www.kfztech.de

Wirtschaftskunde in der Berufsschule

 Hans-Dietrich Zeuschner, 12.02

 

Die Diskussion um das Fach Wirtschaftskunde flammt in den einschlägigen Medien immer wieder auf.  In „Konglomeratfächern“ wie z.B. Sozialkunde oder Gemeinschaftskunde bzw. Sozial- und Wirtschaftskunde, die zumeist einstündig unterrichtet werden, wird weder die für junge Menschen, die auf der Schwelle zum  Erwachsensein  stehen, notwendige ökonomische noch die ebenfalls erforderliche politische Bildung in ausreichendem Maße bzw. mit der notwendigen Intensität und dazu mit der notwendigen Fachkompetenz vermittelt.

Den nachstehenden Beitrag habe ich bei der Redaktion von Politik unterrichten eingereicht, dort wird, quasi isoliert, über ökonomische Bildung in Gymnasien diskutiert.

 

Wirtschaftskunde in der Berufsschule für gewerblich-technische Berufe
MUSS – SOLL - IST

Zum Muss

 

    In Politik unterrichten Nr.1/2002 lese ich:  „Ansätze zu mehr ökonomischer Bildung gibt es schon seit langem. Die Verbände der Wirtschaft haben dies gefordert und unterstützt, als Industrie- und Handelskammern wie als Unternehmerverbände. Speziell durch das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gibt es vielfältige Angebote, und auch viele Unternehmer engagieren sich persönlich im Bereich Schule/Wirtschaft.“

„Aufgrund der Erkenntnis, dass Wirtschaft nicht zur schulischen Allgemeinbildung gehören, sondern auch als eigenes Fach unterrichtet werden muss, haben BOA und DGB zusammen mit Eltern- und Lehrerverbänden und der Wissenschaft ein Grundsatzpapier erarbeitet und vor einem Jahr veröffentlicht. Wenn hier so große Einigkeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, zwischen Eltern und Lehrerverbänden besteht, dann muss an der Forderung wohl etwas dran sein.“ 

( Reinicke, W.-R.: Mehr ökonomische Bildung in der Schule!?)

 

Zum Soll

 

   Der wirtschaftende Mensch befindet sich ständig in Problem- bzw. Konfliktsituationen, die den von ihm getroffenen Entscheidungen vorausgehen. Er steht   sowohl im Rahmen des beruflichen als auch des außerberuflichen Wirtschaftens  in der Gefahr, von der Wirtschaft bedrückt, ggf. sogar erdrückt zu werden, Stichwörter: Konsumterror, Kontoüberziehung Mängelrüge,  Schulden, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher,  Zwangsversteigerung.  Dagegen steht, dass Wirtschaft  nicht einengen, sondern dass sie vielmehr  frei machen soll. „Wirtschaft hat keinen Selbstzweck. Der Mensch muss immer Subjekt und Ziel der Wirtschaft sein.“[i]

  „Der Mensch ist das, was er ist, immer nur im Bezug und in der Auseinandersetzung mit der Welt in der er lebt und zu der er sich verhält.“[ii] „Wirtschaftliches Handeln ist immer ein Handeln mit anderen und für andere und oft zugleich ein Handeln gegen andere, und daher besitzt der Einzelne in Wirklichkeit nur dann wirtschaftliche Mündigkeit, wenn er auch soziale Mündigkeit besitzt.“[iii]

  Ökonomische Bildung  - verstanden sowohl  als wirtschaftsberufliche Ausbildung als auch als Bildung des allgemeinen Wirtschaftsverständnisses - muss das Heraustreten aus der reinen Zwangsteilnahme am Wirtschaftsgeschehen zugunsten einer reflektierten, distanzierten Teilhabe und Gestaltung am Wirtschaftsprozess ermöglichen und kann einen Beitrag zu humaner Lebensbewältigung leisten. [iv]

  Der Jugendliche wächst insbesondere im Berufsschulalter in das Wirtschaftsgeschehen hinein. „ Wirtschaftliche Fragen betreffen nahezu sämtliche Bereiche unseres Lebens. Das macht es so interessant und auch notwendig, sich mit Wirtschaft zu beschäftigen. Aber ohne Kenntnis der Zusammenhänge sind gerade auf diesem Gebiet sachgerechte, fundierte Urteile nicht möglich.“[v] Die „Bildung des allgemeinen Wirtschaftsverständnisses“  hat für Berufsschüler in der Regel bereits in der Hauptschule begonnen. Die Berufsschule muss die Aufgabe wahrnehmen, die in der Hauptschule im Fach Arbeit/Wirtschaft-Technik  begonnene Einführung in die Ökonomie (siehe Tabelle 1), fortzusetzen, zu vertiefen und zu erweitern.   

