kfztech.de sind Autoinfos und
Kraftfahrzeugtechnik aus erster Hand

Logo kfztech.de
kfztech.de Was ist neu? Blogger Logo Kfz-Blog  Besuchen Sie uns auf: Facebook Logo   Twitter Logo Technik-News Kontakt Zeuschners
Kfz-Technik Abkürzungs-ABC Auto-Infos Kfz-Zubehör-Shop kfztech TV Unterricht und Ausbildung
Suche in kfztech.de

Autofahren – was ist erlaubt und was ist verboten?

von kfztech.de

Autofahren – was ist erlaubt und was ist verboten?

Wie sieht es mit Alkohol, Drogen, Cannabis und CBD am Steuer aus? Was ist mit dem Mobiltelefon erlaubt uns was nicht?

Autofahren – insbesondere dann, wenn die Straßen frei sind – ist bequem, um schnell von einem zum anderen Ort zu gelangen. Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es kaum Alternativen zum Auto, denn der öffentliche Nahverkehr verkehrt deutlich seltener und die Anbindungen sind um einiges schlechter als in den Städten. Deswegen ist es gut nachvollziehbar, dass das Auto in vielen ländlichen Haushalten nicht fehlen darf. Doch längst ist nicht alles am Steuer erlaubt. Wir klären auf, was in Ordnung ist und wann man sein Auto besser stehenlassen sollte. Außerdem gehen wir der Frage nach, ob man ab einem gewissen Alter seinen Führerschein abgeben muss.

Autofahrererin Handy am Steuer

Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Das geht gar nicht, das weiß auch jeder. - Bild: elements.envato.com / prathanchorruangsak

Alkohol

Wer ein bisschen Alkohol im Blut hat, muss sein Fahrzeug nicht zwangsläufig stehenlassen. Es kommt dabei vor allem auf die Menge an.

Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille oder weniger erwischt wird, braucht nichts zu befürchten – es sei denn, er oder sie fährt auffällig oder baut einen Unfall. Dann kann bereits ein Alkoholgehalt von mehr als 0,3 Promille zum Problem werden. Wer mit mehr als 0,5 Promille unterwegs ist und erwischt wird, muss allerdings mit härteren Konsequenzen rechnen:

  • Ab 0,5 Promille muss mit einer Geldbuße, 2 Punkten in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-Bundesamtes und einem Fahrverbot von 1-3 Monaten gerechnet werden

  • Ab 1,1 Promille muss mit einer Geld- oder Freiheitsstraße, 3 Punkten und der Entziehung der Fahrerlaubnis gerechnet werden

  • Ab 1,6 Promille muss mit einer Geld- oder Freiheitsstraße, 3 Punkten plus MPU und der Entziehung der Fahrerlaubnis gerechnet werden

Achtung! Auch Wiederholungstäter haben mit Geldstrafen, Punkten und Fahrverbot zu rechnen. Wer nicht einschätzen kann, wie viel Alkohol zu viel ist und ab wann der kritische Wert von 0,5 Promille erreicht ist, sollte möglicherweise besser von vorneherein auf Alkohol verzichten oder das Auto besser stehenlassen.

Übrigens: Alkohol am Steuer ist nicht verboten. Denn solange der Blutalkohol unter der Grenze bleibt, kann auch während der Fahrt ein Bier getrunken werden. Ob das sinnvoll ist, muss dabei jeder selbst entscheiden.

Drogen

Die Antwort auf diese Frage ist schnell gefunden: Die allermeisten Drogen sind illegal und haben entsprechend auch am Steuer nichts zu suchen. Wer unter Drogeneinfluss Auto fährt, muss daher mit harten Konsequenzen rechnen. Nicht nur aufgrund der Illegalität: Je nach Art der Droge können sich unterschiedliche körperliche und psychische Auswirkungen zeigen. Zudem schränken sie die Konzentration und das Reaktionsvermögen ein. Bereits in geringen Mengen wird die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt.

Auch unter Cannabiseinfluss darf das Kfz nicht weiterbewegt werden. Laut ADAC wird sich daran auch nichts ändern, wenn Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert wird.

Bei allen Drogen – ob illegal oder möglicherweise bald legal, wie der Cannabis – gilt die „Null-Toleranz“. Grund dafür ist auch, dass die Wirkung je nach Konsumenten und eingenommener Substanz stark variieren kann. Wer einmal mit Drogen am Steuer erwischt wird, muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben, beim zweiten und dritten Mal sind es jeweils 3 Monate. Hinzu kommen Bußgelder oder Geldstrafen.

Was ist mit CBD?

Seit einiger Zeit gibt es einen Hype um Cannabidiol, kurz CBD, einem Wirkstoff aus der Cannabispflanze. Während Fahren unter Cannabis-Einfluss streng verboten ist, gilt das nicht für CBD. Der Grund: CBD ist zwar ein Bestandteil aus der Hanfpflanze, allerdings wird es aktuell nicht als Betäubungsmittel eingestuft. Das gilt allerdings nur für die Reinsubstanz Cannabidiol. Bei CBD-haltigen Erzeugnissen gilt hingegen Vorsicht. Sie fallen nicht unter das Suchtmittelgesetz, wenn sie einen bestimmten Grenzwert des psychoaktive Stoffes THC nicht überschreiten. Dieser liegt in Deutschland bei 0,2 Prozent.

