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Wirtschaftskunde in der Berufsschule |
Hans-Dietrich
Zeuschner, 12.02
Die
Diskussion um das Fach Wirtschaftskunde
flammt in den einschlägigen Medien immer wieder auf. In „Konglomeratfächern“ wie z.B. Sozialkunde oder
Gemeinschaftskunde bzw. Sozial- und Wirtschaftskunde, die zumeist einstündig
unterrichtet werden, wird weder die für junge Menschen, die auf der Schwelle
zum Erwachsensein
stehen, notwendige ökonomische noch die ebenfalls erforderliche
politische Bildung in ausreichendem Maße bzw. mit der notwendigen Intensität
und dazu mit der notwendigen Fachkompetenz vermittelt.
Den nachstehenden Beitrag habe ich bei
der Redaktion von Politik unterrichten
eingereicht, dort wird, quasi isoliert, über ökonomische Bildung in Gymnasien diskutiert.
Zum Muss
In Politik unterrichten Nr.1/2002 lese ich: „Ansätze zu mehr ökonomischer Bildung gibt es schon seit langem. Die Verbände der Wirtschaft haben dies gefordert und unterstützt, als Industrie- und Handelskammern wie als Unternehmerverbände. Speziell durch das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gibt es vielfältige Angebote, und auch viele Unternehmer engagieren sich persönlich im Bereich Schule/Wirtschaft.“
„Aufgrund
der Erkenntnis, dass Wirtschaft nicht zur schulischen Allgemeinbildung gehören,
sondern auch als eigenes Fach unterrichtet werden muss, haben BOA und DGB
zusammen mit Eltern- und Lehrerverbänden und der Wissenschaft ein
Grundsatzpapier erarbeitet und vor einem Jahr veröffentlicht. Wenn hier so große
Einigkeit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, zwischen Eltern und
Lehrerverbänden besteht, dann muss an der Forderung wohl etwas dran sein.“
(
Reinicke, W.-R.: Mehr ökonomische Bildung in der Schule!?)
Zum Soll
Der wirtschaftende Mensch befindet sich ständig in Problem- bzw.
Konfliktsituationen, die den von ihm getroffenen Entscheidungen vorausgehen. Er
steht sowohl im Rahmen des
beruflichen als auch des außerberuflichen Wirtschaftens
in der Gefahr, von der Wirtschaft bedrückt, ggf. sogar erdrückt zu
werden, Stichwörter: Konsumterror, Kontoüberziehung Mängelrüge,
Schulden, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher,
Zwangsversteigerung. Dagegen
steht, dass Wirtschaft nicht
einengen, sondern dass sie vielmehr frei
machen soll. „Wirtschaft hat keinen Selbstzweck. Der Mensch muss immer Subjekt
und Ziel der Wirtschaft sein.“[i]
„Der Mensch ist das, was er ist, immer nur im Bezug und in der
Auseinandersetzung mit der Welt in der er lebt und zu der er sich verhält.“[ii]
„Wirtschaftliches Handeln ist immer ein Handeln mit anderen und für andere
und oft zugleich ein Handeln gegen andere, und daher besitzt der Einzelne in
Wirklichkeit nur dann wirtschaftliche Mündigkeit, wenn er auch soziale Mündigkeit
besitzt.“[iii]
Ökonomische Bildung -
verstanden sowohl als
wirtschaftsberufliche Ausbildung als auch als Bildung des allgemeinen
Wirtschaftsverständnisses - muss das Heraustreten aus der reinen
Zwangsteilnahme am Wirtschaftsgeschehen zugunsten einer reflektierten,
distanzierten Teilhabe und Gestaltung am Wirtschaftsprozess ermöglichen und
kann einen Beitrag zu humaner Lebensbewältigung leisten. [iv]
Der Jugendliche wächst insbesondere im Berufsschulalter in das
Wirtschaftsgeschehen hinein. „ Wirtschaftliche Fragen betreffen nahezu sämtliche
Bereiche unseres Lebens. Das macht es so interessant und auch notwendig, sich
mit Wirtschaft zu beschäftigen. Aber ohne Kenntnis der Zusammenhänge sind
gerade auf diesem Gebiet sachgerechte, fundierte Urteile nicht möglich.“[v]
Die
„Bildung des allgemeinen Wirtschaftsverständnisses“ hat für Berufsschüler in der Regel bereits in der
Hauptschule begonnen. Die Berufsschule muss die Aufgabe wahrnehmen, die in der
Hauptschule im Fach Arbeit/Wirtschaft-Technik
begonnene Einführung in die Ökonomie (siehe Tabelle 1), fortzusetzen,
zu vertiefen und zu erweitern.
