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Kfz-Versicherung - Übersicht der Leistungsmerkmale

In den Medien wird täglich geraten, einen Online Versicherungsvergleich zu machen, um auch wirklich die günstigste Versicherung zu finden. Dies gilt in der Werbung insbesondere auch für die Kfz-Versicherung. Dies ist sicherlich eine gute Methode, um eine günstige Autoversicherung zu finden. Doch ist der billigste Anbieter auch immer die richtige Wahl? Auf welche Leistungsmerkmale der Kfz-Versicherung sollte ein Autofahrer bei der Wahl der richtigen Autoversicherung neben der Versicherungsprämie noch achten, wenn er seine Autoversicherung wechseln möchte?

Günstige Autoversicherung

Die günstigste Autoversicherung sollte nicht das alleinige Leistungsmerkmal bei der Entscheidung sein (Foto: verbraucher-papst.de / pixelio.de)

Natürlich möchte man immer unfallfrei fahren, aber letztlich schließt man die Kfz-Versicherung ja deshalb ab, um im Schadensfall die nötige Hilfe zu bekommen. Also sollte man sich bei der Autoversicherung neben der Versicherungsprämie vorab auch um das „Kleingedruckte“ kümmern. Ist man in der Höhe richtig versichert? Was sollte man ein- und was kann man beruhigt ausschließen? Wir möchten helfen etwas Licht in den Begriffsdschungel werfen und Ihnen einige Leistungsmerkmale der Kfz-Versicherung vorstellen.

Was ist die richtige Zahlweise?

Neben einer jährlichen Zahlweise der Kfz-Versicherungsprämie, gibt es in der Regel auch die monatliche vierteljährliche oder halbjährliche Zahlweise. Bei der jährlichen Zahlweise bekommt man meist einen Rabatt von 5 Prozent. Wieviel man selber im konkreten Fall einsparen kann, kann man z.B. mittels eines Vergleichsrechners unter Kfz-Versicherungsvergleich.TopTarif.de ermitteln.

Was ist die richtige Versicherungssumme?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es eine gesetzliche Mindestversicherungssumme. Diese liegt bei Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bei 1 Million Euro. Vermögensschäden sind mit 50.000 Euro abgedeckt. Diese Mindestversicherungssummen sind laut vieler Experten vom Gesetzgeber viel zu niedrig angesetzt. Versicherer bieten jedoch vielfach erhöhte Deckungssummen an. Deckungssummen von 8 Millionen Euro bei Personenschaden und 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden sind bei vielen Versicherern Standard. Diese Summen bieten einen sicheren Schutz und man bekommt sie bereits gegen einen geringen Aufschlag bzw. als Standard.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

„Im Sinne des § 277 BGB liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.“ (Quelle: JuraWiki)

Wenn Sie z.B. einmal eine rote Ampel überfahren, liegt bereits eine grobe Fahrlässigkeit vor. Nach einem Unfall könnte nun aber die Folge sein, das Ihre Kaskoversicherer nicht mehr einspringt und Leistungen kürzt oder verweigert (§ 81 Abs. 2 VVG). Bei der Wahl der Versicherung sollte man deshalb nachfragen, ob der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Bei grob fahrlässigen Ermöglichen eines Diebstahls oder dem Konsum von Alkohol gilt dies jedoch nicht.

Welche Tiere sind mit eingeschlossen?

Zur Teilkaskoversicherung gehört auch die Absicherung durch einen Unfall mit Tieren. Im gesetzlichen Mindestschutz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) ist das Haarwild (z.B. Hasen, Rehe) enthalten. Fragen Sie Ihren künftigen Versicherer auch, ob er im Versicherungsschutz auch Unfälle mit anderen Tieren wie beispielsweise Kühe oder Pferde mit eingeschlossen hat.

Wildunfall

Was ist neben dem Haarwild in der Versicherung an Ttieren noch eingeschlossen? (Foto: Volvo)

Ähnliches gilt auch für die Marderbissschäden. Fragen Sie nach, ob nur die unmittelbaren Marderbissschäden durch die Kasko abgedeckt sind oder ob auch die Folgen des Marderbisses integriert sind? Denn ein angebissener Kühlerschlauch, kann unter Umständen auch zu einem Motorschaden führen.

