|
||||||||||||
Seit 50 Jahren gab es keine so gravierende Änderung in der Flensburger Punktekartei mehr. Aus dem bisherigen Verkehrszentralregister (VZR) wird nun das Fahreignungsregister (FAER). Das System des Kraftfahrtbundesamtes ist der komplizierteste Bereich im Straßenverkehrsrecht und auch viele Autobesitzer haben Schwierigkeiten den Durchblick zu behalten. Das neue System soll diesen Umstand ändern. Mehr Klarheit, Gerechtigkeit und Transparenz auch für die Verbraucher ist das Ziele des neuen Bußgeldkataloges. Auch hofft das Kraftfahrtbundesamt, dass durch die Neuregelung mehr Akzeptanz geschaffen wird. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Vergehen für die es Punkte gibt, reduziert und dafür die Bußgelder erhöht werden. Hintergrund ist der Fokus auf die Verkehrssicherheit. Ab Mai werden nur noch Verkehrsverstöße mit Punkten belegt, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Bisher wurde Verkehrsteilnehmern ab 18 Punkten der Führerschein entzogen. Nach dem neuen System geschieht dies schon ab 8 Punkten. Bei der Vergabe der Punkte wird zwischen Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt), groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (2 Punkte), einfachen Straftaten (2 Punkte) und Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (3 Punkte) unterschieden. Einige Verstöße, die nach dem alten System einen Eintrag ins Verkehrszentralregister nach sich zogen, werden nach dem neuen System nicht mehr berücksichtigt. Da der Bußgeldkatalog den Schwerpunkt auf die Verkehrssicherheit legt, führen lediglich schwere Straftaten, wie Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zu einem Eintrag in das Fahreignungsregister. Beleidigungen im Straßenverkehr zählen nicht mehr dazu. Beispiele für Verstöße, die zukünftig nicht mehr bepunktet werden sind:
Die Obergrenze für Verwarngelder wird auf 55 Euro angehoben. Bußgelder beginnen zukünftig ab 60 Euro. Bei einigen Delikten wird neben dem Bußgeld auch mindestens 1 Punkte vergeben. Beispiele für Verstöße, die teurer geworden und 1 Punkt nach sich ziehen sind:
Je nach Schwere des zugrundeliegenden Deliktes gibt es festgelegte Tilgungsfristen, bei Ordnungswidrigkeiten sind es 2,5 Jahre, bei groben Ordnungswidrigkeiten sind es 5 Jahre und bei Straftaten mit Führerscheinentzug sind es 10 Jahre. Der Vorteil hier ist, dass der Verkehrssünder genau weiß, wann die Punkte gestrichen werden. Quelle: wirkaufendeinauto.de
|
|
|||||||||||
|