Wunschkennzeichen in Deutschland: Vorschriften, verbotene Kombinationen und Online-Reservierung
Wunschkennzeichen in Deutschland: Welche Zeichenkombinationen sind erlaubt, welche verboten und wie funktioniert die Online-Reservierung? Ein Überblick über Vorschriften, Gebühren, Fristen und den Ablauf bei der Zulassung.
Wird ein Fahrzeug in Deutschland neu zugelassen oder umgemeldet, kann der Fahrzeughalter eine individuelle Erkennungsnummer beantragen. Das Wunschkennzeichen ist seit Einführung gesetzlicher Regelungen in den 1990er Jahren Bestandteil des deutschen Zulassungsalltags. An der Nachfrage ändert sich nichts: In vielen Landkreisen entscheiden sich laut kommunalen Zulassungsstellen zwischen 40 und 60 Prozent aller Fahrzeughalter für eine selbst gewählte Kombination. Doch trotz ihrer weit verbreiteten Nutzung sind vielen Fahrzeughaltern die Einzelheiten der Vorschriften, die dafür in Betracht kommen, nicht bekannt.

Wunschkennzeichen in Deutschland: Welche Zeichenkombinationen sind erlaubt, welche verboten?
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Welche Kombinationen dürfen verwendet werden, welche nicht?
Rechtsgrundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 8 mit Bezug auf Anlage 4. Ein deutsches Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks, einem oder zwei Buchstaben und einer Anzahl von Ziffern von einer bis vier. Beim Standard-Pkw-Kennzeichen im Euroformat beträgt die zulässige Gesamtzahl der Zeichen maximal acht. Innerhalb dieser Struktur ist die Erkennungsnummer frei wählbar.
Allerdings sind nicht alle Kombinationen zugelassen. Buchstabenfolgen, die als
Erkennungsvorzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen gelten, sind zum Beispiel ausgeschlossen. Dazu zählen „SA", „SS", „HJ" und „KZ". Bestimmte Kombinationen von Ziffern werden ebenfalls in Verbindung mit den entsprechenden Buchstabenfolgen abgelehnt, da sie als Erkennungssignal von rechtsextremistischen Kreisen bekannt sind. Seit 2000 wird die sogenannte
FE–Schrift (Fälschungserschwerende Schrift) verwendet, die schrittweise die frühere DIN–1451 ersetzt hat, wobei alle Zeichen in dieser Schrifttype geprägt sein müssen, die Hintergrundfarbe weiß, die Schrift schwarz ist.
Verfügbarkeit prüfen und Kennzeichen reservieren
Bevor man zur Zulassungsstelle fährt, sollte man die gewünschte Kombination vorher im Internet erkunden. Über entsprechende Portale kann man
Kfz–Kennzeichen online prüfen und bei freier Verfügbarkeit auch gleich reservieren. So kann man sicher gehen, dass das Wunschkennzeichen auch tatsächlich verfügbar ist und man muss nicht umständlich bei der Behörde nachfragen.
Die Reservierung ist gebührenpflichtig und hat eine bestimmte Frist. Je nach Bundesland und Zulassungsstelle beträgt diese
Reservierungsfrist zwischen 60 und 180 Tagen. Innerhalb dieser Zeitspanne muss das Fahrzeug dann zugelassen werden, sonst verfällt das reservierte Kennzeichen. Eine Erstattung der Gebühr ist in der Regel nicht möglich. Die Reservierungskosten schwanken je nach Anbieter und Region, liegen jedoch meist im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobereich.
Ebenfalls zu beachten: Die Reservierung ist an den jeweiligen
Zulassungsbezirk gebunden. Wer etwa ein Münchner Kennzeichen mit der Buchstabenkombination „M" wünscht, aber im Landkreis Ebersberg (EBE) gemeldet ist, kann dieses Wunschkennzeichen dort nicht beantragen.
Ablauf an der Zulassungsstelle
Nach der erfolgreichen
Online-Reservierung geht es dann zur eigentlichen Zulassung über. An die Zulassungsstelle mitzubringen sind in der Regel folgende Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
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Personalausweis oder Reisepass
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Nachweis der gültigen
Hauptuntersuchung
(HU)
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eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
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Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens
In vielen Zulassungsbezirken ist seit der Einführung des
i-Kfz-Verfahrens auch eine komplette Online-Zulassung möglich, sofern das Fahrzeug über einen Sicherheitscode im Fahrzeugbrief verfügt. In diesem Fall entfällt der Behördengang komplett. Wer ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf ein Wunschkennzeichen umschreiben lassen möchte, hat den gleichen Ablauf, zahlt jedoch zu den normalen Gebühren auch die Ummeldungsgebühr, die je nach Zulassungsstelle zwischen 10 und 30 Euro liegt.
Fazit
Ein Wunschkennzeichen bietet Fahrzeughaltern in Deutschland eine einfache Möglichkeit zur Individualisierung, ist jedoch an klare rechtliche Vorgaben gebunden. Wer Verfügbarkeit, Gebühren und Fristen vorab online prüft, spart bei der Zulassung Zeit und vermeidet unnötige Rückfragen bei der Behörde.
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