 

 Tabelle 1

Themen und Zeitvorgaben in den A/W-T-Rahmenrichtlinien für die Hauptschule

Quelle: Hrg. Nds Min Kult:

Rahmenrichtlinien für die Hauptschule

Arbeit / Wirtschaft - Technik, Hannover  1997

Schuljahrgänge 7/8

Arbeiten und Wirtschaften  (12  Std.)

Verbraucherinnen und Verbraucher                                       

im Wirtschaftsgeschehen  (10 Std. )

Der regionale Wirtschaftsraum  (12 Std.)

Entscheiden für einen Startberuf (12 Std.)

Schuljahrgänge 9/10

Markt- und Wirtschaftsgeschehen  (10 Std.)

Wirtschaftliches und soziales Handeln

im Betrieb  (12 Std.)

Soziale Marktwirtschaft  (12 Std.)

Die Europäische Union  (12 Std.)

Zeitvorgabe: Sa. 92 Stunden insgesamt

 

Formale Zielvorgaben

    Der Wirtschaftskundeunterricht in Berufsbildenden Schulen, gewerblich-technischer Fachrich-tungen, soll  dem Lernenden diejenigen Einsichten und Kenntnisse vermitteln, die ihn befähigen, das wirtschaftliche Gesamtgeschehen in seinen Grundlagen zu erkennen und zu verstehen und  ihn damit zu denjenigen Qualifikationen bringen, die  zum rationalen und verantwortlichen Handeln innerhalb der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung notwendig sind.[vi]

Im einzelnen geht es  formal um die Ziele

bzw. um die  Aufgaben

für das Verständnis komplexer Zusammenhänge nutzbar machen. [vii]

In den  Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Politik in berufsbildenden Schulen, Stand  Juni 1994[viii], ( nachfolgend RRL Pol ’94 genannt) liest man: „Deshalb gilt es,

 

Globale Zielvorgaben

 Die   RRL Pol ´94 verstehen ‘Politische Gestaltungskompetenz’  als leitendes Prinzip der politischen Bildung an berufsbildenden Schulen. Reduziert man die Ausdifferenzierung dieses Prinzips auf das rein Ökonomische, so kommt man zu der Zielformulierung:  ‘die Fähigkeit und Bereitschaft unter den gegebenen ökonomischen Voraussetzungen, in Wirtschaft  Lebenssituationen  verantwortlich zu gestalten’. Demgegenüber ist in  §2, Nds SchG  v. 1994  -  Bildungsauftrag der Schule - unter dem gleichen Aspekt gesehen, lediglich von    ‘ökonomische Zusammenhänge erfassen’ die Rede.

  Die  RRL Pol ’94 - speziell die sieben angeführten Qualifikationen und die nachgeordneten Lernziele[ix] -  sagen   wenig zur  ökonomischen Bildung, speziell  zur  ‘Bildung des allgemeinen Wirtschaftsverständnisses’ aus.  Inhaltlich dagegen ist Wirtschaft als eigenständiges politisches Handlungsfeld neben fünf anderen berücksichtigt worden (vgl. Tabelle 2). In der Berufsschule soll Wirtschaft im dritten Halbjahr – d.h. unter Berücksichtigung der herkömmlichen Stundenverteilung in 40 Stunden - unterrichtet werden.

 

Tabelle 2

Das politische Handlungsfeld Wirtschaft in den RRL Pol ´94

Wirtschaftsordnungen

- Soziale Marktwirtschaft

- Steuerungsmöglichkeiten der Sozialen Marktwirtschaft

- Wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Betrieben und Unternehmen

- Ökologische Umgestaltung der sozialen Marktwirtschaft zur „ökosozialen Marktwirtschaft“

Wirtschaftsstandort Deutschland

Konjunktur und Krisen

- Wirtschaftsstruktur und  Merkmale des regionalen und sektoralen Strukturwandels usw.

