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von kfztech.de | Motorrad | E-Mobilität: Vorteile von E-MotorrollernE-Bikes und E-Motorroller gehören mittlerweile zum Stadtbild. Welche Vorteile bieten sie im Detail und welche Fahrerlaubnis ist nötig? In den Großstädten in Deutschland gehören sie seit einiger Zeit bereits fest zum Stadtbild: E-Bikes und Elektroroller. Ihre großen Vorteile zeigen die elektrisch angetriebenen Zweiräder dabei vor allem im Bereich der Kurzstrecken. Ihre Reichweite fällt zwar recht gering aus, allerdings punkten sie mit ihren geringen Unterhaltskosten, ihrer Umweltfreundlichkeit und ihrem hohen Fahrkomfort, auch, wenn ihre Anschaffung mit höheren Investitionen als die der benzinbetriebenen Fahrzeuge einhergeht. Welche Vorteile E-Motoroller im Detail bieten und welche Fahrerlaubnis für ihre Nutzung erforderlich ist, erklärt der folgende Beitrag.
Ein Elektromotorroller sieht auf den ersten Blick wie ein herkömmlicher Motorroller aus. - Bild: Asviva
Der besondere Antrieb der E-RollerAls Elektroroller werden alle Roller bezeichnet, die anstatt auf einen herkömmlichen Verbrennungsmotor auf einen elektrischen Antrieb setzen. NIcht gemeint sind hier die E-Scooter. Durch das typische Drehmomentverhalten von E-Motoren hat man gleich zu Beginn ein hohes Drehmoment, wsa sich in einem kräftigen Anzugsverhalten zeigt. Für eine begrenzte Laufzeit werden die Zweiräder über einen Akku mit Strom versorgt, der über eine Steckdose erneut aufgeladen werden kann. In der Regel weisen die modernen E-Motorroller eine Reichweite zwischen 50 und 100 Kilometern auf, für die sie zwischen fünf bis acht Stunden geladen werden müssen. Verwendet werden kann dafür eine herkömmliche Steckdose, allerdings lässt sich die Ladezeit mithilfe einer 400-Volt-Steckdose oder einem Schnellladegerät wesentlich verkürzen. Bei eingen Herstellern kann man die Batterie zum Laden bequem mitnehmen. Diejenigen, die nicht viel Zeit für das Laden des E-Rollers mitbringen, können auch bereits 70 Prozent der Leistung bei einer regulären Stromzufuhr innerhalb von zwei Stunden wiederherstellen. Die Höchstgeschwindigkeit der meisten E-Roller, die im Straßenverkehr für Erwachsene zugelassen sind, beträgt 45 km/h. Daneben gibt es jedoch auch einige Modelle, deren Höchstgeschwindigkeit 120 km/h beträgt.
Überzeugende Vorteile für Umwelt, Mitmenschen und NutzerDie E-Motorroller weisen den großen Vorteil auf, dass ihr Energieverbrauch im Vergleich zu Fahrzeugen, die über einen Diesel- oder Benzinmotor angetrieben werden, sehr gering ausfällt. Abgase werden durch die elektrischen Roller nicht ausgestoßen, sodass sich ihre Nutzung überaus klimafreundlich und umweltschonend gestaltet. Der Elektromotor läuft anders als ein Benzinmotor überaus leise und die Fortbewegung fällt für den Nutzer äußerst kostengünstig aus. Auf einer Strecke von 100 Kilometern wird durch den Elektroroller lediglich Energie im Wert von 50 Cent bis zu einem Euro verbraucht. Kostenvorteile treten jedoch langfristig auch in weiteren Bereichen in Erscheinung, denn die Wartung der elektrischen Motoren geht mit einem wesentlich geringeren Aufwand als die von Verbrennungsmotoren einher. Es sind weder Getriebe noch Kupplung vorhanden, sodass weniger Teile von Verschleißerscheinungen betroffen sind. Lediglich der Akku des Zweirades muss in gewissen Abständen erneuert werden. Werden Benzinmotoren oft nur auf Kurzstrecken eingesetzt, zeigen sich bei diesen im Gegensatz dazu Verschleißerscheinungen in der Regel sehr schnell, weshalb der Elektromotor besonders für diese Nutzungsart prädestiniert ist.
Gesetzgebung, Fahrerlaubnis und VersicherungFür die Nutzung der Elektroroller existieren nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in ganz Europa weitgehend einheitliche Regelungen. Von der Kfz-Steuer sind die Elektroroller befreit, allerdings ist eine Haftpflichtversicherung nötig, um die E-Motorroller im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. E-Mobile, deren Höchstgeschwindigkeit unterhalb von 25 km/h liegt, bilden dabei jedoch eine Ausnahme, wenn diese im Versicherungsrecht als Krankenfahrstühle definiert werden. Sind die E-Roller als Leichtmofas zugelassen und weisen eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h auf, ist eine Fahrerlaubnis in Form einer Mofa-Prüfbescheinigung nötig, welche ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden kann. Beträgt die Höchstgeschwindigkeit der E-Roller 45 km/h, fallen diese unter die Kategorie Leichtkrafträder L1e. Für diese ist ein Führerschein der Klasse AM nötig, welchen Jugendlichen mit 16 Jahren erhalten können. Nutzer von E-Motorroller, die eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h aufweisen, benötigen einen Führerschein der Klasse A1. Daneben ist für alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, eine nationale Typgenehmigung erforderlich. |
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