Unser Kfz-Versicherungs-Vergleichsechner mit
dem sie in 2 Minuten ihr Ergebnis bekommen.
Halten sie ihre Zulassungsbescheinigung, und
wenn vorhanden, ihre Vorversicherung bereit.
und los geht`s.
Wenn Sie sich auch für andere Versicherungen
Interessieren:
Bild: depositphotos.com
Versicherung wechseln
Denken Sie daran, dass Sie immer bis
spätestens zum 30.11. eines Jahre ihre
Kfz-Versicherung problemlos wechseln können.
Einsparungen von mehreren 100 Euro
können drin sein. Deshalb Versicherungen
vergleichen!
Aber denken Sie aber bitte auch daran, dass
nicht unbedingt die günstigste Versicherung die
richtige Wahl sein muss.
Denn es kommt auch auf die
Leistungsmerkmale an:
Viele günstige Versicherungen bieten einen
Basis-Schutz, der Ihnen für Ihr
Auto eine gewisse Grundsicherheit
bietet. Dieser ist nur günstig, wenn man wenig
fährt, kein Fahranfänger ist und eine Garage
hat.
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Kfz-Versicherungen vergleichen - Thorben Wengert Pixelio
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Darüber hinaus gilt es aber auch zu bedenken, was z.B. in einem
Schadensfall passiert. Ist die vermeintlich günstigste
dann auch noch die günstigste in der Schadensabwicklung? Die
wichtigste Ergänzung ist deshalb die Voll- oder
Teilkaskoversicherung, denn für Schäden am eigenen
Fahrzeug kommt die
Haftpflichtversicherung nicht auf. Wenn Ihr
Auto gut versichert ist, wird Ihr Geldbeutel im Schadenfall auch
nicht belastet. Überlegen Sie auch wer den Schaden abwickeln
soll. Möchten Sie dass die Versicherung den Kaskoschadens
möglichst komplett komfortabel für sie reguliert?
Wenn Ihr Auto gut versichert ist, wird Ihr Geldbeutel im
Schadenfall auch nicht belastet. - Bild:
depositphotos.com
Deshalb finden Sie hier auch weitere Tipps, was Sie bei der Wahl
zur richtigen Kfz-Versicherung beachten sollten:
Wechselzeit für Kfz-Versicherungen
Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Police
verlieren sich häufig viele Autofahrer im Tarifdschungel der
Versicherer. Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch
sinnvolle Leistungen möchte, dem helfen die folgenden
ADAC-Tipps:
- Die gesetzlich
vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall
ausreichend. Im Vertrag sollten mindestens 50,
besser noch 100 Millionen Euro vereinbart sein.
-
Die Neupreis- oder
Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei
Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs
Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der
Schutz bis zu 24 Monate.
-
Die bei Unfällen
entstandenen Schäden sollten in der
Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit
übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell
herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto
stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder
Alkoholeinfluss.
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Bei Neu- und
Leasingfahrzeugen keine Werkstattbindung
akzeptieren. Grund: Für Kulanzleistungen verlangt
der Hersteller oft den Besuch einer
Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann die
Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten.
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Einige Versicherer leisten
in der Teilkasko nur für Schäden bei Wildunfällen.
Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch
Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei
Marderbiss.
-
Sehr günstige Policen
haben oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer
sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem
Schadenfall zurückgestuft werden. Rabattschutz sorgt
dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in
eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse
zurückgestuft werden.
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Erweiterter
Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit
Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den
Versicherungsbedingungen enthalten sein
(Mallorca-Police).
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Möglich ist der Wechsel
des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des
Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen
Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30.
November bei der Versicherungsgesellschaft sein.
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Ein Sonderkündigungsrecht
haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie
z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder
Regionalklasseneinstufung erhöht
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kfztech.de ist selbst kein Versicherungsmakler oder
Versicherungsvertreter. Versicherungsmakler ist, wer
gewerbsmäßig für den Auftraggeber (Mandanten) die Vermittlung
oder den Abschluss von Verischerungsverträgen übernimmt, ohne
von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter
damit betraut zu sein. kfztech.de ist nur journalistisch tätig
undgibt bereits bekannte Informationen an seine Leser weiter.
Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet:
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