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Über 2.000.000 Unfälle ereignen sich jährlich auf deutschen Straßen. Ein Verkehrsunfall gehört zu besonders starken Stresssituationen. In solchen Momenten vergisst man oft die einfachsten Grundregelungen, die der Situation entsprechend geltend gemacht werden sollen. Das Wichtigste nach einem Unfall ist die Ruhe zu bewahren, danach sollte man sich mit folgenden Aufgaben beschaffen:
Der Versicherungsnehmer ist bei allen Schadensereignissen verpflichtet, den Unfall bei dem Versicherer zu melden, spätestens jedoch eine Woche nach dem Unfalldatum. Wurden Unfallbeteiligten schwer verletzt oder kam es sogar zu einem Todesfall, muss die Meldung innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Die Ausnahme sind kleine Sachschäden, die den Betrag von maximal 500 Euro nicht übersteigen. In solchen Fällen darf sich der Kunde erstmals selbst um die Schadensabwicklung kümmern. Solche Fälle können auch nachträglich gemeldet werden, die Frist endet jedoch beim Ablauf des Kalenderjahres. Die richtige Wahl einer Kfz-Versicherung spielt bei Unfällen oft eine große Rolle. Welche Versicherung für wen infrage kommen würde, kann man mittels des Kfz Vergleichsrechners von check24.de ermitteln. Hat man den Unfall nicht selbst verschuldet, werden die Kosten der Unfallabwicklung von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Das berücksichtigt auch die Kosten für den Sachverständigen, die Rechtsanwaltskosten, Mietwagen und die Reparatur des beschädigten Autos. Die Geschädigten unterliegen auch einigen Pflichten. Die Pflicht zu Schadenminderung setzt vor, das man als Geschädigter keine unnötigen Kosten, wie Anmietung eines überteuerten Wagens oder die Wahl einer exklusiven und teuren Werkstatt bei einem alten und minderwertigen Wagen, verursachen darf. Redaktion: Johannes Wiesinger bearbeitet: 27.01.2024 Folgen Sie kfztech auf Twitter Besuchen Sie kfztech auf Facebook Lesen Sie auch den Blog von kfztech.de |
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