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Gründe und Möglichkeiten des KFZ-Versicherungswechsels

In Deutschland muss jedes Fahrzeug per Gesetz im Rahmen einer Haftpflichtversicherung versichert werden. Wenn man sich für einen Anbieter bei der KFZ-Versicherung entschlossen hat, muss das nicht zwangsläufig heißen, dass man die Versicherung nicht vor dem Ablauf des Vertrages wechseln darf. In dem Beitrag wird beschrieben, welche Rechte die Fahrzeughalter haben, um eine KFZ-Versicherung zu wechseln.

Kfz-Versicherungswechsel

Wie kann man die Kfz-Versicherung wechseln? © Uwe Schlick Pixelio

Sparen bei einem Anbieter-Wechsel

Vor dem Abschluss einer neuen KFZ-Versicherung sollte man erst nachprüfen, welche Angebote infrage kommen könnten und welche Option die günstigste ist. Man kann dafür einen Preisvergleich im Internet starten, bei dem man nach entsprechenden Angaben die günstigsten Angebote für eine KFZ-Versicherung aufgelistet bekommt. Solche Vergleiche dauern in der Regel nur wenige Minuten und sind völlig unverbindlich und kostenlos. Wenn sich nach einem Preisvergleich ergeben soll, dass man höhere Versicherungsprämien zahlt, als manche vorgeschlagenen Versicherungsanbieter verlangen, kann man seine KFZ-Versicherung zum Stichtag, dem 30. November eines Kalenderjahres, ordnungsgemäß kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Bevor jedoch ein Wechsel überhaupt möglich ist, sollte der alte Vertrag fristgerecht gekündigt werden. Bei den meisten Versicherern beträgt die Frist vier Wochen zum Jahresende. Wenn man diese Frist versäumt und zu spät seinen Kündigungsschreiben abschickt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.

Fristen und Kündigungsrechte innerhalb der Auto-Versicherung

Das Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Versicherungsjahres ist nicht die einzige Möglichkeit, den Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Der Gesetzgeber hat den KFZ-Haltern die Chance gegeben, eine sogenannte außerordentliche Kündigung auszusprechen. Wenn beispielsweise der jetzige Versicherungsanbieter seine Prämien erhöht, hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden und zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Alle Informationen zu Ihrem Sonderkündigungsrecht bekommen Sie auch online. Andere Möglichkeit zu Versicherungswechsel besteht dann, wenn der Versicherer einen Schadenfall reguliert. Dabei ist es nicht relevant, ob die Versicherung den Schaden zu 100 Prozent übernommen hat oder nicht. Bei auftretendem Versicherungsschaden hat man als KFZ-Halter das Recht, die Versicherung binnen vier Wochen zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Darüber hinaus haben die Autobesitzer in dem Fall das Recht zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages, wenn sie ihren Wagen verkaufen. Mit dem Verkauf endet auch automatisch der Versicherungsvertrag, man kann dann beim Kauf eines neuen Autos seinen Versicherungsanbieter frei wählen.

Worauf man beim Versicherungsabschluss achten soll

Wenn man eine neue Versicherungspolice abschließt sollte man auf einige Punkte besonders achten. Dazugehören unter anderem:

  • Höhe der Versicherungsprämie
  • alle enthaltene Versicherungsleistungen innerhalb eines Tarifs
  • Kulanz bei der Ruckstufung bei einem Schadenfall
  • Schnelligkeit bei Schadensregulierung und Erreichbarkeit bei einem Schadenfall

Wenn Sie dann die Kfz-Versicherung erfolgreich gewechselt haben, ist es ebenfalls sinnvoll und nützlich auch an eine andere Versicherung zu denken, die Sie rund um das Auto benötigen. Denn wenn Sie öfters gerne auch ins Ausland reisen, dann brauchen Sie einen Krankenschutz, der auch Notfälle im Ausland abdeckt. Sinnvoll ist eine Übersicht von Reisekrankenversicherungen, in der die einzelnen Leistungen dargestellt werden. So können Sie auf einen Blick sehen, welche Versicherung für Sie die Passende ist. Und schließlich sollten Sie auch noch überprüfen, ob Sie über einen adäquaten Kfz-Rechtsschutz verfügen





von Johannes Wiesinger

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