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Achtung: Winterbereifung: Schneeflockensymbol ist seit Oktober 2024 Pflicht! Wenn die Tage kürzer werden und das Wetter schlechter, beginnt die Zeit der Winterreifen. Wann ist der beste Zeitpunkt, die Winterreifen aufzuziehen? Ist es ratsam, die Winterreifen seitens eines Fachmanns aufziehen zu lassen oder kann jeder handwerklich Begabte diese Aufgabe selbst erledigen?
Der richtige ZeitpunktDie Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt klare Vorgaben, in welchem Zeitraum Winterreifen zu fahren sind. Die Faustregel lautet: Von Oktober bis Ostern. Zudem ist die Wetterlage ausschlaggebend. Winterreifen verfügen Über eine besondere Materialmischung, die auf kalte Temperaturen ausgelegt ist. Dadurch ist das Fahrverhalten bei Schnee und Eisglätte sicherer. Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf man das Auto nicht bewegen, wenn keine Winterreifen aufgezogen sind und das Wetter winterlich ist. Saisonale Reifen sorgen für den optimalen Grip in jeder Jahreszeit. Gesetzliche VorgabenGesetzlich ist zwar lediglich eine Mindestprofilreife von 1,6 Millimetern bei Winterreifen vorgeschrieben. Experten raten jedoch immer eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern Restprofil auf dem Pneu zu haben. Der Grund liegt darin, dass die Bodenhaftung des Fahrzeuges mit jedem Millimeter Reifenprofil weniger abnimmt. Bremsst�rke und Fahrprofil sind mit einer höheren Profiltiefen besser. Aus sicherheitstechnischen Gr�nden sollte bei Winterreifen immer eine ausreichende Profiltiefe von 4 mm vorliegen. Weitere Tipps finden sich unter dem Winterreifen Vergleichsportal. Profi oder Laie?Bei jedem Wechsel ist es ratsam, die Räder auswuchten zu lassen. Der Grund liegt in der verbesserten Stabilität beim Fahren. Bereits eine Unwucht von 10 Gramm trägt dazu bei, dass die Fahrt spürbar unsicherer wird. Wird auf das Wuchten verzichtet, so resultiert daraus ein Mehrverschleiß an Reifen und Fahrzeug. Unwuchten an Winterreifen können schon durch das Überfahren einer Bordsteinkante geschehen. Werden die Reifen beim Wechsel gewuchtet, erhöhen sich die Fahrsicherheit, der Fahrkomfort und die Lebensdauer des Fahrzeuges erheblich. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Fachmann aufzusuchen, der den Wechsel der Reifen und das Auswuchten übernimmt.
Der Conti Winter Conatct TS 850 in der Dimension 225/45 R 17 war der Sieger im Winterreifentest 2013 Kontrolle ist sichererNeuere Fahrzeuge verfügen über ein Reifenkontrollsystem (RDKS), das zur Serienausstattung zählt. Mit diesem System fährt man sicher, denn Abweichungen vom optimalen Reifendruck werden angezeigt. Der Batteriezustand der Sensoren wird beim Wechsel gleich mitgecheckt. Wer die Winterreifen selbst aufzieht, und über kein RDKS verfügt, sollte zumindest nach dem Wechseln den Reifendruck prüfen lassen und nicht schneller als 180 km fahren. Zudem sollten die Reifen kontinuierlich überprüft und die Schrauben spätestens nach 50 km mit Drehmoment nachgezogen werden. In Sachen Winterreifen sollten keine Experimente eingegangen werden. Der Reifen ist das Bindeglied zwischen Fahrzeug und Farhbahn. Ein guter Reifen ist ebenso wichtig, wie das fachmännische Aufziehen. Bei der Suche nach dem geeigneten Reifen findet sich unter Conti Winterreifen eine gute Auswahl. Top Speed von WinterreifenBei Winterreifen und Ganzjahresreifen darf die Geschwindigkeitsfreigabe auch niedriger ausfallen als der Topspeed des zugehörigen Fahrzeugs. Allerdings ist dann ein entsprechender Warnaufkleber mit dem erlaubten Maximaltempo Pflicht. Bei Sommerpneus ist dieses Vorgehen grundsätzlich nicht erlaubt. Im Ausland, etwa Italien, können bei Reifen abweichende Regeln gelten. Informationen hierzu bieten die Automobilclubs, etwa der ADAC.
Wenn Topspeed ein Tabu ist, muss ein Aufkleber das zul�ssige Tempo angeben - �YOKOHAMA Winterrreifen im Sommer fahren?Grundsätzlich verboten ist es nicht Winterreifen im Sommer zu fahren. Denn in Deutschland gibt es kein Gesetz, das Autofahrern verbietet, im Sommer mit Winterreifen durch die Gegend zu fahren, solange sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Das ist zwar alles andere als empfehlenswert, warnt Reifenexperte Hans-Jürgen Drechsler vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn), denn aufgrund speziell zusammengestellter Gummimischungen und Profilgestaltungen bieten nun einmal Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter als echte Saisonspezialisten die beste Fahrsicherheit und den größten Fahrkomfort. Wer allerdings plant, mit dem Auto in den Sommerurlaub nach Italien zu fahren, sollte wissen, dass dort eine etwas strengere Regelung gilt. Im Zeitraum vom 15. Mai bis 14. Oktober dürfen Kraftfahrzeuge dort nämlich mit Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichneten Reifen) nur gefahren werden, wenn deren Geschwindigkeitsindex der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entspricht! Die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens ist an dem sogenannten Speed- oder Geschwindigkeitsindex erkennbar, der als letzter Teil der Reifenbezeichnung in die Seiten- wand des Pneus einvulkanisiert ist. Ein Reifen, der z.B. mit 205/55 R16 91V gekennzeichnet ist, hat den Speedindex V und ist damit für Geschwindigkeiten bis maximal 240 km/h zugelassen. Wie in Deutschland ist es auch in Italien unter zwei Bedingungen grundsätzlich zulässig, Kraftfahrzeuge mit M+S-Reifen auszurüsten, die für geringere Höchstgeschwindigkeiten zugelassen sind als das Fahrzeug selbst. Im Sichtfeld des Fahrers muss dann ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht sein und das Fahrzeug darf nicht schneller gefahren werden als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt. Während diese Sonderregelung aber in Deutschland ganzjährig gilt, ist sie in Italien für den Zeit- raum 15. Mai bis 14. Oktober aufgehoben. De facto bedeutet das, dass in Italien im Sommer mit M+S-gekennzeichneten Reifen nur gefahren werden darf, wenn deren Speedindex tatsächlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entspricht. Letztere ist zu finden in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs Teil I unter Ziffer T, für den Abgleich mit der Höchstgeschwindigkeit der montierten Reifen hat der BRV eine Tabelle der Speedindizes zusammengestellt. Italien-Urlauber sollten die dort in punkto M+S-Reifen geltende Regelung unbedingt einhalten, denn bei Nichtbeachten drohen empfindliche Strafen bis zu 1.700,- Euro und die Kfz-Kennzeichen und -Papiere k�nnen eingezogen werden!, warnt BRV-Reifenexperte Drechsler. Quellen: Continental, GT�, BRV,
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