- Zielkonflikte der Wirtschaftspolitik

 

Konsumenteninteresse - Produzenteninteresse 

- Produktkennzeichnung und Produzentenhaftung

- Produktivität und Rentabilität, Umwelt- und Sozialverträglichkeit

-  Rechten und Pflichten aus Verträgen

Ökonomie und Ökologie

- Spannungsverhalten zwischen Ökonomie und Ökologie

- Wege zu einer ökologischen Ökonomie ...

 

Am Schluss folgt der Hinweis ‘und/oder andere gleichwertige Themenbereiche’

Daneben existiert in den RRL Pol ´94  ein Kanon von Lerngebieten, Lernzielen und Lerninhalten. Diese „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich - technischer Ausbildungsberufe“  beruhen auf einem KMK-Beschluss vom  18.05.84. Sie   sind für die Berufsschule verbindlich vorgeschrieben  und in den RRL Pol´94 konsequenterweise mit einem eigenen Kontingent von 40 Stunden ausgestattet.

Neben den sozial- und rechtskundlichen  Lerngebieten

und einem juristisch ausgerichteten Komplex:

ist  ein ökonomisches Lerngebiet eingearbeitet (vgl. Tabelle 3)

 

Tabelle 3

Auszug aus der KMK-Vereinbarung für gewerblich-technische Ausbildungsberufe, Beschluss vom 18.05.84 in den RRL Pol´94

2.  Lerngebiet: Betrieb in Wirtschaft und Gesellschaft

Lernziele:

2.1 Aufbau, Aufgaben und Unternehmensformen eines Betriebes sowie seine Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft erläutern

Lerninhalte

2.1.1 Aufbau eines Handwerks-/Industriebetriebes

2.1.2 Wesentliche Aufgaben eines Betriebes (Beschaffung, Produktion, Absatz)

2.1.3 Die Stellung des Handwerks-/Industriebetriebes in der Wirtschaft

2.1.4 Wesentliche Ziele erwerbswirtschaftlicher und öffentlicher Betriebe: Gewinnerzielung, Kostendeckung, Marktversorgung

2.1.5 Betriebliche Kenngrößen: Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität

2.1.6 Wesentliche Unternehmensformen und deren Bedeutung: Einzelunternehmen, Personengesellschaften:  OHG; KG, Kapitalgesellschaften: AG, GmbH, Genossenschaften

2.1.7 Wirtschaftliche Verflechtungen

2.1.8 Wirtschafts- und arbeitsweltbezogene Grundaussagen der Verfassung

2.1.9 Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge zwischen Betrieb, Wirtschaft, verbänden, Parteien, Gesellschaft und Staat

Lernziele:

Aufgaben von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen beschreiben

Lerninhalte:

2.2.1 Interessenwahrnehmung durch Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zur Relativierung

   Nach den Angaben der Herausgeber  ist „Wirtschaft Deutschland  Daten – Analysen – Fakten“[x] „das erste Wirtschaftsbuch, das die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland umfassend darstellt“ „Dieses Buch richtet sich „an Leser und Leserinnen, die als Verbraucher, Arbeitnehmer, Auszubildende, Unternehmer, Staatsbürger und Politiker – wie immer man sie  in ihren Rollen benennen mag – Entscheidungen treffen, mit denen sie das wirtschaftliche Geschehen in der Sozialen Marktwirtschaft durch aktives und passives Verhalten beeinflussen. Hinter diesen durch unterschiedliche Interessen geprägten Rollen stehen einflussreiche Interessenorganisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Berufsverbände, Verbraucherorganisationen, Parteien, Ministerien, Behörden usw., die das marktwirtschaftliche Geschehen prägen und mitbestimmen.“ 

  Ein Vergleich im Hinblick auf die berücksichtigten wirtschaftskundlichen Themen in den Vorschriften für den Politikunterricht in der Berufsschule für gewerblich-technische Berufe (Tabelle 2 und 3) mit dem Inhaltsverzeichnis des genannten Wirtschaftsbuches, das nach eigener Einschätzung  „die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland umfassend darstellt, und zwar

- in ihren volks- und betriebswirtschaftlichen sowie sozialpolitischen Dimensionen“......

zeigt auf, dass die „Bildung des allgemeinen Wirtschaftsverständnisses“ im Rahmen des Politikunterrichts lediglich relativ „schmalspurig“ betrieben wird.

