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E-Check für elektrische Betriebsmittel & Ladestationen für Elektrofahrzeuge

von kfztech.de

E-Check für elektrische Betriebsmittel & Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Die fachkundige Prüfung elektrischer Betriebsmittel, kurz DGUV E-Check, ersetzt die bis ins Jahr 2014 notwendige BGV A2 Prüfung. Es handelt sich hierbei um eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel, die zum Zweck der Unfallverhütung vorgenommen und vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Geprüft werden müssen alle statischen und ortsveränderlichen Betriebsmittel und Anlagen, die elektrisch betrieben werden. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, den E-Check von einer zertifizierten Stelle in jährlichen Intervallen vornehmen und seine Betriebsmittel der umfangreichen Prüfung unterziehen zu lassen.

Der E-Check in Zeiten der Elektromobilität

Werkzeug- und Baumaschinen, elektrische Anlagen und Groß- sowie Kleingeräte müssen der Prüfung unterzogen und von einem spezialisierten Fachmann geprüft werden. Seit die Elektromobilität voranschreitet und Ladestationen für E-Autos in den Kommunen, Gemeinden und in Tiefgaragen von Miethäusern zu finden sind, hat sich das Spektrum der Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 erweitert.

Ladestation E-Fahrzeuge

Langsam werden es immer mehr: Ladestationen für E-Autos im Stadtbild. - Bild: © istock.com/omada

Die Ladesäulen stellen eine Verbindung zwischen der Kfz-Elektrik und dem Energienetz dar, wodurch sie zwangsläufig geprüft und dem Check nach DGUV 3 unterzogen werden müssen. Die Betriebs- und Funktionssicherheit der Säulen muss gewährleistet werden, was durch den E-Check gesichert wird. Die Prüfung muss für alle Ladestationen erfolgen, die auf öffentlichem Grund stehen und zur Allgemeinnutzung vorgesehen sind. Wenn es sich um eine private Ladesäule in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück handelt, ist der E-Check nach DGUV V3 nicht vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll.

E-Zapfsäule Schild

Dieses Schild weist auf eine öffentliche Ladestation für E-Fahrzeuge hin. Diese unterliegen auch dem E-Check. - Bild 2: ©istock.com/Elektronik-Zeit

Was in Werkstätten geprüft werden muss

In der Kfz-Werkstatt sind elektrische Hebebühnen, sowie alle Be- und Verarbeitungsmaschinen Bestandteile der Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Dies gilt sowohl für alle fest montierten, als auch für die ortsveränderlichen Betriebsmittel und Maschinen. Um für maximale Sicherheit bei Kunden und Mitarbeitern zu sorgen, schreibt der Gesetzgeber einen jährlichen E-Check in Form einer zertifizierten DGUV 3 Prüfung vor. Kleine Mängel werden im Frühstadium erkannt und können somit umgehend behoben werden. Das Unfallrisiko, sowie die Gefahr von Betriebsmittelausfällen mit dem Risiko des Stillstandes werden deutlich gemindert.

Mit Einführung der DGUV A3, die die vorher notwendige BGV A2 Prüfung ersetzt, sind die Auflagen strenger und die Kontrollmechanismen präziser geworden. Der Prüfer erstellt ein Protokoll, in dem die einwandfreie Funktionalität bescheinigt und zur Vorlage bei Versicherungen und anderen Stellen bereitgestellt wird. Sind kleine Mängel vorhanden, werden diese im Kundenauftrag direkt im Rahmen des E-Checks behoben. Die Prüfplakette wird für alle fehlerfrei funktionierenden Betriebsmittel erteilt und gibt der Werkstatt Sicherheit. Ob bei Ladesäulen, bei Hebebühnen oder sonstigen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: Der jährliche E-Check erhöht die Sicherheit und ist daher weitaus mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe. Unternehmen, die sich nicht an die Intervalle halten, drohen empfindliche Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Achtung Hochvolt Schild

An E-Fahrzeugen und Hybridautos findet man dieses Kennzeichnung. (Seton Sicherheit und Kennzeichnung)

 









 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.12.2022