Tabelle 1
Themen und Zeitvorgaben in den
A/W-T-Rahmenrichtlinien für die Hauptschule
Quelle: Hrg.
Nds Min Kult:
Rahmenrichtlinien
Arbeit /
Wirtschaft - Technik, Hannover 1997
Schuljahrgänge
7/8 Arbeiten und
Wirtschaften (12
Std.) Verbraucherinnen
und Verbraucher
im
Wirtschaftsgeschehen (10 Std.
) Der regionale
Wirtschaftsraum (12 Std.) Entscheiden für einen Startberuf (12 Std.) |
Schuljahrgänge
9/10 Markt- und
Wirtschaftsgeschehen (10
Std.) Wirtschaftliches
und soziales Handeln im Betrieb
(12 Std.) Soziale
Marktwirtschaft (12 Std.) Die Europäische Union (12 Std.) |
Zeitvorgabe:
Sa. 92 Stunden insgesamt
Formale
Zielvorgaben
Der Wirtschaftskundeunterricht in Berufsbildenden Schulen,
gewerblich-technischer Fachrich-tungen, soll
dem Lernenden diejenigen Einsichten und Kenntnisse vermitteln, die ihn
befähigen, das wirtschaftliche Gesamtgeschehen in seinen Grundlagen zu erkennen
und zu verstehen und ihn damit zu denjenigen Qualifikationen bringen, die
zum rationalen und verantwortlichen Handeln innerhalb der Gesellschafts-
und Wirtschaftsordnung notwendig sind.[vi]
Im einzelnen
geht es formal um die Ziele
Interesse an
und Verständnis für Ökonomie
wecken / erweitern,
Einsichten in
ökonomische Zusammenhänge ermöglichen,
Voraussetzungen
für eine selbständige ökonomische Analyse- und Urteilsfähigkeit
schaffen,
bzw. um die
Aufgaben
an
grundlegende ökonomische Erfahrungen und das Vorwissen der Schüler anknüpfen,
das Vorhandene
ordnen und
ins Bewusstsein
heben,
es vorsichtig
erweitern und
für das Verständnis
komplexer Zusammenhänge nutzbar machen. [vii]
In den
Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Politik in berufsbildenden
Schulen, Stand Juni 1994[viii],
( nachfolgend RRL Pol ’94 genannt) liest man: „Deshalb gilt es,
die bereits
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf aktuelle lebens- und
arbeitsweltliche Erfahrungszusammenhänge zu beziehen und damit abzusichern,
neue
Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die ein selbstverantwortliches
Handeln in Lebens- und Arbeitswelt ermöglichen,
Vorurteile
durch neue Erfahrungen aufzubrechen.“
Globale
Zielvorgaben
Die
RRL Pol ´94 verstehen ‘Politische Gestaltungskompetenz’
als leitendes Prinzip der politischen Bildung an berufsbildenden Schulen.
Reduziert man die Ausdifferenzierung dieses Prinzips auf das rein Ökonomische,
so kommt man zu der Zielformulierung: ‘die
Fähigkeit und Bereitschaft unter den gegebenen ökonomischen Voraussetzungen,
in Wirtschaft Lebenssituationen verantwortlich
zu gestalten’. Demgegenüber ist in §2,
Nds SchG v. 1994 -
Bildungsauftrag der Schule - unter dem gleichen Aspekt gesehen, lediglich
von ‘ökonomische
Zusammenhänge erfassen’ die Rede.
