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Der Kauf eines Autos geht häufig nicht nur mit der Suche nach dem schönsten Modell einher, sondern berücksichtigt auch die Folgekosten. Ein Auto als Gebrauchsgegenstand soll möglichst rentabel sein, sprich, möglichst wenig Kosten verursachen. Wenige PS Unterschied können beispielsweise über die Höhe der Versicherungsprämie entscheiden, der Hubraum ist die Grundlage für die KFZ-Steuer. Wie verhält es sich aber mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kreditzinsen? Immerhin verweisen Selbstständige immer so gerne darauf, dass ihr Auto ja fast vom Finanzamt bezahlt wird.
Wie verhält es sich aber mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kreditzinsen? - Bild: q.pictures_pixelio.de Selbstständige mit OptionenNun zahlt das Finanzamt einem Selbstständigen nicht das Auto im klassischen Sinn, allerdings kann ein Unternehmer seinen Firmenwagen steuerlich in voller Höhe geltend machen. Dies bezieht sich auf alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehen, auch auf Leasingraten oder Kreditzinsen. Diese Kosten wirken sich entsprechend des Steuersatzes des Unternehmers aus. Wird das Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich genutzt, muss der Unternehmer die private Nutzung allerdings ebenfalls versteuern. Die Geschäftswagenregelung führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Finanzbehörden und Steuerzahlern. Vor einigen Jahren musste ein Zahnarzt einsehen, dass ein Ferrari in seinem Beruf nicht unbedingt als Geschäftswagen anerkannt ist. Damit ein Fahrzeug steuerlich geltend gemacht werden kann, muss ein gewisser Rahmen gewahrt bleiben. Leasing ist aufgrund der vergleichsweise geringen Raten auch bei Nicht-Selbstständigen recht beliebt. Dabei geht aber häufig ein Punkt vergessen. Die Leasingraten sind bezogen auf die private Nutzung umsatzsteuerpflichtig und damit teurer als eine Kreditrate, beispielsweise für einen Ballonkredit.
Wie verhält es sich bei Angestellten?Für einen Angestellten ist es völlig ohne Belang, ob er sein Auto finanziert, bar bezahlt oder least. Leasing ist die vergleichsweise teurere Variante, da die Mehrwertsteuer für einen Angestellten nicht abzugsfähig ist. Vor diesem Hintergrund ist auch für ihn ein Ballonkredit, der vom Konstrukt her sehr große Ähnlichkeit mit dem Leasing aufweist, die günstigere Alternative. Die Frage, ob man einen KFZ-Kredit von der Steuer absetzen kann, stellt sich für einen Angestellten nicht. Die Fahrtkostenpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt deckt alle Kosten, welche in Zusammenhang mit dem Auto stehen, ab. Dazu zählen Reparaturen, Vollkaskoversicherung, aber auch Kredit- oder Leasingraten. Positiv für den Arbeitnehmer ist jedoch der Umstand, dass er die 30 Cent grundsätzlich abrechnen kann, gleich, ob er zu Fuß zur Arbeit geht, tatsächlich mit dem Auto fährt oder im Rahmen einer Fahrgemeinschaft unterwegs ist. Er kann diese Kosten allerdings nicht steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber die Kosten für ein Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr trägt.
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