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Bei den Auto-Fixkosten gehört die Kfz-Versicherung zu den höchsten finanziellen Kostenfaktoren. Aufgrund des zur Zeit großen Konkurrenzkampfes der Autoversicherer kann sich da ein Wechsel der Versicherung durchaus lohnen und einige Euros in die Haushaltskasse spülen.
Kündigungsfrist nach AKBIn der Regel lässt sich jede Autoversicherung zum Ende des Versicherungsjahres regulär kündigen. Nach § 9 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung) beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Demnach muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft per Einschreiben /Rückschein schon am Ende des Vormonats des letzten Vertragsmonats eingegangen sein. Im Internet gibt es Kündigungsvordrucke, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Statistisch gesehen werden die meisten Fahrzeugversicherungen zum Jahresende, das heißt zum 30. November aufgekündigt. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Natürlich wird nicht jedes Fahrzeug am Ende des Jahres gekauft und eine entsprechende Autoversicherung abgeschlossen. Generell gilt, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Kündigung wegen Anhebung des VersicherungstarifsEs gibt auch andere Gründe, um eine Kfz-Versicherung
zu kündigen. So berechtigt zum Beispiel eine
Anhebung der Versicherungstarife zur Auflösung des
Vertragsverhältnisses. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund
der Tarif erhöht wurde. Davon ausgenommen sind allerdings
Tarifänderungen wegen einer
Auch hier beträgt die Frist einen Monat. Kündigung aufgrund eines SchadensfallsEin weiterer außerordentlicher Kündigungsgrund besteht bei einem Versicherungswechsel aufgrund eines Schadenfalles, wobei die Frage nach dem Verursacher des Schadens unerheblich ist. Doch Vorsicht! Bei einem Versicherungswechsel zum Beispiel wegen eines Unfallschadens werden die bis dato gezahlten Versicherungsbeiträge für den Rest des Jahres in der Regel nicht erstattet. Vielleicht lohnt es sich hier bis zur regulären Kündigungsfrist mit dem Anbieterwechsel zu warten. Kontrahierungszwang - wann?Wer seinen Kfz-Versicherer wechseln möchte, sollte auf jeden Fall schon vorher einen neuen Anbieter gefunden haben, denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein durchgehender Versicherungsschutz gewährleistet ist. Bezüglich der Autohaftpflichtversicherung ist das kein Problem, da jede Versicherungsgesellschaft verpflichtet ist eine solche Police anzubieten. In Hinblick auf die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung gibt es diesen sogenannten Kontrahierungszwang jedoch nicht. Daher ist es besonders wichtig vor dem Wechsel die Angebote der verschiedenen Versicherungsanbieter zu vergleichen, denn oft liegt die Tücke im Detail. In vielen Internetportalen gibt es mittlerweile kostenlose Vergleichsrechner, die bei der Suche der individuell passenden Kfz-Versicherung wertvolle Dienste leisten. Wer beim Kfz-Versicherungswechsel auf der sichereren Seite sein will, sollte sich zudem im Internet zum Beispiel bei https://kfzversicherung-wechseln.info/ genau informieren, was bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung zu beachten ist.
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