997): 71,4%
Wahlen
zur Französischen Nationalversammlung (2.Wahlgang) (1997): 71,07 %
Wahlen
zur amerikanischen Kongresswahlen (1996): 49,08
In den USA sind Wahlbeteiligungen unter 50 % keine Seltenheit. Die letzte Präsidentenwahl hat besonders deutlich gezeigt, mit welch hauchdünner Mehrheit der erste Mann der USA in sein Amt gelangt ist. Forscher haben errechnet dass sein Vorgänger Bill Clinton, bedingt durch das komplizierte Wahlsystem der Vereinigten Staaten, mit der definitiven Zustimmung von lediglich etwa 25 % der Wahlberechtigten regiert hat.
Nach der Bundestagswahl 1990 und den nachfolgenden
Landtagswahlen prognostizierte eine Gruppe von Wahlforschern selbst für die
am besten frequentierten Wahlen in der Bundesrepublik
eine Abnahme der Wahlbeteiligung deutlich gegen 60%. Dieser Trend ist,
wie oben abzulesen, m.E. bisher noch nicht sichtbar geworden.
Möglicher
Weise betrachtet ein großer Anteil der Wahlberechtigten das Wahlrecht als
Wahlpflicht. Diese Vermutung wäre eine mögliche Erklärung für die
nachfolgenden Umfrageergebnisse:
Doch nicht nur Politikinteresse und Wahlbeteiligung stehen in einem
umgekehrten Verhältnis zueinander, das Gleiche gilt im Hinblick auf eine
Bindung an die Parteien. Entsprechende Befragungen von verschiedenen
Instituten liefern fast übereinstimmende Ergebnisse:
Etwa
je ein Drittel des Wahlvolkes
Was bewegt deutsche Bürger, nicht zur Wahl zu gehen, was veranlasst sie auf die Möglichkeit zu verzichten, sich am politischen Geschehen zu beteiligen und damit ihre gesellschaftspolitische Haltung zum Ausdruck zu bringen? In der Literatur werden für das Zustandekommen der sogenannten „Partei der Nichtwähler“ vielfältige und vielschichtige Gründe genannt, hier sollen lediglich vier von ihnen behandelt werden:
Objektiv waltende Umstände, die die Möglichkeit, politischen Einfluss auszuüben,
nicht gestatten,
Politikverdrossenheit, zurückzuführen u. a. auf Systemfehler bzw. auf eine
tradierte landläufige Meinung,
Politiker- bzw. Parteienverdrossenheit, basierend auf den sich häufenden
Negativschlagzeilen bzw. auf dem dahinter stehenden jeweiligen Fehlverhalten,
Unbefriedigtes Identifikations- und Informationsbedürfnis des Wahlvolkes
infolge mangelnder Darstellungskunst und mangelhafter Informationspolitik
bei der Kür sowie bei
Die objektiv waltenden
Umstände sind schnell beschrieben: Neben dem harten Kern von 0,5 % der
Wahlberechtigten, der sowieso nie wählt (vor allem Zeugen Jehovas),
existieren 5 % sogenannte ‘unechte‘ Nichtwähler. Das sind Bürger, die
beim Eintreffen der Wahlbenachrichtigung bzw. am Wahltage krank sind, sich im
Ausland aufhalten oder gerade verzogen sind.
„Politikverdrossenheit hat weniger mit mangelnder Darstellungskunst
der Politiker zu tun, sondern beruht
auf der Entmündigung der Bürger,
dem Unterlaufen der Gewaltenteilung,
der mangelnden Problemlösungskompetenz der Parteien, bei gleichzeitiger
Tendenz zur Ausbeutung der staatlichen Institutionen und Finanzen.“ In einem
in `DIE ZEIT´
erschienenen Aufsatz hat Herbert v. Arnim diese provokante These am
Beispiel der staatlichen Politikfinanzierung plausibel begründet.
M.E. berücksichtigt dieses Zitat nicht die Vielschichtigkeit des
Problems. Mit dem ersten Halbsatz entpersonalisiert v. Arnim die Debatte, entlässt
die Politiker weitgehend aus der moralischen Verantwortung und verweist danach
auf Fehler im System. Es muss jedoch gefragt werden: Wer entmündigt die Bürger?
Wer unterläuft die Gewaltenteilung? Wem ermangelt es an Problemlösungskompetenz?
Wer tendiert zur Ausbeutung der staatlichen Institutionen und Finanzen? Nicht
die Systemfehler bestimmen aktiv das Geschehen, Funktionäre und Mandatsträger
der politischen Parteien sind die Akteure. Zu keinem Zeitpunkt sind sie
gezwungen , Schwächen oder Fehler des Systems zu nutzen, stets existiert eine
Handlungsalternative.
Aus diesem Grunde hat in letzter Zeit weniger die klassische
Politikverdrossenheit an Bedeutung gewonnen, sondern muss für das Wachsen der
‘Partei der Nichtwähler‘ die zunehmende Politiker- bzw.