Die RRL Pol ’94 - speziell
die sieben angeführten Qualifikationen und die nachgeordneten Lernziele[ix]
- sagen wenig zur ökonomischen
Bildung, speziell zur
‘Bildung des allgemeinen Wirtschaftsverständnisses’ aus.
Inhaltlich dagegen ist Wirtschaft als eigenständiges politisches
Handlungsfeld neben fünf anderen berücksichtigt worden (vgl. Tabelle 2). In
der Berufsschule soll Wirtschaft im dritten Halbjahr – d.h. unter Berücksichtigung
der herkömmlichen Stundenverteilung in 40 Stunden - unterrichtet werden.
Tabelle 2
Das politische Handlungsfeld
Wirtschaft in den RRL Pol ´94
Wirtschaftsordnungen - Soziale
Marktwirtschaft - Steuerungsmöglichkeiten
der Sozialen Marktwirtschaft -
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Betrieben und
Unternehmen - Ökologische
Umgestaltung der sozialen Marktwirtschaft zur „ökosozialen
Marktwirtschaft“ Wirtschaftsstandort Deutschland |
Konjunktur und Krisen -
Wirtschaftsstruktur und Merkmale
des regionalen und sektoralen Strukturwandels usw. - Zielkonflikte der Wirtschaftspolitik
|
Konsumenteninteresse - Produzenteninteresse -
Produktkennzeichnung und Produzentenhaftung - Produktivität
und Rentabilität, Umwelt- und Sozialverträglichkeit - Rechten und Pflichten aus Verträgen |
Ökonomie und Ökologie -
Spannungsverhalten zwischen Ökonomie und Ökologie - Wege zu einer ökologischen Ökonomie ...
|
Am Schluss
folgt der Hinweis ‘und/oder andere gleichwertige Themenbereiche’
Daneben
existiert in den RRL Pol ´94 ein
Kanon von Lerngebieten, Lernzielen und Lerninhalten. Diese „Elemente für den
Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich -
technischer Ausbildungsberufe“ beruhen
auf einem KMK-Beschluss vom 18.05.84.
Sie sind für die
Berufsschule verbindlich vorgeschrieben und
in den RRL Pol´94 konsequenterweise mit einem eigenen Kontingent von 40 Stunden
ausgestattet.
Neben den
sozial- und rechtskundlichen Lerngebieten
Berufsbildung
(5 Themenbereiche)
Arbeits- und
Tarifrecht, Arbeitsschutz (14)
Sozialversicherung
(4)
Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit (2)
und einem
juristisch ausgerichteten Komplex:
Betriebliche
Mitbestimmung (2)
ist
ein ökonomisches Lerngebiet eingearbeitet (vgl. Tabelle 3)
Tabelle 3
Auszug aus der
KMK-Vereinbarung für gewerblich-technische Ausbildungsberufe, Beschluss vom
18.05.84 in den RRL Pol´94
2. Lerngebiet:
Betrieb in Wirtschaft und Gesellschaft Lernziele: 2.1 Aufbau,
Aufgaben und Unternehmensformen eines Betriebes sowie seine Stellung in
Wirtschaft und Gesellschaft erläutern Lerninhalte 2.1.1 Aufbau
eines Handwerks-/Industriebetriebes 2.1.2
Wesentliche Aufgaben eines Betriebes (Beschaffung, Produktion, Absatz) 2.1.3 Die
Stellung des Handwerks-/Industriebetriebes in der Wirtschaft 2.1.4
Wesentliche Ziele erwerbswirtschaftlicher und öffentlicher Betriebe:
Gewinnerzielung, Kostendeckung, Marktversorgung 2.1.5
Betriebliche Kenngrößen: Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Rentabilität
2.1.6
Wesentliche Unternehmensformen und deren Bedeutung: Einzelunternehmen,
Personengesellschaften: OHG;
KG, Kapitalgesellschaften: AG, GmbH, Genossenschaften 2.1.7
Wirtschaftliche Verflechtungen 2.1.8
Wirtschafts- und arbeitsweltbezogene Grundaussagen der Verfassung 2.1.9
Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge zwischen Betrieb,
Wirtschaft, verbänden, Parteien, Gesellschaft und Staat Lernziele: Aufgaben von
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen beschreiben Lerninhalte: 2.2.1 Interessenwahrnehmung durch Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
Zur Relativierung
Nach den Angaben der Herausgeber ist
„Wirtschaft Deutschland Daten –
Analysen – Fakten“[x]
