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Kfz Unterhaltskosten

Wenn sich ein junger Mensch mit 18 Jahren nach Erhalt des Führerscheins ganz stolz sein erstes Auto anschaffen möchte, so wird er sich vermutlich nach einem günstigen Gebrauchten umschauen.  Dies ist sicherlich sehr vernünftig. Was der angehende Autofahrer sonst noch beachten sollte, verrät nwz-inside.de mit einigen guten Tipps.

Frau mit Führerschein

Endlich Führerschein! Nun soll das Traumauto her. Bild: Julien Christ / pixelio.de

Neben den reinen Anschaffungskosten fallen noch zahlreiche weitere Kosten an, nämlich die Kfz-Unterhaltskosten! Auch diese sollte der Käufer eines Automobils, sei es gebraucht oder neu, ebenfalls im Blick behalten. Denn so mancher hat sich seinen Wunsch nach einem Traumauto erfüllt und ist dann an den Kfz-Unterhaltskosten gescheitert.

Die Kfz-Unterhaltskosten setzen sich aus den Gebrauchskosten und den Jahresfixkosten zusammen. Wir wollen Ihnen diese im Folgenden etwas näher bringen.

Gebrauchskosten

Gebrauchskosten sind im Grunde genommen der Aufwand für Fahrleistungen. Sie werden in der Regel bezogen auf den Kilometer in €/km angegeben, lassen sich aber natürlich auch auf die Jahresfahrleistung hochrechnen, wenn diese bekannt ist. Gebrauchskosten setzen sich zusammen aus den Kraftstoffkosten, den Wartungskosten, den Pflegekosten, den Reifenkosten Ersatz, den Reparaturkosten und den sonstigen Kosten.

Um die Kraftstoffkosten zu berechnen sollte man wissen, wie viel km man im Monat bzw. Jahr durchschnittlich fährt. Hier ist hilfreich, Buch zu führen und den Kilometerstand beim Tanken zu notieren und die Tankquittungen aufzuheben. Dadurch lässt sich der Verbrauch in Liter/100 km feststellen. Durchschnittlich wird ein Pkw in etwa 15.000 km im Jahr gefahren. Leider sind die Kraftstoffkosten aber nur ein Teil der zahlreichen Gebrauchskosten.

Die Instandhaltung und Pflege eines Autos nimmt einen immensen Stellenwert ein. Für Inspektionen fallen gemäß den Zahlen der DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) Inspektionskosten von durchschnittlich 230 Euro pro Jahr an. Für Verschleißmaterial wie Öl, Bremsbeläge usw. kommen dann nochmal rund 190 Euro jährlich dazu. Hier sollte klar sein, dass ein Kleinwagen in der Regel günstiger kommt als ein Oberklasseauto.

Für die Hauptuntersuchung ("TÜV") muss der Fahrer auf das Jahr gerechnet nochmal 40 € hinzuaddieren. Für die Abgasuntersuchung kommen nochmal, je nachdem ob Benziner oder Diesel, ca. 20 oder  30€ bezogen auf das Jahr hinzu. Bei HU und AU variieren die Kosten auch abhängig von Bundesland zu Bundesland bzw. Werkstatt zu Werkstatt.

Natürlich braucht ein Auto auch eine regelmäßige Wäsche und Pflege. Produkte wie Schampoo, Scheibenreiniger, Frostschutzmittel Felgenreiniger oder Gummipflege zählen hier dazu. Hier fallen laut DAT im Schnitt 270€ jährlich an.

Autowäsche

Auch Wäsche und Pflege muss man bei den Gebrauchskosten berücksichtigen - Bild Petra Bork / pixelio.de

Was häufig vergessen wird ist den Reifenersatz mit in die Gebrauchskosten einzubeziehen. Bei Sommerreifen und Winterreifen muss man für den Reifensatz durchschnittlich je 440 Euro rechnen. Reifen sollten in etwa nach einer Laufleistung von 35.000 bis 40.000 km, spätestens aber alle sechs Jahre gewechselt werden. Somit kommt man jährlich auf ca. 150€ Reifenersatzkosten.

Die Reparaturkosten zu schätzen fällt sehr schwer. Hängen diese doch sehr stark von Fahrzeugalter, der Fahrzeugart (Benzin, Diesel) und der Fahrzeugkategorie ab. Als Beispielmittelwert setzt kfztech.de hier 150€ pro Jahr an. Die Pannenstatistik des ADAC kann hier u.U. ein Hinweis auf pannenhäufige Fahrzeuge sein. Auch ein Forum wie motor-talk.de zu besuchen kann hilfreich sein, wenn man besondere Schwachstellen eines Autos erkennen möchte.

Nun müssen noch evtl. ein paar Sonstige Kosten hinzugerechnet werden:

Die Garage bzw. ein Stellplatz (300 Euro/Jahr), die Mitgliedschaft in einem Automobilclub (ca. 100 EUR/Jahr) oder die Update-CD für das Navigationssystem verursachen autobezogene Kosten. Vielleicht kommen nun auch bald noch Mautgebühren für die deutschen Straßen hinzu.

Fehlen nun noch die Jahresfixkosten.

Jahresfixkosten

Zu den Jahresfixkosten gehören die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung sowie der Wertverlust. Außerdem sind bei den meisten Autokäufern auch Finanzierungskosten mit einzurechnen.

Die Kfz-Steuer richtet sich nach der Erstzulassung des Wagens, der Emissionsgruppe, der Kraftstoffart und dem Hubraum des Fahrzeugs. Für seit dem 1. Juli 2009 zugelassene Autos wird  nun statt der Emissionsgruppe der CO2-Ausstoß wichtig für die Berechnung der Kfz-Steuer. Die entsprechenden Angaben sind im Fahrzeugschein zu finden und müssen auch vom Hersteller bzw. vom Gebrauchtwagehändler angegeben werden.

Für die Kfz-Versicherung empfiehlt es sich einen Versicherungsvergleich anzustellen und dann die für sich passende auszuwählen.

Für den Wertverlust sollte man durchschnittlich 12% des Kaufpreises einkalkulieren. Natürlich muss man dabei beachten, dass es Automodelle mit sehr niedrigem bzw. sehr hohem Wertverlust gibt. Und bei Neufahrzeugen ist der Wertverlust grundsätzlich höher als bei älteren. Das heißt ein Neuwagen verliert gerade im ersten Jahr am meisten an Wert. Der tatsächliche Wertverlust hängt natürlich von Angebot und Nachfrage ab. Modell, der Haltedauer, Alter, Ausstattung und der Zustand des Autos spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Als letzten aber sehr gewichtigen Punkt bei den Kosten müssen die Finanzierungskosten erwähnt werden. Durch eine Finanzierung entstehen zusätzliche monatliche Belastungen, die in den Unterhaltskosten ebenfalls zu berücksichtigen sind. Welche Methoder der Finanzierung sinnvoll ist, kann man hier nachlesen.

Bei Kauf eines Autos durch Eigenkapital kommen muss die Berechnung wegen Abschreibung etc. etwas anders angesetzt werden. Wer sich dafür interessiert kann sich ein Rechenbeispiel von Herrn Staps als pdf downloaden.

Fazit

Erst wenn man alle Unterhaltskosten in seine Berechnungen einbezogen hat, sollte man eine Autokaufentscheidung treffen. Im Internet sind zahlreiche Unterhaltskostenrechner dabei behilflich.

Quellen: DAT, nwz-inside, pixelio.de

 

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Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 27.01.2024









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