Was bringt die Werkstattbindung?

Werkstattbindung heißt, dass man im Schadensfall das Auto nur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren lassen darf. Wer sich bei seiner Versicherung für die Werkstattbindung entscheidet, bekommt dafür oftmals satte Rabatte beim Versicherungsbeitrag. Weitere Vergünstigungen wie der Abtransport des Autos vom Unfallort oder ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur sind auch meist mit drin. Hält man sich nicht daran, erhält man u.U. die Kosten der Reparatur nicht zurück erstattet. Wichtig ist es jedoch vorab zu klären, wie groß die Werkstattdichte des Versicherers ist.

Neuwertentschädigung oder Wiederbeschaffungswert?

Hat man die Neuwertentschädigung in seinem Versicherungsvertrag mit eingeschlossen bedeutet dies, dass man bei einem Totalschaden bzw. Diebstahl den kompletten Neupreis des Autos erstattet bekommt. Hat man diese nicht integriert, erhält man nur den Wiederbeschaffungswert. Dies wird freilich nur für Neufahrzeuge angeboten. Die Neuwertentschädigung wird auch von Versicherungsexperten empfohlen und sollte mindestens 12 Monate betragen.

Ist ein Schutzbrief sinnvoll?

Ein Schutzbrief wird oft auch als zusätzliches Leistungsmerkmal von den Kfz-Versicherern in den Komforttarifen angeboten. Zu den Leistungen des Schutzbriefs gehören u.a. die Pannenhilfe, das Abschleppen und Bergen des Autos. Aber auch Mietwagen, Krankenrücktransporte, Übernachtungskosten u.v.m. sind integriert. Ein Schutzbrief ist durchaus sinnvoll. Vergleichen Sie aber vor Abschluss die Kosten und Leistungen mit denen eines Automobilclubs wie z.B. ADAC, AVD, ACE und entscheiden Sie dann. Eine doppelte Absicherung macht keinen Sinn.

Benötigt man einen Rabattretter?

Nach einem Unfall wird man in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Um die künftig höheren Prämien zu vermeiden, entscheiden sich manche für den Rabattretter, der einen „ohne Aufpreis“ in die niedrigere SF-Klasse zurück bringt. Rabattretter gibt es ab SF-Klasse 4 und kosten natürlich einen Aufpreis in der Prämie. Ob man einen möglichen Unfall einkalkulieren sollte, um dann Geld zu sparen, muss jeder für sich selber entscheiden.

Wozu braucht man den Auslandsschadenschutz?

Hat man im Ausland einen Unfall ohne Verschulden zahlt die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Leider liegen die Deckungssummen im Ausland manchmal weit unter denen deutscher Versicherer. Der Auslandsschadenschutz hilft bei Unfällen im Ausland ohne Eigenverschulden indem er die Summen ausgleicht. Innerhalb der EU werden die Deckungssummen mittlerweile aber angeglichen, so dass ein Auslandsschadenschutz laut Versicherungsexperten im Prinzip zunehmend überflüssig wird.

Sonderzubehör extra versichern?

Besitzen Sie teures Sonderzubehör im Auto? Wird dieses beitragsfrei mitversichert? Vergleichen Sie genau, was mitversichert wird und was nicht.

Ist eine Insassen- bzw. Fahrerunfallversicherung sinnvoll?

Bei einem Unfall deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schäden an den Insassen ab. Der Fahrer selbst kann sich entweder durch die Fahrerunfallversicherung oder durch eine private Unfallversicherung schützen. Letztere ist preisgünstiger und deckt mehr Risiken ab.

Fazit

Neben der Versicherungsprämie gibt es noch zahlreiche Leistungsmerkmale, um die man sich vor Abschluss einer Kfz-Versicherung kümmern sollte. Deshalb gilt trotz Online Versicherungsvergleich immer noch: Holen Sie sich den Rat bei dem Versicherungsvertreter oder Makler Ihrer Wahl. Dies ist durch keinen Versicherungsvergleich zu ersetzen.

Quellen: Toptarif.de, Jurawiki, pixelio.de,


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 28.01.2024


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