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von kfztech.de Ein Unfall ist zunächst ein Schock. Fahrzeuge sind beschädigt, vielleicht sind Menschen verletzt. Es gibt Stau, die Polizei kommt und eventuell ein Rettungswagen. Wahrscheinlich sind Sie heilfroh, wenn Ihr Auto noch fahrtüchtig ist und Sie nach dem Austausch der Versicherungsdaten nach Hause fahren dürfen. Bevor Sie sich zurücklehnen und darauf hoffen, dass alles von alleine seinen Gang geht, sollten Sie unbedingt noch einen einzigen Anruf tätigen: Sie müssen einen Autogutachter anrufen! Danach können Sie sich entspannen. Denn der Autogutachter wird alles für Sie regeln. Warum benötigt man nach einem Unfall einen Autogutachter?Autogutachter werden vor allen Dingen nach Unfällen aktiv. Sie sind Kfz-Sachverständige und haben umfangreiche Fortbildungen absolviert. Sie entdecken auch Unfallschäden, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Sie erstellen ein Gutachten, das von den Versicherungen akzeptiert wird und dazu führt, dass Sie als Unfallgeschädigter schnell Ihre Reparatur oder Ihr Geld bekommen. Zusätzlich kümmert sich der Autogutachter um den ganzen Papierkram, Sie brauchen sich also nicht selbst um die Erstattung bei der gegnerischen Versicherung zu kümmern. Nutzen Sie diesen Service – welcher, für unschuldig in einen Unfall verwickelte Personen, kostenlos ist.
Nach einem Verkehrsunfall isollte man sich auf jeden Fall an einen Auto-Gutachter wenden. Bild: - Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Was macht ein Autogutachter?Wenn Sie den Autogutachter nach dem Unfall anrufen, vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin. Der Gutachter kommt zu dem von Ihnen gewünschten Termin zu Ihnen und begutachtet den Schaden. Auf Wunsch wird dieser Service auch rund um die die Uhr angeboten. Der Sachverständige wird das Fahrzeug eingehend begutachten und eine ausführliche Dokumentation inklusive Fotos erstellen. In der Dokumentation wird dargelegt, welchen Wert das Fahrzeug vor dem Unfall hatte, welche Schäden entstanden sind und welche Kosten anfallen, um das Fahrzeug zu reparieren. Bei Totalschäden werden Restwert und Wiederbeschaffungswert beziffert. Diese Begutachtung ist wesentlich umfangreicher und detaillierter als ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Nach spätestens 24 Stunden liegt Ihnen das Gutachten vor. Dieses kann dann bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden. Warum reicht es nicht, wenn man einen Kostenvoranschlag einreicht?Es ist nicht verboten, einen Unfallschaden gegen den Kostenvoranschlag einer Werkstatt abzuwickeln. Allerdings ist es nicht empfehlenswert. Für einen Kostenvoranschlag wird der Schaden nicht so aufwendig untersucht und dokumentiert wie bei einem Gutachten. Es kann vorkommen, dass einige Schäden zunächst nicht sichtbar sind und erst während der Reparatur auffallen. Dann fällt die Rechnung der Werkstatt weitaus höher aus als der Kostenvoranschlag. Die Versicherung kann dann die Zahlung der höheren Summe verweigern. Dies sollten Sie nicht riskieren. Bei Bagatellschäden braucht man kein Gutachten – oder?Bei sogenannten Bagatellschäden (das sind Schäden bis zu einer Höhe von ca. 500 bzw. 700 Euro) würde man tatsächlich keinen Autogutachter benötigen. Allerdings ist es Laien weder zumutbar noch möglich, die Höhe von Schäden einzuschätzen. Lassen Sie sich nicht überreden, dass es sich doch nur um einen Bagatellschaden handelt, der schnell nebenher gegen einen Hunderter in Bar oder gegen Kostenvoranschlag geregelt werden kann. Oft verbergen sich hinter vermeintlichen Bagatellschäden größere Schäden. So kann z.B. schon eine nur leicht verbeulte Stoßstange auf teure Schäden am Fahrzeug hinweisen. Rufen Sie auch in diesen Fällen unbedingt einen Autogutachter an! Wer bezahlt den Autogutachter?Ein Unfallgutachten kostet im Schnitt 500 Euro, der Preis hängt auch von der Höhe des Schadens ab. In den wenigsten Fällen ist das Gutachten allerdings selbst zu zahlen – für den Unfallgeschädigten ist ein Gutachten komplett kostenlos. Hier mehr Infos dazu: Wer bezahlt das Autogutachten bei einem unverschuldeten Unfall?Falls man nicht am Unfall schuld ist, kann und sollte man selbst einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Die Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt. Lassen Sie sich bitte nicht dazu überreden, den Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers zu akzeptieren. Dieser arbeitet im Auftrag der Versicherung und soll daher den Schaden möglichst geringhalten. Hier ist Vorsicht geboten! Bestehen Sie unbedingt darauf, selbst einen Autogutachter zu beauftragen. Wer bezahlt das Autogutachten, wenn sich eine Teilschuld herausstellt?Falls Sie eine Teilschuld am Unfall trifft, werden sämtliche Kosten und Schäden anteilig zur Höhe der Schuld verteilt, dies betrifft auch die Gutachten. Daher sollten Sie auch dann einen Autogutachter beauftragen, wenn Sie eventuell eine Teilschuld trifft. Die Höhe Ihres Schadens sollte auch in diesen Fällen sorgfältig dokumentiert und in vollem Umfang in das Verfahren eingebracht werden. Die Schuldfrage kann dann rechtlich geklärt werden, Ihr Autogutachter empfiehlt Ihnen gerne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer bezahlt das Autogutachten bei einem selbstverschuldeten Unfall?Falls Sie der Unfallverursacher sind, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden und das Gutachten des Unfallopfers, jedoch nicht Ihren eigenen Schaden und auch nicht Ihr eigenes Gutachten (falls Sie eines beauftragen möchten). Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, so zahlt diese – abzüglich eines Selbstbehaltes – den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Die Versicherung wird in diesem Fall selbst einen Autogutachter beauftragen, der die Schäden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert.
Anwälte sind oft nötig, wenn es darum geht, wie groß die Teilschuld ist. (Quelle: bertholdbrodersen (CC0-Lizenz)/ pixabay.com)
Kann ich einen Autogutachter meiner Wahl beauftragen?Hier gibt es nur eine Antwort: Ja, unbedingt. Sobald man unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, kann und soll ein Autogutachter beauftragt werden, den man selbst auswählt. Es wird davon abgeraten, einen Gutachter zu akzeptieren, den die Versicherung des Unfallverursachers beauftragt. FazitFalls Sie in einen Unfall verwickelt wurden und nicht eindeutig der Unfallverursacher sind, sollten Sie auf jeden Fall einen Autogutachter Ihrer Wahl beauftragen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden komplett dokumentiert und komplett entschädigt wird. Falls Sie unsicher sind, ob Sie nicht doch eine Teilschuld haben oder ob es sich um einen Bagatellschaden handelt – Rufen Sie trotzdem einen Autogutachter an! Das Team von Gutachten Amawi steht Ihnen gerne in Düsseldorf und Umgebung 24 Stunden täglich zur Verfügung. Das könnte sie auch interessieren: Unfall? Das sind die wichtigsten Schritte
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