„das
erste Wirtschaftsbuch, das die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland
umfassend darstellt“ „Dieses Buch richtet sich „an Leser und Leserinnen,
die als Verbraucher, Arbeitnehmer, Auszubildende, Unternehmer, Staatsbürger und
Politiker – wie immer man sie in
ihren Rollen benennen mag – Entscheidungen treffen, mit denen sie das
wirtschaftliche Geschehen in der Sozialen Marktwirtschaft durch aktives und
passives Verhalten beeinflussen. Hinter diesen durch unterschiedliche Interessen
geprägten Rollen stehen einflussreiche Interessenorganisationen wie
Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Berufsverbände, Verbraucherorganisationen,
Parteien, Ministerien, Behörden usw., die das marktwirtschaftliche Geschehen prägen
und mitbestimmen.“
Ein Vergleich im Hinblick auf die berücksichtigten wirtschaftskundlichen
Themen in den Vorschriften für den Politikunterricht in der Berufsschule für
gewerblich-technische Berufe (Tabelle 2 und 3) mit dem Inhaltsverzeichnis des
genannten Wirtschaftsbuches, das nach eigener Einschätzung
„die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland umfassend darstellt, und
zwar
- in ihren
volks- und betriebswirtschaftlichen sowie sozialpolitischen Dimensionen“......
zeigt auf,
dass die „Bildung des allgemeinen Wirtschaftsverständnisses“ im Rahmen des
Politikunterrichts lediglich relativ „schmalspurig“ betrieben wird.
Tabelle 4
Das
Inhaltsverzeichnis von „Wirtschaft Deutschland – Daten – Analysen –
Fakten“
Verbraucher
und Markt
|
1 1 15 37 51 63 65 89 |
Arbeitnehmer und Betrieb
|
93 93 119 147 169 179 217 233 271 |
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Wirtschaftspolitik
|
291
291 315 329 339 |
Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Weltwirtschaft
|
357
357 385 335 399 427 439 |
Zum IST
Spätestens nach dem eben angeführten Vergleich ist die Notwendigkeit
eines eigenständigen Faches Wirtschaft für niedersächsische
Berufsschulen, gewerblich-technische Fachrichtungen und darüber hinaus, für
alle Formen der Berufsbildenden Schule deutlich sichtbar geworden.
Starke Zweifel an der 2.
These von Hans-Hermann Hartwich, nachzulesen in Politik unterrichten 1/2002: „Ökonomische
Bildung in der Schule bedarf nicht des neuerlichen Vorstoßes für ein eigenes
Schulfaches. Vielmehr ist sie bereits in den meisten Bundesländern Teil der
curricular vorgegebenen Lernfelder in den sozialwissenschaftlichen Schulfächern
bzw. in „Gemeinschaftskunde“, werden
zumindest für die Berufsbildenden Schulen
wach.
Für eine Situationsanalyse im Hinblick auf BS-Lehrkräfte,
gewerblich-technische Fachrichtungen, mit dem Unterrichtsfach Wirtschaftskunde
fehlen aktuelle Daten. Die Möglichkeit,
im Rahmen des LbS-Studiums z.B. an der Universität Hannover
Wirtschaftswissenschaften als Schwerpunktbereich im Unterrichtsfach
Gemeinschaftskunde/ Wirtschaftskunde[xi]
zu wählen, ist durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung seit
dem Sommersemester 2001 nicht mehr gegeben. Die PVO-Lehr
vom 15.April 1998 bietet u.a. Politik als Unterrichtsfach an, mit den
Schwerpunktbereichen Sozialwissenschaften und Geschichtswissenschaften. Als eine
Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist lediglich der Nachweis der
erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre aufgeführt. Die sich
hieraus ergebenden Konsequenzen in fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer
Hinsicht liegen auf der Hand. Sie werden das bereits heute herrschende Problem - die wirtschaftskundlichen
Themen werden, wenn überhaupt, dann
häufig von fachfremden Lehrkräften sozusagen von „Lehrbuchrezitatoren“
abgehandelt – verstärken.