 

Tabelle 4

Das Inhaltsverzeichnis von „Wirtschaft Deutschland – Daten – Analysen – Fakten“

 

Verbraucher und Markt     

  • Konsumfreiheit als Grundlage der Marktwirtschaft                                                                    
  • Entwicklungen des Verbraucherverhaltens                                                                               
  • Probleme des Wettbewerbs                                                                                                 
  • Probleme der Einkommensverwendung                                                                          
  • Marktmodell und Realität                                                                                                         
  • Verbraucherpolitik                                                                                                               
  • Rückblick und Ausblick

1

1

15

37

51

63

65

89

Arbeitnehmer und Betrieb                                                       

  • Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt im Wandel                                                                     
  • Bildung und Betrieb                                                                                                            
  • Arbeit und Betrieb                                                                                                            
  • Soziale Gestaltung der Arbeitswelt                                                                                        
  • Grundelemente der Betriebswirtschaft                                                                            
  • Mitbestimmung und Vermögensbeteiligung                                                                               
  • Lohn- und Tarifpolitik                                                                                                                  
  • Interessenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  93

93

119

147

169

179

217

233

271

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Wirtschaftspolitik                   

  • Wirtschaftsentwicklung als Stabilisationsproblem                                                                       
  • Konzeption und Instrumente der Stabilisierungspolitik                                                 
  • Strukturwandel und Strukturpolitik                                                                                     
  • Ansätze und Perspektiven der Wachstumspolitik 
291

291

315

329

339

Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Weltwirtschaft                                                            

  • Grundlagen der Weltwirtschaft                                                                                    
  • Entwicklung des Welthandels                                                                                                  
  • Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland                                                            
  • Grundlagen der Weltwährungsordnung                                                                              
  • Kapital und Arbeit aus Weltwirtschaftlicher Sicht                                                               
  • Entwicklungsländer und Industrieländer
357

357

385

335

399

427

439

 

Zum IST

   Spätestens nach dem eben angeführten Vergleich ist die Notwendigkeit eines eigenständigen Faches Wirtschaft für niedersächsische Berufsschulen, gewerblich-technische Fachrichtungen und darüber hinaus, für alle Formen der Berufsbildenden Schule deutlich sichtbar geworden.  Starke Zweifel an der  2. These von Hans-Hermann Hartwich, nachzulesen in Politik unterrichten 1/2002: „Ökonomische Bildung in der Schule bedarf nicht des neuerlichen Vorstoßes für ein eigenes Schulfaches. Vielmehr ist sie bereits in den meisten Bundesländern Teil der curricular vorgegebenen Lernfelder in den sozialwissenschaftlichen Schulfächern bzw. in „Gemeinschaftskunde“,  werden zumindest für die Berufsbildenden Schulen  wach.

   Für eine Situationsanalyse im Hinblick auf BS-Lehrkräfte, gewerblich-technische Fachrichtungen, mit dem Unterrichtsfach Wirtschaftskunde fehlen aktuelle Daten.  Die Möglichkeit, im Rahmen des LbS-Studiums z.B. an der Universität Hannover Wirtschaftswissenschaften als Schwerpunktbereich im Unterrichtsfach Gemeinschaftskunde/ Wirtschaftskunde[xi] zu wählen, ist durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung seit dem Sommersemester 2001 nicht mehr gegeben. Die PVO-Lehr  vom 15.April 1998 bietet u.a. Politik als Unterrichtsfach an, mit den Schwerpunktbereichen Sozialwissenschaften und Geschichtswissenschaften. Als eine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist lediglich der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Einführung in die Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre aufgeführt. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen in fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Hinsicht liegen auf der Hand.  Sie werden das bereits heute herrschende Problem - die wirtschaftskundlichen Themen werden, wenn überhaupt,  dann häufig von fachfremden Lehrkräften sozusagen von „Lehrbuchrezitatoren“ abgehandelt – verstärken.

