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von kfztech.de Steinschlag: Wer zahlt?Ein Steinschlag ist ein äußerst unerfreuliches Ereignis und kostet eine Menge Zeit und Nerven. Besonders in größeren Städten stellt sich auch die Frage, wo man den Schaden möglichst schnell und kostengünstig beheben lassen kann. Hier kann oft das Internet Abhilfe verschaffen. Einfach im Suchfeld zum Beispiel "Autoglas-Reparatur in Essen" eingeben und die Preise der Anbieter vergleichen. Ein Steinschlag ist nämlich nicht nur nervig, sondern in der Regel auch mit hohen Kosten verbunden. Aber wer muss für diese aufkommen? Tatsächlich kommt es hier zu großen Unterschieden, je nachdem, ob man eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung hat, ein Flotten- bzw. Leasingfahrzeug fährt oder über keine Versicherung verfügt. Am einfachsten haben es wohl diejenigen, die ein Flotten- bzw. Leasingfahrzeug fahren, denn hier kommt in der Regel das für das Fahrzeug zuständige Unternehmen für den Schaden auf. Teilkasko- bzw. Vollkasko-Versicherte können sich auf ihre Versicherung berufen. Diese kommt je nach Typ und Größe des entstandenen Schadens zumindest zum Teil für die Kosten auf. Am schlechtesten trifft es leider diejenigen, die über keine Versicherung verfügen. Sie müssen zur Gänze selbst für die Reparatur aufkommen.
Ein Steinschlag ist erstmal ein unerfreuliches Ereignis. Wie sind die Regeln für Versicherte?Versicherungskunden, vorausgesetzt sie sind wenigstens Teilkasko versichert, haben bei der Möglichkeit einer Reparatur in der Regel selbst keine Kosten zu tragen. Auch eine Höherstufung des Schadensfreiheitsrabatts wird nicht vorgenommen. Kann die Scheibe nicht repariert werden und muss ausgetauscht werden, hat der Kunde nur die Selbstbeteiligung zu zahlen, die im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde. Meist liegt die Selbstbeteiligung bei etwa 150 Euro. Unter Umständen kann sie aber auch bei etwa 75 Euro liegen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, das Auto so bald als möglich in die Werkstatt zu bringen, um den Schaden überprüfen zu lassen. So ist auch die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Schaden noch behoben werden kann und kein Austausch der Scheibe vorgenommen werden muss. Meist kann ein Steinschlag innerhalb einer halben Stunde repariert werden. Die Stelle, an der der Schaden sitzt, wird ausgefüllt und im Anschluss mittels UV-Licht ausgehärtet. Ist der Schaden an der Seitenscheibe, Heckscheibe oder einfach zu groß, ist ein Austausch unumgänglich, kann in der Regel aber innerhalb von zwei Stunden durchgeführt werden.
Wenn sich die Scheibe nicht reparieren lässt, muss sie getasucht werden.
Wie verhält es sich bei Leasing- bzw. Flottenfahrzeugen?Ist der Schaden an einem Flotten- oder Leasingfahrzeug entstanden, kommt meist das Flotten- oder Leasingunternehmen dafür auf. Was tun, wenn keine Versicherung vorliegt?Liegt keine Teil- oder Vollkaskoversicherung vor, hat der Kunde die Reparatur bzw. den Austausch der Scheibe selbst zu bezahlen. Die Höhe der Kosten ist von der Größe des Schadens abhängig. Auch der Fahrzeugtyp spielt bei der Ermittlung der Schadenshöhe eine Rolle. Kann die Scheibe noch repariert werden, sind die Kosten im Vergleich zu einem Austausch geringer. Genaue Angaben über die Preise der jeweiligen Schäden können nicht gemacht werden. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass die Reparatur eines Steinschlags etwa 80 Euro beträgt. Der Abschluss einer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung erscheint durchaus empfehlenswert. Die Reparatur des Steinschlags wird in der Regel vollständig von der Versicherung getragen und auch der Einbau einer neuen Scheibe wird bis auf eine im Vorfeld festgelegte Selbstbeteiligung übernommen.
Ein Monteur bei der Scheibenreparatur
Bilder: carglass |
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