Wirtschaftskundliche Inhalte haben Prüfungsrelevanz und
sind daher im Berufsschulunterricht zu vermitteln. Durch die Facharbeiter- bzw.
Gesellenprüfung ist festzustellen,
ob der Prüfling u.a. mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für
die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist[xii].
Die Kultusministerkonferenz hat zur Konkretisierung dieser BBiG- bzw.
HWO-Vorschrift den in Tabelle 3 berücksichtigten
Lernziel- und Lerninhaltskanon festgelegt. Untersuchungen von Aufgabenblöcken
verschiedener Handwerksinnungen bzw. Innungsverbände für das Prüfungsfach Wirtschafts-
und Sozialkunde aus dem gewerblich-technischen Bereich haben ergeben, dass
eine größere Anzahl Prüfungsfragen außerhalb der Reichweite der
RRL Pol ´94 sowie des
KMK-Beschlusses vom 18.05.84 liegt. Im
Klartext: Die Prüflinge werden nicht bzw. nicht hinreichend auf die Abschlussprüfung
vorbereitet.
Schlussbemerkung
Das Fach Wirtschaftskunde ist für niedersächsische
Berufsschulen, gewerbliche Fachrichtungen[xiii],
erstmalig nach dem 2.Weltkrieg, im Jahre 1966
in der Stundentafel mit einer Wochenstunde berücksichtigt worden. Das
Stundenkontingent wurde im Jahre 1982 auf ½
Wochenstunde gekürzt[xiv]
und
drei Jahre danach war das
Fach in den Stundentafeln für
Klassen der gewerblich-technischen Fachrichtungen nicht mehr zu finden.[xv]
Seither habe ich wiederholt und mit
Nachdruck für die Wiedereinführung des Faches
Wirtschaft in der Berufsschule u.a. in Politik unterrichten geworben, zu meinem Bedauern bisher ohne
Erfolg. Die Konsequenzen haben die Schwächsten zu tragen, kurzfristig und längerfristig:
die Berufsschüler!
[i] Marx,A.: Normen des wirtschaftpolitischen Geschehens in Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 22Jg. 1952, S.554 (zurück)
[iii] Abraham, K. : Die Beziehungen zwischen Wirtschaft und Erziehung in christlicher Sicht in Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 37 Jg. 1961, S. 9 (zurück)
[iv] vgl. Schanz,H. : Ökonomische Bildung als Beitrag zu humaner Lebensbewältigung , Hrg. Schanz, H. a.a.O. S.79 (zurück)
[v] Lippens, W.: Im Kreislauf der Wirtschaft, Hrg. Bundesverband deutscher Banken e.V. Köln 1994, Vorwort (zurück)
[vii] vgl. Hrg. Bundeszentrale
für politische Bildung: Politik - kurzgefasst,
Bonn, 1995, S.17 f (zurück)
[viii] Anmerkung: Diese RRL enthalten ein eigenständiges Handlungsfeld Wirtschaft (s. nächstes Kapitel) (zurück)
[ix] Hrg. Nds Min Kult: Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Politik in berufsbildenden Schulen, Hannover 1994 (zurück)
[xi] vgl. Hrg.Nds Min Kult: Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Lande Niedersachsen (PVO-Lehr I) vom 27.Juni 1986 (zurück)
[xii] vgl §35 Berufsbildungsgesetz vom 14.Aug. 1969, letzte Änderung: 25.Sept. 1996 bzw. §32 Handwerksordnung vom 28.Dezember 1965, letzte Änderung: 20.Dezember 1993 (zurück)
Hans-Dietrich Zeuschner
Der Fachbeitrag wurde weder gekürzt noch inhaltlich verändert. Wiesinger
bearbeitet am: 19.02.15