   Wirtschaftskundliche Inhalte haben Prüfungsrelevanz und sind daher im Berufsschulunterricht zu vermitteln. Durch die Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung  ist festzustellen, ob der Prüfling u.a. mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist[xii]. Die Kultusministerkonferenz hat zur Konkretisierung dieser BBiG- bzw. HWO-Vorschrift  den in Tabelle 3 berücksichtigten Lernziel- und Lerninhaltskanon festgelegt. Untersuchungen von Aufgabenblöcken verschiedener Handwerksinnungen bzw. Innungsverbände für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde aus dem gewerblich-technischen Bereich haben ergeben, dass eine größere Anzahl Prüfungsfragen außerhalb der Reichweite der    RRL Pol ´94  sowie des KMK-Beschlusses vom 18.05.84 liegt.  Im Klartext: Die Prüflinge werden nicht bzw. nicht hinreichend auf die Abschlussprüfung vorbereitet.

 

 Schlussbemerkung

   Das Fach Wirtschaftskunde ist für niedersächsische Berufsschulen, gewerbliche Fachrichtungen[xiii], erstmalig nach dem 2.Weltkrieg, im Jahre  1966  in der Stundentafel mit einer Wochenstunde berücksichtigt worden. Das Stundenkontingent wurde im Jahre 1982 auf  ½ Wochenstunde gekürzt[xiv] und  drei Jahre danach war  das Fach  in den Stundentafeln für Klassen der gewerblich-technischen Fachrichtungen nicht mehr zu finden.[xv] Seither  habe ich wiederholt und mit Nachdruck für die Wiedereinführung des  Faches Wirtschaft in der Berufsschule u.a. in  Politik unterrichten geworben, zu meinem Bedauern bisher ohne Erfolg. Die Konsequenzen haben die Schwächsten zu tragen, kurzfristig und längerfristig: die Berufsschüler!



[i] Marx,A.: Normen des wirtschaftpolitischen Geschehens in Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 22Jg. 1952, S.554 (zurück)

[ii] Lersch, Ph.: Der Mensch als Schnittpunkt, München 1969, S.17 (zurück)

[iii] Abraham, K. : Die Beziehungen zwischen Wirtschaft und Erziehung in christlicher Sicht  in Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 37 Jg. 1961, S. 9 (zurück)

[iv] vgl. Schanz,H. : Ökonomische Bildung als Beitrag zu humaner Lebensbewältigung , Hrg. Schanz, H. a.a.O. S.79 (zurück) 

[v] Lippens, W.: Im Kreislauf der Wirtschaft, Hrg. Bundesverband deutscher Banken e.V. Köln 1994, Vorwort (zurück)

[vi] Schanz,H. ebenda, S.73 ff (zurück)

[vii] vgl. Hrg. Bundeszentrale für politische Bildung: Politik - kurzgefasst,  Bonn, 1995, S.17 f (zurück)

[viii] Anmerkung: Diese RRL enthalten ein eigenständiges Handlungsfeld Wirtschaft (s. nächstes Kapitel) (zurück)

[ix] Hrg. Nds Min Kult: Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Politik in berufsbildenden Schulen, Hannover  1994 (zurück)

[x] Hrg. Keim,H. und Steffens, H., Köln 2000 (zurück)

[xi] vgl. Hrg.Nds Min Kult: Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Lande Niedersachsen (PVO-Lehr I) vom 27.Juni 1986 (zurück)

[xii] vgl  §35 Berufsbildungsgesetz vom 14.Aug. 1969, letzte Änderung: 25.Sept. 1996   bzw.  §32 Handwerksordnung vom 28.Dezember 1965, letzte Änderung: 20.Dezember 1993 (zurück)

[xiii] vgl. Hrg.Nds Min Kult: Richtlinien für den Unterricht an Gewerblichen Berufsschulen im Lande Niedersachsen, Hannover 1966 (zurück)

[xiv] vgl. Hrg.Nds Min Kult: BbS-VO, Hannover 1982 (zurück)

[xv] vgl. Hrg.Nds Min Kult: BbS-VO, Hannover 1985 (zurück)

 

Hans-Dietrich Zeuschner

Der Fachbeitrag wurde weder gekürzt noch inhaltlich verändert. Wiesinger

bearbeitet am: 19.02.15