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Auto leasen - Was gibt es zu beachten?

von kfztech.de

Im Grunde genommen handelt es sich beim Leasing um eine Art Miete für die Nutzung eines Autos. Im Laufe der vergangenen Jahre haben immer mehr Menschen das Leasing für sich entdeckt, wodurch die Nachfrage nach Leasing-Fahrzeugen stetig gestiegen ist. Leasing ist deshalb so verlockend, weil es immer das Fahren der neuesten sowie umweltfreundlichsten Autos verspricht und darüber hinaus monatlich bezahlbare Raten in Aussicht stellt. Allerdings sollten Interessierte ein paar wichtige Punkte beachten, bevor sie den Leasing-Vertrag unterzeichnen.

Verschiedene Leasing-Varianten stehen zur Auswahl

Ähnlich wie beim Lkw Leasing werden auch beim Auto-Leasing zwei Varianten mit unterschiedlichen Vertragsinhalten angeboten. Es gibt sowohl Verträge mit einer integrierten Kilometerabrechnung als auch Verträge mit einer sogenannten Restwertfixierung. Mittlerweile gehört es zum Standard, dass die Verträge von den jeweiligen Leasinggesellschaften durch zusätzliche Service-Angebote ergänzt werden. Hierzu zählen unter anderem Reifenwechsel, Inspektionspakete oder die regelmäßige Wartung des Autos.

Auto Leasing

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Menschen für das Leasing entschieden. Aber trotzdem gilt: Gut nachrechnen, welche Methode für einen in Frage kommt. - Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Bei der Restwertfixierung verrechnen die Leasing-Anbieter bei Vertragsende den kalkulierten Restwert mit dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Rückgabe. Experten sprechen hierbei von einem Restwertrisiko, welche der Leasingnehmer zu tragen hat. Dieser muss also für die Differenz von Restwert und tatsächlichem Wert geradestehen. Wer das Fahrzeug gut gepflegt hat, bekommt vom Mehrerlös bis zu 75 Prozent dieser Summe ausbezahlt.

Bei einem Vertrag mit Kilometerabrechnung vereinbart der Leasing-Anbieter mit dem Leasingnehmer eine Laufzeit und eine bestimmte Gesamtkilometerlaufleistung für das Auto. Daraus resultiert dann die monatliche Leasing-Rate. Wenn der Leasingnehmer mehr als die vereinbarten Kilometer fährt, muss er die Mehrkilometer teuer bezahlen. Darüber hinaus hat der Fahrer des Fahrzeugs dafür Sorge zu tragen, dass das Auto stets in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.

Unabhängig davon für welche der beiden vorgestellten Varianten sich ein angehender Leasingnehmer entscheidet, es ist empfehlenswert, sich bereits im Vorfeld über etwaige Sonderbelastungen zu informieren und auf diese Weise ein böses Erwachen am Ende der Vertragslaufzeit zu vermeiden.

Weiterführender Link: Kein Leasingvertrag bei schlechter Schufa?

Das Kleingedruckte lesen

Für Veränderungen am Auto oder bei Unfallschäden sollte dem Leasingnehmer das Kleingedruckte seines Leasingvertrages stets geläufig sein. So ist beispielsweise bei einem Schaden am Fahrzeug unverzüglich der Leasinggeber zu benachrichtigen. Dieser muss zudem die notwendigen Arbeiten in Auftrag geben und sie bezahlen. Liegt ein Totalschaden des Autos vor, bezahlt die Versicherung üblicherweise den Wiederbeschaffungswert, aber nicht die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingraten. Eine Ausfallversicherung (GAP-Versicherung) kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein.

Dürfen Dritte mit dem Auto fahren?

In der Regel dürfen auch Dritte mit dem Leasing-Auto fahren. Während eine gewerbliche Weitervermietung untersagt ist, spricht nichts dagegen, Freunden oder Familienangehörigen das Auto zu überlassen. Dennoch sollten Leasingnehmer einen kurzen Blick in ihren abgeschlossenen Vertrag werfen, um sicher zu gehen oder direkt bei der Leasinggesellschaft nachfragen. Grundsätzlich sollte allen Nutzern des Fahrzeugs klar sein, um welches Vertragsverhältnis es sich handelt und dass das Auto mit der notwendigen Sorgsamkeit und Gewissenhaftigkeit behandelt werden sollte. Nachzahlungen bzw. die unnötige Generierung von Kosten bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sind zum Ärger der Leasingnehmer keineswegs selten.

Frau im Auto

Seine Frau darf man im Leasingauto grundsätzlich fahren lassen. Aber wie sieht es mit weiteren Personen aus - Bild: Andraz Lazic / Unsplash

Nachrechnen und vergleichen

Insbesondere Privatpersonen sollten sich vor der Unterzeichnung des Leasingvertrages genau durchrechnen, welche Kosten auf sie zukommen (könnten) und außerdem verschiedene Finanzierungsmodelle miteinander vergleichen. Im Gegensatz zu Freiberufler oder Selbständigen können Privatpersonen das Leasing nicht steuerlich absetzen. Es ist außerdem ratsam, dass die Bedeutung von unbekannten Begriffen im Vertrag umgehend erfragt wird, damit keine Missverständnisse entstehen.

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Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 28.01.2024









 

 
 
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