Parteienverdrossenheit, verbunden mit den Namen von prominenten Bundes- und
Landespolitikern wie Strauß, Wienand, Bötsch, Engholm, v. Lambsdorff, Möllemann,
Streibl, Kiep, Kohl ......... als weitere Ursache betrachtet werden.
Es wäre jedoch ein Fehler, wollte man die bei den letzten Wahlen
manifest gewordene Politiker- bzw. Parteienverdrossenheit ausschließlich an
den Negativschlagzeilen bzw. an dem Fehlhandeln der Verursacher festmachen.
Politische Affären geraten durch die Flut von neuen Tagesereignissen relativ
rasch in Vergessenheit. Anders verhält es sich dagegen mit dem hinreichend
aus der Psychologie des Vorurteils bekannten Mechanismus, fremde Minderheiten
zu diskriminieren. Der Ursprung ist latent vorhanden und damit beim Wahlvolk
stets gegenwärtig.
Bisher hat dieser Aspekt in der Diskussion um ‘Wahlverweigerer‘ m.
W. keine Beachtung gefunden, obwohl die Symptome deutlich erkennbar sind:
Kandidaten werden in der Regel von ihrem Wahlvolk vor der Wahl (und in der
Mehrzahl der Fälle ebenfalls danach, ggf. als Mandatsträger) als Angehörige
einer fremden Minderheit wahrgenommen. Sie lassen es an geeigneten und
hinreichenden Identifikationsmöglichkeiten fehlen und müssen deshalb mit adäquaten
Konsequenzen rechnen, als da wären:
Die Ursachen für die Diskriminierung von Kandidaten und Mandatsträgern
in der eben dargestellten Art liegen zweifelsfrei in der Tatsache begründet,
dass es diesen Politikern bisher nicht gelungen ist, sich von dem Stigma, zu
einer Fremdgruppe zu gehören, zu befreien.
Das
Dilemma beginnt für die potentiellen Wähler bereits mit der Kandidatenkür.
Nicht
in der gleichen Weise, wie man es von anderen demokratischen Wahlen, z. B. in
Vereinen, Verbänden oder in der Schule her kennt, trifft bei politischen
Wahlen eine deutliche Minderheit - zumeist anonym und nach einem in der Öffentlichkeit
wenig bekannten Verfahren - eine für den Ausgang der Wahl wesentliche
Vorentscheidung.
Angenommen, ein Wahlkreis hat 170.000 Wahlberechtigte. Um die Gunst der
Wähler bewerben sich zwei große sowie zwei kleine Parteien mit insgesamt
6800 (4 %) Mitgliedern, (aufgeteilt im Verhältnis 4:3:2:1) und von denen sich
1700 (25 %) aktiv am Parteigeschehen beteiligen. Dann könnte der Kandidat der
größten Partei bestenfalls von 680 potentiellen Wählern nominiert werden,
oder anders ausgedrückt: 99,6 % der Wahlberechtigten des Wahlkreises werden
an der Kür ihres Abgeordneten nicht beteiligt.
Bei
der Aufstellung von Listen der Parteien sowohl für Kommunal- als auch
Landtags- und Bundestagswahlen besteht das gleiche, vielleicht ein noch größeres
Dilemma. Der Wille des Wahlvolkes ist faktisch nicht gefragt. Die Masse der Wähler
erfährt keine Begründung für die Entscheidungen bei der Vergabe der
Listenplätze. Sie wird i. d. R. sowohl über das Verfahren der Nominierung
der einzelnen Kandidaten als auch über die berücksichtigten Auswahlkriterien
und ihren Stellenwert nicht aufgeklärt. Selbst nach erfolgter Kür erfährt
das Wahlvolk häufig nur wenig über die persönlichen Qualitäten eines neuen
Kandidaten. Die Wahlwerbung ist meist wenig informativ, vielmehr plakativ und
undifferenziert. Wenn überhaupt, werden im Wahlkampf einzelne Sekundärtugenden
der Kandidaten herausgestellt. Auf Wahlveranstaltungen beschäftigt man sich
eher mit persönlichkeitsbedingten Schwächen des politischen Gegners als mit
den über die Sekundärtugenden hinausgehenden Eigenschaften der Bewerber in
den eigenen Reihen. Als typisches Beispiel für eine missglückte Wählerinformation
per Zeitung kann diese Originalmeldung dienen:
Kandidaten stellen sich vor
tbk Bleckede Die sechs
Landtagskandidaten für den Wahlkreis Lüneburg-Land stellten sich den
Mitgliedern des CDU-Stadtverbandes Bleckede vor. Alle sechs setzen ihre
Schwerpunkte auf innere Sicherheit, Stärkung des ländlichen Raumes,
Soziales, Mittelstand und Landwirtschaft. ... |
Der Nichtwähler beunruhigt Parteistrategen, man spricht gelegentlich
bereits von einer „Partei der Nichtwähler“, hieß es eingangs. Vier mögliche
Gründe für diese Verweigerungshaltung habe ich behandelt und den Standpunkt
vertreten, dass dem letztgenannten Grund - Unbefriedigtes Identifikations- und
Informationsbedürfnis des Wahlvolkes infolge mangelnder Darstellungskunst und
mangelhafter Informationspolitik während der Kandidatenkür, auf allen Ebenen
- bisher zu wenig Beachtung geschenkt worden sei.
