kfztech.de sind Autoinfos und
Kraftfahrzeugtechnik aus erster Hand

Logo kfztech.de
kfztech.de Was ist neu? Blogger Logo Kfz-Blog  Besuchen Sie uns auf: Facebook Logo   Twitter Logo Technik-News Kontakt Zeuschners
Kfz-Technik Abkürzungs-ABC Auto-Infos Kfz-Zubehör-Shop kfztech TV Unterricht und Ausbildung
Suche in kfztech.de

Was darf ich bei einem Leasingfahrzeug verändern?

von kfztech.de

Was darf ich bei einem Leasingfahrzeug verändern?

Nicht selten kommt es vor, dass ein Leasingnehmer den Wunsch verspürt, an seinem Fahrzeug etwas zu verändern. Selbstverständlich ist dies aber nicht so ohne weiteres möglich, denn letztlich ist der Leasingnehmer ja nicht der Eigentümer des Fahrzeuges. Einige Dinge können durchaus verändert werden, einiges ist absolut unmöglich. Doch stets ist beim Leasing eine Rücksprache mit dem Leasinggeber notwendig. Wir schauen im Folgenden auf einige Beispiele und die entsprechenden Regeln.

Tachoanzeige

Photo by CHUTTERSNAP on Unsplash

Sind andere Felgen erlaubt?

Echte Autofans lieben es naturgemäß, das Auto individueller zu gestalten. Besonders gerne werden zu diesem Zweck die Felgen ausgetauscht. Anstelle einfacher silberner Felgen erfreuen sich aktuell mattschwarz lackierte Felgen großer Beliebtheit. Unzählige Styles stehen bei der Felgenauswahl zur Verfügung.

Ob elegant oder lieber sportlich, hier ist die Auswahl sehr groß. Wenn es nun aber um das „Aufhübschen“ von Leasingfahrzeugen geht, dann gilt es, hier einige Dinge zu beachten, damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen bei der Rückgabe des Fahrzeuges kommt. Doch was die Felgen betrifft, so ist es dem Leasingnehmer erlaubt, sein Fahrzeug mit beliebigen Reifen und Felgen auszustatten.

Voraussetzung ist natürlich, dass sie zum einen für das Fahrzeug zugelassen sind und zum anderen den gesetzlichen Normen entsprechen.

Kurz gesagt, es ist erlaubt andere Felgen zu benutzen, aber natürlich trägt man die Kosten dafür selbst.

Ganz wichtig ist aber, dass die Originalfelgen bis zur Rückgabe aufbewahrt und wieder montiert werden. Der Leasingnehmer kann günstigere Felgen montieren und eine Wertminderung tritt ein. Außerdem muss der Leasinggeber auch keine extravaganten und wirklich teurer Modelle akzeptieren.


 

Darf ein Leasingauto getunt werden?

Das Tuning erfreut sich unter echten Autofans einer enormen Beliebtheit. Hier geht es entweder um das Erzeugen einer Leistungssteigerung oder optische Gründe spielen hier eine übergeordnete Rolle.

Beim Chiptuning wird die Steuerung des Motors verändert, um eine Leistungssteigerung zu erwirken. Hier geht es laut der Tuner darum, eine Leistungssteigerung zu erhalten, die von Herstellern zugunsten der Langlebigkeit nicht ausgeschöpft wird. So wird es auch wohl sein und schon wird klar, dass diese Form des Tunings die Lebensdauer des Motors verkürzen wird.

Während das im privaten Bereich, sofern man Eigentümer eines Fahrzeuges ist, keine Rolle spielt, sieht das beim Leasingfahrzeug natürlich ganz anders aus. Dieses Fahrzeug wurde zur Nutzung überlassen und darf technisch nicht verändert werden.

Darf man ein Leasing Fahrzeug mit Logos bekleben?

Gerade wenn es darum geht, dass ein Selbstständiger einen Firmenwagen geleast hat, besteht hier häufig der Wunsch, den Wagen mit Logos oder Schriftzügen zu bekleben - Stichwort Branding.

In der Regel wird ein Leasinggeber hier keine Einwände haben, sofern die Aufkleber später wieder zu entfernen sind. Fakt ist aber natürlich, dass das Leasingfahrzeug bei Rückgabe natürlich ohne jedes Logo und ohne jeden Schriftzug zurückgegeben werden muss.

Empfehlenswert ist es deshalb, dass derartige Aufkleber auf jeden Fall von einer professionellen Werkstatt aufgebracht werden. Hier muss man sich darüber im Klaren sein, dass das Folieren von Laien schnell zu Kratzern oder anderen Beschädigungen auf dem Lack führen kann.

Diese Nachrüstungen sind am Leasing Fahrzeug möglich

Außerhalb des großen Feldes des Tunings gibt es natürlich auch noch andere Nachrüstungen. Dazu gehört beispielsweise das Nachrüsten einer Standheizung oder auch einer Anhängerkupplung. Einige Hersteller sorgen hier bereits für die entsprechenden Vorbereitungen. Falls es sich beispielsweise um die Vorbereitung einer Anhängerkupplung handelt, dann sind hier bereits die notwendigen Kabel im Fahrzeug verlegt. So lässt sich eine mögliche Nachrüstung schnell und einfach realisieren.

Handelt es sich um eine Standheizung, so kann es sogar sein, dass sie im Fahrzeug mitbestellt wurde, der Hersteller aber keine Fernbedienung mitgeliefert hat. Falls das der Fall ist, hilft nur noch das Nachrüsten der Fernbedienung. Hierbei kann es notwendig werden, dass ein Kabelstrang verlegt werden muss.

Grundsätzlich ist es also möglich, auch bei einem Leasingfahrzeug bestimmte Nachrüstungen vorzunehmen. Doch immer gilt, sich zunächst mit dem Leasinggeber in Verbindung zu setzen und dessen Zustimmung zu den geplanten Änderungen einzuholen. Nur so lässt sich vermeiden, dass es bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs zu Problemen kommt.

Fazit

Grundsätzlich sind Veränderungen auch an einem Leasing Fahrzeug durchaus möglich. Doch hier gilt es immer einiges zu beachten. Grundsätzlich kann man nicht über das Auto verfügen als wäre es das eigene. Um unerfreuliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte man sich stets die Zustimmung des Leasinggebers einholen. Wenn hier etwas geändert wurde, was zum einen ohne Zustimmung stattgefunden hat und zum anderen einfach die Missbilligung des Leasinggebers hervorruft, so kann das sehr, sehr teuer werden.

Das wird sich für den Leasingnehmer nämlich in der Endsumme zeigen, wenn der Leasinggeber eine deutliche Wertminderung des Leasingfahrzeug in Betracht zieht. Logischerweise wird diese Wertminderung dann entsprechend dem Leasingnehmer angelastet.

Auch wichtig ist es, die Originalfelgen unbedingt über die Laufzeit aufzubewahren und vor der Rückgabe zu montieren. Selbst wenn es sich um sehr teure Felgen handelt, für die man sich seinerzeit entschieden hat, so muss der Leasinggeber diese dennoch nicht akzeptieren.

 

 










 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 28.01.2024