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Autoverkauf von privat an privat - Worauf sollte man achten

Wer sich ein neues Auto kaufen möchte, muss sich früher oder später auch mit dem Gedanken auseinandersetzen, sein altes Gefährt zu verkaufen. Entweder man kann es zu einem guten Preis beim Händler dran geben oder man verkauft es privat. Wem dies alles zu viel Aufwand ist, der kann sich auch an eine professionelle Auto Ankaufstelle wenden.

Beim Autoverkauf von privat an privat gilt es neben den Preisverhandlungen auf jeden Fall auch einige grundlegende Punkte zu beachten.

Der Kaufvertrag – das richtige Formular

Beim Autokaufvertrag ist es wichtig das richtige Formular zur Hand zu haben. Standardverträge findet man im Internet zum Beispiel beim ADAC mit wertvollen Hinweisen für Verkäufer und Käufer. 

Kaufvertrag Auto

Der richtige Kaufvertrag ist entscheidend beim Verkauf des Autos - Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

Wenn bestimmte Details im Vertrag nicht vorkommen oder falls der Platz nicht reicht, kann man auch besondere Vereinbarungen gesondert mit in den Auto-Kaufvertrag aufnehmen. Schließlich geht es darum, den Verkauf möglichst ohne Schwierigkeiten abzuschließen.

Die Probefahrt

Die Probefahrt ist für den Käufer natürlich extrem wichtig, um sich ein Bild vom Fahrverhalten und eventuellen Mängeln des Autos machen zu können. Aber da man selten weiß, welchen potenziellen Käufer man vor sich hat, muss man sich unbedingt vor der Probefahrt von der Identität des Käufers überzeugen. Lassen Sie sich den Personalausweis oder den Reisepass deshalb vor einer Probefahrt aushändigen und vereinbaren sie einen zeitlichen Rahmen.

Mängel, Haftungsausschluss und Gewährleistung

Verkäufer müssen im Allgemeinen auf offensichtliche Mängel, wie Kratzer oder Dellen nicht explizit hinweisen. Aber: Frägt jedoch der Käufer, z.B. nach der Probefahrt, nach einem vermeintlichen Mangel, dann muss dieser auf jeden Fall auf diesen Mangel hingewiesen werden. Der Zustand des Fahrzeugs und bekannte Mängel sind auf jeden Fall auch im Kaufvertrag zu dokumentieren. Unfallschäden, ob repariert oder unrepariert, sind immer ehrlich und vollständig anzugeben.

Private Verkäufer sollten in jedem Fall einen Ausschluss der Sachmängelhaftung für unbekannte Mängel in den Vertrag mit aufnehmen. Teile des Autos, die einem altersgemäßen Verschleiß unterliegen, sind übrigens von allen Haftungen ausgenommen.

Wichtig auch: die Gewährleistung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Etwaige Klauseln, die dies im Vertrag bezwecken sind laut BGH unwirksam. Der Verkäufer würde mit so einer Klausel dann sogar für alle Schäden haften.

Im oben erwähnten ADAC-Kaufvertrag ist die folgende Formulierung enthalten:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten."

Bezahlung

Es ist zweckmäßig insbesondere bei kleineren Summen auf Bezahlung des vollen Kaufpreises in bar zu bestehen. Meldungen über geplatzte Schecks oder nicht gedeckte Konten liest man sehr häufig. Ein wichtiger Grundsatz beim Verkauf des Autos: Die Zulassungsbescheinigung Teil II erst aushändigen, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Die Zulassungsbescheinigung ist wie eine Besitzurkunde.

Kfz-Haftpflichtversicherung und Zulassungsstelle

Wurde der Verkauf getätigt, sollten auf jeden Fall die Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle (Kfz-Steuer!) alsbald über den Besitzerwechsel informiert werden. Gute Kaufverträge verfügen häufig über zusätzliche Formulare, in denen der Verkauf angezeigt werden kann.

Auf jeden Fall sollte in der Meldung das Folgende enthalten sein:

  • Name und Adresse von Käufer und Verkäufer

  • Kennzeichen des Autos

  • Übergabebestätigung der Zulassungsbescheinigungen I und II

  • Unterschrift mit Datum von Käufer und Verkäufer

Wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet war, sollte man unbedingt darauf bestehen, dass der Käufer das Auto sofort ummeldet. Eine entsprechende Haftungsklausel für die Zwischenzeit ist ebenfalls sinnvoll aber nicht unbedingt erforderlich, da ein verursachter Schaden nach Übergabe nicht den Rabatt des Verkäufers beeinträchtigt. Aber auf Steuer und Prämie kann man durchaus sitzenbleiben, wenn der Käufer nicht gleich ummeldet. Deshalb ist es sinnvoll, zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren.

Auto vorher checken

Wie man sein Auto vor dem Kauf noch einmal durchcheckt, können Sie im Check Autokauf nachlesen. Denn mit einfachen Mitteln lässt sich der Wert des Autos erhöhen.


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 28.01.2024









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