Wahlforscher sehen in der ständig steigenden Anzahl von Wahlenthaltungen auf den verschiedenen Ebenen entweder ein Zeichen der Normalisierung oder erklären das Phänomen als einen fortschreitenden Emanzipationsprozess des Wahlvolkes: ‘Aufgeklärte‘ Wähler haben ein neues legitimes Instrument des Bürgerprotestes für demokratische Wahlen entdeckt.
Welchen Stellenwert werden zukünftige Wahlentscheidungen haben, wenn die ‘Aufklärung‘ in der Bundesrepublik Deutschland immer weitere Kreise zieht? Keinesfalls darf das Wahlrecht per Gesetz in eine Wahlpflicht umgewandelt werden, weil Wahlpflicht und freiheitliche Demokratie nicht miteinander vereinbar sind. Eine Umwandlung von Wahlrecht in Wahlpflicht käme m.E. einer Bankrotterklärung der Politiker gleich.
In
der politischen Bildung an Berufsbildenden Schulen geht es grundsätzlich
darum,, Jugendliche und Heranwachsende zur Teilhabe am politischen Leben zu
befähigen und ihnen zu vermitteln, dass Demokratien nur dann ihre
Lebendigkeit und Stabilität erhalten bzw.
fortentwickeln können, wenn alle Betroffenen
die einschlägigen Regeln achten , sie
offensiv verteidigen und sich stets aufs Neue in demokratischen
Verhaltensweisen üben.
Das Thema Wahlen
wird im Unterricht häufig eindimensional in Form von Institutionskunde behandelt. Diese Vorgehensweise erinnert an das Fach
Staatbürgerkunde
vergangener Jahrzehnte und ist abzulehnen. Für die Vorbereitung von Politik-,
bzw. Sozialkundeunterricht ist ein möglichst unverkürzter Begriff von
Politik anzuwenden, der die Vielzahl von Aspekten und Elementen der
politischen Realität zusammen hält und integriert und sie gleichzeitig
systematisiert und strukturiert.
Die
Fachliteratur unterscheidet drei Dimensionen des Politischen:
Politik hat eine institutionelle Dimension (engl.: politics), die durch Verfassung,
Rechtsordnung
und Tradition geprägt ist. Der Handlungsspielraum wird durch Institutionen
abgesteckt. U.a. durch die Institutionen Wahlen, Grundrecht
auf Meinungsfreiheit, Parteien und Verbände werden die Grundsätze der
politischen Willensbildung kanalisiert.
Politik hat weiterhin eine normative, inhaltliche Dimension (engl.:
policy).
Sie beschäftigt sich mit den Zielen, Inhalten und Gegenständen von Politik
z.B. in den Feldern Sozial- Bildungs- Arbeitsmarktpolitik. Die Gestaltung und
Erfüllung der Aufgaben wird durch die unterschiedlichen Interessen der
Institutionen geprägt und bietet Konfliktstoff,
der insbesondere vor Wahlen über die Medien zu dem Wahlvolk
transportiert wird.
Politik hat außerdem eine prozessuale Dimension (engl.: politics). Sie
beschäftigt sich mit Prozessen, die zwischen den Institutionen des
politischen Geschehens bei Interessenkonflikten, beim Streit um Macht und
Einfluss ablaufen, der besonders in Wahlkampfzeiten deutlich zu Tage tritt.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass ich mich in diesem Beitrag
lediglich auf die Behandlung der Problematik Nichtwähler
beschränkt habe, und damit lediglich einen Aspekt der institutionellen
Dimension von Politik bzw. des Gesamtthemas „Bundestagswahl 2002“
berücksichtigt habe. Die vollständige didaktische Aufbereitung
des Themas sollte alle drei Dimensionen des Politischen berücksichtigen
Verwendete
Literatur:
Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949, Drucklegung 1970
Grosche,
H.: Politik und Recht Frankfurt/M., 1977
Zeitlupe
11/1980.
Roth,
D.: Sinkende Wahlbeteiligung - eher Normalisierung als Krisensymptom in
Hrsg.:
Stazacher,
K. u. a.: Protestwähler und Wah]verweigerer, Krise der Demokratie?, Köln
1992
Hrg.
Bund Zentr f pol Bild: Politik kurz gefasst, Bonn, 1995
Hrg.
Bund Zentr f pol Bild: Deutschlandhandbuch, Bonn, 1989
Hrg.
Bund Zentr f pol Bild: Datenreport 1997, Bonn, 1999
Politik
unterrichten 2/98
Hrg.
Nds Min Kult: Richtlinien für das Unterrichtsfach Politik in
berufsbildenden Schulen, Hannover, 1994
Hrsg.
Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung a. d. Universität
Hannover: der jugend-kompaß niedersachsen, Hannover 1995
Aus
Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B
11/93.
FOCUS
26/1993
DIE
ZEIT 9/1993
Landeszeitung
für die Lüneburger Heide 58/1993; 221/1997, ?/ 2001