Unfall – und nun? Die wichtigsten Maßnahmen nach einem Verkehrsunfall
Wie ist die richtige Vorgehensweise nach einem
Verkehrsunfall?
Beim Ausparken einmal kurz nicht aufgepasst oder auf der glatten Straße ins Schlittern geraten – ein Blechschaden ist schnell passiert. Wir erklären, wie man sich nach einem Unfall ohne Personenschaden verhalten muss und welche Maßnahmen nötig sind, um alles korrekt abzuwickeln. Ein Hauptaugenmerk legen wir dabei auf die Erstellung eines Kfz-Gutachtens.
Diese Diskussion kann man sich auch sparen.
Die erste Devise nach einem Verkehrsunfall lautet: "Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern" - Bild:
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Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern
Auch, wenn nach einem Unfall „nur“ Blechschäden an einem oder mehreren Fahrzeugen festzustellen sind, gilt es, möglichst rasch den
Unfallort so sicher wie möglich zu machen. Dafür heißt es, Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick zu verschaffen. Anschließend werden je nach Lage alle beteiligten Fahrzeuge am Straßenrand oder auf den Seitenstreifen positioniert.
Ist ein Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, muss die Unfallstelle gesichert werden. Der Warnblinker wird eingeschaltet und das Warndreieck wird in einem Abstand von 50 bis 100 Metern vor der Unfallstelle aufgestellt. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und / oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es ratsam, eine Warnweste anzuziehen.
Darum ist ein Unfallgutachten wichtig
Das Unfallgutachten – auch als Kfz-Gutachten bekannt – ist wichtig, um den genauen Schadensumfang zu bestimmen und Haftungsfragen zu klären. Ein
Kfz-Gutachten und Unfallgutachten schnell und unkompliziert zu erstellen ist vor Ort oder in der Werkstatt möglich. Das durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellte Gutachten ist eine objektive Schadensbewertung, unterstützt damit bei Anspruchsstellung gegenüber der Versicherung und dient der rechtlichen Absicherung, falls es mit anderen Unfallbeteiligten zu Streitigkeiten bezüglich der Höhe des Schadens kommt. Nicht nur sichtbare Schäden, sondern auch Schäden an Bauteilen und Stellen, die für Laien nicht leicht erkennbar sind, werden vom Gutachter erfasst. Darüber hinaus kann der Gutachter auch Aussagen zur Reparaturfähigkeit eines Fahrzeugs treffen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Rahmen eines Unfallgutachtens ist die Frage nach der Wertminderung, die durch einen Unfall verursacht wird. Ein Unfallgutachten ist damit immer auch ein Wertgutachten.
Letztendlich kann ein Schaden nur abschließend reguliert werden, wenn das Gutachten eines Sachverständigen ihn exakt beziffern kann.
Weitere Maßnahmen am Unfallort
Die Bestellung eines Sachverständigen an den Unfallort ist im Zweifelsfall immer eine gute Idee. Zudem ist es sinnvoll, Fotos von der Unfallstelle aufzunehmen, die später als Beweise dienen. Gibt es Zeugen, können diese um ihre Kontaktdaten gebeten werden.
Ist der Unfallgegner vor Ort, wird mit ihm geklärt, ob die Polizei verständigt werden soll. Auch dies ist im Zweifelsfall immer ratsam, da der offizielle Unfallbericht Klarheit schaffen kann, wenn es um Haftungsschäden geht.
Sonderfall Parkschaden
Bei einem Parkschaden ist der Schadensverursacher verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Halter des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Wenn dieser nicht erscheint, muss die Polizei verständigt werden. Diese stellt den Fahrzeughalter des geschädigten Fahrzeugs fest und nimmt Kontakt zu ihm auf.
Kontaktaufnahme zur Versicherung und Schadensregulierung
Nach einem Unfall ist es vor allem für den Schadenverursacher wichtig, bestimmte Fristen einzuhalten. Die Schadensmeldung bei der Versicherung muss so rasch wie möglich erfolgen. Es gilt eine Frist von 7 Tagen für die Meldung bei der
Kfz-Haftpflichtversicherung, damit diese für Schäden Dritter und für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Wird der Schaden nicht fristgerecht gemeldet, ist es möglich, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert oder dass der Versicherungsschutz erlischt.
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