kfztech.de sind Autoinfos und
Kraftfahrzeugtechnik aus erster Hand

Logo kfztech.de
kfztech.de Was ist neu? Blogger Logo Kfz-Blog  Besuchen Sie uns auf: Facebook Logo   Twitter Logo Technik-News Kontakt Zeuschners
Kfz-Technik Abkürzungs-ABC Auto-Infos Kfz-Zubehör-Shop kfztech TV Unterricht und Ausbildung
Suche in kfztech.de

Chiptuning und die Versicherung - das müssen Sie beachten?

von kfztech.de

Chiptuning und die Versicherung - das müssen Sie beachten?

Was ist bereits im Vorfeld eines Chiptunings zu beachten? Der Chiptuning-Ratgeber von kfztech.de gibt aus Auskunft über die Meldepflicht und über mögliche Strafen bei Nichtbeachtung.

Chiptuning gilt als die schnellste und einfachste Methode, gewöhnlichen Fahrzeugen zu mehr Leistung zu verhelfen. Der Traum vom sportlichen Fahren geht so auch für Durchschnittsbürger in Erfüllung. Dennoch sollte beim Chiptuning nichts überstürzt werden. Es gilt elementare Fragen rund um den Versicherungsschutz zu beachten. Was wichtig ist, erfahren Sie im nachfolgenden Chiptuning-Ratgeber.

Leistungs- und Drehmomentdiagramme

Leistungs- und Drehmomentdiagramme vor und nach dem Chiptuning - alle Bilder depositphotos.com

Chiptuning: Existiert eine Meldepflicht?

Ist es notwendig, die Kfz-Versicherung über das Chiptuning in Kenntnis zu setzen? Die Antwort auf die vorgenannte Frage ist ein klares und deutliches Ja. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld also vor dem Fahrzeugumbau, Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft aufzunehmen. Teilen Sie der Versicherung den Einbau des Tuningchips nicht erst mit, wenn sich dieser bereits im Fahrzeug befindet - Ansonsten drohen unangenehme und teure Überraschungen.

Unter Umständen erhöht sich durch die Veränderungen am Fahrzeug die Höhe der Versicherungsprämie. Da nicht jede Versicherung Policen für Tuning Fahrzeuge offeriert, ist es durchaus möglich, dass der Versicherungsschutz in Gänze erlischt. Um Komplikationen zu vermeiden, ist es daher ratsam, proaktiv auf den Versicherungsdienstleister zuzugehen.

Chiptuning Datenauslese und Programmierung

Mit diesem Gerät (K-TAG von Alientech) kann ein Steuergerät (ECU) für das Chiptuning ausgelesen, geklont und neu beschrieben werden.

Vorsicht: Meldepflicht

Als Versicherungsnehmer haben Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner eine Meldepflicht hinsichtlich des Chiptunings an Ihrem Fahrzeug. Das bedeutet, sie sind vertraglich dazu verpflichtet, den Einbau des Chips dem Kfz-Versicherer zu melden. Hierbei lauern einige Fallstricke. So ist es beispielsweise unzureichend, das Tuning lediglich telefonisch anzuzeigen. Vielmehr ist es geboten, den Fahrzeugumbau schriftlich zu melden.

Hierfür ursächlich ist die Tatsache, dass das Chiptuning aus Sicht der Versicherungsgesellschaften zu einer Veränderung der objektiven Gefahrenmerkmale führt. Die Versicherer gehen davon aus, dass die gesteigerte Motorleistung und die schnellere Beschleunigung des Wagens das Risiko schwerer Unfälle und somit zu regulierender Schäden deutlich erhöht. Dennoch ist an dieser Stelle anzumerken, dass fachgerechtes und ordnungsgemäß durchgeführtes Chiptuning in der Regel zu keinen größeren Komplikationen mit den Versicherungsträgern führt.

Prüfstandsrollen

Ein guter Chiptuner führt vor und nach dem Chiptuning eine Leistungsprüfung durch.

Chiptuning nicht melden - welche Strafe droht?

Eine Modifizierung des Fahrzeugmotors, welche die Leistung steigert, stellt einen klaren Eingriff in den Ursprungszustand des Wagens dar. Aus diesem Grund sind die Konsequenzen bei Missachtung der Meldepflicht des Chiptunings gravierend. Derartige Fahrzeugveränderungen müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Zudem sind Teilegutachten und Einbaubelege während der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle vorzulegen.

Wenn Sie die vorgenannten Vorschriften missachten, drohen hohe Bußgelder und Einträge in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Darüber hinaus erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Demnach ist es Ihnen untersagt, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Wiederholungstäter müssen sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

Denken Sie nicht, dass das Chiptuning nicht auffallen wird. Spätestens alle zwei Jahre müssen Sie Ihren Wagen einer Prüforganisation zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung vorführen. Im Zuge der Prüfung fällt die Modifizierung am Fahrzeug auf. Da die Höhe der zu entrichtenden Kfz-Steuer unmittelbar mit der Höhe des CO2-Ausstoßes zusammenhängt, erhalten Sie möglicherweise eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung.

Terminkalender HU

Spätestens bei der Abgasuntersuchung fällt eine Veränderung der Leistung auf, weil sich die Abgaswerte verändern.

Selbstverständlich ist es der Assekuranz ferner gestattet, den Versicherungsvertrag zu kündigen, sofern die Betriebserlaubnis des versicherten Fahrzeugs erlosch. Des Weiteren drohen hohe Regressforderungen seitens der Versicherung im Schadenfall, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Chiptuning kausal mit dem Unfallgeschehen zusammenhängt. Beachten Sie daher unbedingt die vorgenannten Ratschläge!

 

Wichtige Schlagwörter:

kfztech.de, Chiptuning, Motortuning, Chiptuning Versicherung, Betriebserlaubnis, Hauptuntersuchung, Chiptuning-Ratgeber,

















Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: