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von kfztech.de Unfall auf dem Weg in den Urlaub - was nun?Richtiges Verhalten nach dem Unfall im Urlaub - Frage nach der Schuld bei einem Unfall - Mietwagen und Abschleppdienst nach Hause? Ein Verkehrsunfall kommt unvorhergesehen und manövriert Betroffene in missliche Lagen. Besonders ärgerlich ist ein Schaden direkt vor dem langersehnten Sommerurlaub. Wer auf Raststätten oder der Autobahn zum Unfallopfer avanciert, sieht sich gleich mit mehreren Fragen konfrontiert: Wer ist verantwortlich für den Unfall? Welche Kosten kommen auf mich zu? Fällt der Sommerurlaub womöglich ins Wasser?
Wer in den Urlaub denkt wohl zuallerletzt an die Möglichkeit in einen Unfall zu geraten. - Bilder: depositphotos.com Richtiges Verhalten nach dem UnfallIm Inland und besonders im Ausland ist die Klärung gewisser Formalitäten relevant für eine rasche Abwicklung. Die Daten des Unfallgegners sind essentiell zur Abklärung von Versicherungsansprüchen. Zu den Informationen gehören das Kennzeichen, die Adresse sowie der Name der gegnerischen Unfallpartei. Die Anfertigung eines europäischen Unfallberichts hat sich bewährt. In Frankreich und Italien sind sämtliche Angaben auf einer Plakette in der Windschutzscheibe ablesbar. Neben den formellen Daten ist eine Beweissicherung wichtig. Hier helfen Dienstleister bei der www.kfz-ing-as.de weiter und stehen beratend zur Seite. Die Unterzeichnung jedweder Dokumente im Ausland ist nicht empfohlen. Neben den reinen Daten der Unfallparteien ist es ebenfalls empfehlenswert, sich die Informationen sämtlicher Unfallzeugen einzuholen.
Weiterführender Link: Verhalten nach einem Verkehrsunfall Die Frage nach der SchuldUnabhängig vom Ort oder Zeitpunkt des Unfalls resultieren aus der Schuldfrage zahlreiche Szenarien. Von ihr hängt ab, welche Ansprüche den jeweiligen Unfallteilnehmern zustehen. Im Falle eines Auffahrunfalls trägt der Auffahrende in der Regel die Alleinschuld. Ansprüche lassen sich bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Neben den reinen Kosten für die Behebung der Schäden sind auch Kosten für die Anmietung eines Mietwagens erstattungsfähig, wie das Oberlandesgericht Stuttgart entschied. Anfallende Mietkosten sind über den kompletten Urlaub gedeckt, auch nach Beendigung laufender Reparaturen am eigenen Kraftfahrzeug. In strittigen Situationen sieht die Sachlage etwas komplizierter aus. Im Falle einer Vorfahrsituation ist die Konsultierung eines Gutachters zur Beweissicherung notwendig. Erst nach vollständiger Aufklärung des Unfalls und Erörterung eines Unfallverursachers besteht ein möglicher Anspruch auf Leihfahrzeuge. Abhängig von der Eigenschuld findet die Kostenübernahme mitunter nur teilweise statt.
Ein Unfall ist schon schlimm genug. Aber was ist, wenn es auf der Fahrt in den Urlaub passiert? Kosten für den AbschleppdienstEs ist unerheblich, ob sich der Unfall während dem Urlaub oder auf der Reise zum Urlaubsziel ereignet. Bei Reparaturen am Unfallort ist die Fortsetzung der Reise mittels eines Mietwagens möglich. Komplexer ist die Sachlage im Falle eines Totalschadens. Schaffen Notreparaturen keine Abhilfe, stellt sich Betroffenen die Frage nach den Kosten für den Abschleppdienst. Abhängig von der Entfernung zur Heimatwerkstatt können so immense Summen anfallen. Je nach Intensität der Schäden können Reparaturen den Urlaubszeitraum nämlich übersteigen. In diesen Fällen ist die Rechtsprechung eindeutig. Da das Fahrzeug letztendlich nicht auf anderem Wege zurückfindet, entstehen unausweichlich Abholkosten. Bei Haftpflichtschäden hat das Unfallopfer das Recht, die Abholkosten bis in die Heimatwerkstatt erstatten zu lassen. Info zum Nutzen eines Schutzbriefs: Im Zuge eines Unfalls auf dem Weg in den Urlaub ergibt sich die Frage nach dem Nutzen eines Schutzbriefs. Verkehrsserviceleistungen bieten keinen universellen Service. Der Leistungsumfang unterscheidet sich abhängig von expliziten Vertragsdetails. Fazit - Unfall auf dem Weg zum UrlaubEin Unfall auf dem Weg in den Urlaub kann ärgerlich sein und die Freude auf den langersehnten Urlaub trüben. Dank Haftpflichtversicherungen muss ein Unfall jedoch nicht das Ende der Urlaubsreise bedeuten. Selbst im Falle eines Totalschadens kann ein Mietwagen Abhilfe schaffen. Kosten für den Mietwagen oder für den Abschleppdienst sind abhängig von der Schuldfrage komplett und über den kompletten Zeitraum des Urlaubs erstattungsfähig. Wichtig für die korrekte Abwicklung des Unfalls und für die Erstattung anfallender Kosten ist in jedem Fall das richtige Verhalten nach dem Unfall sowie eine ausführliche Beweissicherung.
Wichtige Schlagwörter: Verkehrsunfall Verhalten - Urlaub Autounfall - Mietwagen Unfall - Abschleppwagen Unfall - Auto Schutzbrief |
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