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Wenn der Mietwagen bei Rückgabe beschädigt ist, haftet der Fahrer

Das Reisen hat sich heutzutage verändert. Schließlich erfolgt, dort wo es angebracht ist, ein schneller Wechsel der Verkehrsmittel. Den Bahnhof erreichen einige mit dem Rad. Manche fahren vom Bahnhof mit dem Zug an das Ziel ihrer Reise. Kommen sie dort an, ist der nächste Schritt der Umstieg in ein Wagen vom Carsharing wie von www.billige-mietwagen.ch. Bei der Rückfahrt wird der Fernbus genutzt. Im neudeutschen ist dieser schnelle Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln als Modal-Split bekannt.

Allerdings ist Vorsicht angesagt. Es hat zwar etwas Gutes, wenn Reisende schnell weiterkommen. Jedoch ist darauf zu achten, dass am Mietwagen von Firmen wie Europcar oder an Carsharing-Fahrzeugen keine Beschädigung vorliegen. Wird diese übersehen und es kommt zur Rückgabe des Wagens, ist der Fahrer für die Haftung zuständig. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei ihm um den Verursacher handelt.

Carsharing

Auto mieten oder Car-Sharing liegt voll im Trend, aber Vorsicht bei Schäden - Bild DN / pixelio.de

Die Bedeutung vom Bordbuch

In jedem Fahrzeug ist dieses Buch enthalten, dem ein Formular beiliegt. In dieses Formular sind Schäden einzutragen, die vor der Übernahme des Wagens vorhanden sind. Liegen neue Schäden vor, ist die Eintragung der Schäden vor der Abfahrt erforderlich.

Prüfen sollten Fahrer daher, ob verkratzte Rückspielgehäuse, angeschrammte Alufelgen oder kleine Dellen und Kratzer vorliegen. Als weitere Prüfungskriterien gelten eingerissene oder fleckige Sitze, beschädigte Innenverkleidungen oder Reifenschäden. Einen Blick sollten Autofahrer vor der Abfahrt auf fehlenden Luftdruck, eventuell fehlendes Öl oder die korrekt arbeitende Beleuchtung haben.

Erst nach Prüfung dieser Punkte sollte die Fahrt mit dem Mietwagen beginnen.

Ratsam im Falle einer Beschädigung

Kommt es zu neuen Schäden, sind diese zu fotografieren. Auf den Fotos muss das Datum und die Uhr zu erkennen sein. Sofern über vorhandene größere Schäden bisher keine Dokumentation in den Unterlagen erfolgt ist, sollte eine Information an den Vermieter des Wagens erfolgen. In dieser Nachricht sollte die Angabe von Kilometerstand, das Kfz-Kennzeichen und die Uhrzeit enthalten sein. Wichtig ist, dass die Meldung eines Schadens rechtzeitig erfolgt. Nur dann ist der Fahrzeugführer von der Haftung befreit. Es empfiehlt sich daher eine genaue Dokumentation vom Mietvorgang.

Damit haben Kunden zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, nachzuweisen, dass sie nicht Ausgangspunkt des Schadens am Fahrzeug sind. Natürlich ist die pflegliche Behandlung eine Grundvoraussetzung für das Mieten von einem Wagen. Dies gilt in den USA ebenso wie in der Schweiz oder in Deutschland.

 

 

 


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 29.01.2024









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