CBD Ärztin

Cannabidiol als Reinsubstanz ist nicht verboten. - Bild: depositphotos.com

Handynutzung am Steuer

Vorsicht bei der Handynutzung am Steuer! Denn wer dabei erwischt wird, kann unter Umständen mit harten Konsequenzen rechnen. Nicht nur eine Geldbuße, auch Punkte in Flensburg können fällig werden. Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, bezahlt in der Regel ein Bußgeld von 60 Euro und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Übrigens: Ein Fahrverbot bei bloßer Handynutzung ist nicht vorgesehen. Es gibt allerdings eine Ausnahme laut § 25 Abs. 1 StVG. In diesem Paragrafen ist festgelegt, dass ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt werden kann, wenn eine Ordnungswidrigkeit auf Basis einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung vorliegt. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Oktober 2013 ist das beispielsweise dann der Fall, wenn Autofahrer mehrfach mit ihrem Handy am Steuer erwischt werden.

Da Fälle von Handynutzung am Steuer nicht immer ganz einfach zu bemessen sind, haben sich die Gerichte schon mit den unterschiedlichsten Fällen auseinandergesetzt. Einige davon gibt die folgende Übersicht wieder.

  • Schnurloses Telefon: Es klingt zwar skurril, aber da ein Festnetzgerät kein Mobiltelefon ist, rechtfertigt die Nutzung kein Bußgeld.

  • Telefonieren mit Freisprechanlage: Eine Freisprechanlage ist zulässig, da das Mobiltelefon für das Telefonieren am Steuer nicht in der Hand gehalten werden muss. Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie allerdings mit einer eingeschränkten Leistungspflicht der Kfz-Versicherung rechnen.

  • Display ablesen: Auch wer nur kurz die Uhrzeit auf dem Display checkt, nutzt sein Mobiltelefon während der Fahrt. Daher ist auch das verboten.

  • Anruf wegdrücken: Auch hier wird ein Bußgeld fällig, da das Handy dabei – wenn auch nur sehr kurz – bedient wird.

  • Nutzung als Navigationsgerät: Solange das Smartphone beim Navigieren nicht in die Hand genommen wird, darf es als Navigationsgerät verwendet werden.

  • Musik hören: Gegen das Abspielen von Musik auf dem Mobiltelefon gibt es nichts einzuwenden. Auch hier ist es jedoch wichtig, dass das Handy dabei nicht in der Hand gehalten wird.

  • Heruntergefallenes Mobiltelefon aufheben: Fällt das Handy in den Fußraum und Sie heben es nur auf, wird kein Bußgeld verhängt. Allerdings dürfen Sie dabei nicht auf das Display schauen.

  • Nutzung auf dem Standstreifen der Autobahn: Standstreifen sind nicht dafür da, um mal kurz rechts ranzufahren und zu telefonieren. Deshalb kommen Sie auch hier nicht um eine Strafe, wenn Sie dabei erwischt werden.

  • Handynutzung im Stau: Hier kommt es auf die Situation an. Kommt es zum vollständigen Stillstand und der Motor ist aus, dürfen Sie Ihr Mobiltelefon nutzen. Bei stockendem Verkehr ist die Nutzung allerdings verboten.

Lesen sie auch: E-Zigarette dampfen am Arbeitsplatz: Wie ist die Regelung in KFZ Werkstätten?

Sonstige Fälle

  • Senioren: Die gute Nachricht vorweg: Nur aufgrund seines Alters muss niemand seine Fahrerlaubnis abgeben. Denn das Alter allein beeinträchtigt die Fahreignung eines Menschen nicht. Allerdings können einige körperliche, gesundheitliche oder geistige Beeinträchtigungen die Fahreignung entfallen lassen. Wer also beispielsweise kaum noch sehen kann, muss den Führerschein abgeben. Dies sind allerdings immer Einzelfallentscheidungen im Interesse der Verkehrssicherheit.

  • Sehbehinderung: Die Beeinträchtigung des Sehvermögens bedeutet nicht zwangsläufig, den Führerschein abzugeben. Allerdings muss die Sehstärke auf jedem Auge mit oder ohne Brille oder Kontaktlinsen bei mindestens 70 Prozent liegen. Wird der Wert unterschritten, muss ein augenärztliches Gutachten her. Dabei begutachten die Ärzte das Gesichtsfeld, die Augenbeweglichkeit, das Stereo- sowie Farbensehen. Bestätigt das Gutachten eine ausreichende Sehstärke, droht kein Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Schuhwerk: Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung, was das Schuhwerk betrifft. Auch das Fahren in High Heels oder ganz ohne Schuhe ist nicht verboten. Kommt es allerdings zu einem Unfall aufgrund mangelnden Schuhwerkes, kann den Fahrern eine Mitschuld zuteilwerden.

High Heels im Auto

Verboten ist es zwar nicht, aber ob man damit sicher die Pedale bedienen kann, muss jede Frau selber wissen. - Bild: depositphotos.com

Wichtige Schlagwörter:

kfztech.de, Autofahren Handy, Alkohol am Steuer, Drogen, CBD, Senioren Führerschein, 0,5 Promille, Cannabis Auto,

















Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: