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Kfz-Versicherungs-Vergleich 

Unser Kfz-Versicherungs-Vergleichsechner mit dem sie in 2 Minuten ihr Ergebnis bekommen.

Halten sie ihre Zulassungsbescheinigung, und wenn vorhanden, ihre Vorversicherung bereit. und los geht`s.

 

 Wenn Sie sich auch für andere Versicherungen Interessieren:

Lesen Sie auch: Wie sinnvoll ist ein Versicherungsvergleich vor der Zulassung?

Und auch: Anbietervergleich: Die günstigste Kfz Versicherung  (Ratingagentur Franke und Bornberg)

Auto Versicherung

Bild: depositphotos.com

Versicherung wechseln

Denken Sie daran, dass Sie immer bis spätestens zum 30.11. eines Jahre ihre Kfz-Versicherung problemlos wechseln können. Einsparungen  von mehreren 100 Euro können drin sein. Deshalb Versicherungen vergleichen!

Aber denken Sie aber bitte auch daran, dass nicht unbedingt die günstigste Versicherung die richtige Wahl sein muss.

Denn es kommt auch auf die Leistungsmerkmale an:

Viele günstige Versicherungen bieten einen Basis-Schutz, der Ihnen für Ihr Auto eine gewisse Grundsicherheit bietet. Dieser ist nur günstig, wenn man wenig fährt, kein Fahranfänger ist und eine Garage hat.

Kfz-Versicherung Thorben Wengert Pixelio
Kfz-Versicherungen vergleichen - Thorben Wengert Pixelio

Darüber hinaus gilt es aber auch zu bedenken, was z.B. in einem Schadensfall passiert. Ist die vermeintlich günstigste dann auch noch die günstigste in der Schadensabwicklung? Die wichtigste Ergänzung ist deshalb die Voll- oder Teilkaskoversicherung, denn für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. Wenn Ihr Auto gut versichert ist, wird Ihr Geldbeutel im Schadenfall auch nicht belastet. Überlegen Sie auch wer den Schaden abwickeln soll. Möchten Sie dass die Versicherung den Kaskoschadens möglichst komplett komfortabel für sie reguliert?

Autoversicherung Paar

Wenn Ihr Auto gut versichert ist, wird Ihr Geldbeutel im Schadenfall auch nicht belastet. - Bild: depositphotos.com

Deshalb finden Sie hier auch weitere Tipps, was Sie bei der Wahl zur richtigen Kfz-Versicherung beachten sollten:


Kfz-Versicherungs-Tipps


Wechselzeit für Kfz-Versicherungen

Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Police verlieren sich häufig viele Autofahrer im Tarifdschungel der Versicherer. Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinnvolle Leistungen möchte, dem helfen die folgenden ADAC-Tipps:  

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall ausreichend. Im Vertrag sollten mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro vereinbart sein.
  • Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.

  • Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

  • Bei Neu- und Leasingfahrzeugen keine Werkstattbindung akzeptieren. Grund: Für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann die Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten.

  • Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss.

  • Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden. Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

  • Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

  • Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein.

  • Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklasseneinstufung erhöht


kfztech.de ist selbst kein Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter. Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber (Mandanten) die Vermittlung oder den Abschluss von Verischerungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. kfztech.de ist nur journalistisch tätig undgibt bereits bekannte Informationen an seine Leser weiter.

Autor: Johannes Wiesinger
bearbeitet:


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