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Autorecht

Punktereform - Welche Änderungen gibt es für Technisches?

Welche wesentlichen Veränderungen bringt das neue Punktesystem der Flensburger Verkehrssünderkartei?

Im letzten Jahr hat die Bundesregierung eine wesentliche Veränderung des Punktesystems der Flensburger Verkehrssünderkartei beschlossen. Diese ist leider nicht so einfach zu verstehen, denn es wurden nicht nur die Punktewerte für die einzelnen Vergehen im Straßenverkehr verändert, sondern auch die Anzahl der Punkte, ab denen der Autofahrer seinen Führerschein für einen Zeitraum abgeben muss.

Die volle Tragweite sollten die Menschen erst nach der Bundestagswahl verstehen, weshalb diese nicht wie geplant schon früher, sondern erst am 1. Mai 2014 in Kraft treten wird. Lesen Sie hier mehr über die Folgen für alle Fahrzeugführer, deren Technik beim Auto nicht den geltenden Regeln entsprechen und wie dies mit Punkten sanktioniert werden kann. Die umfangreichen Änderungen zu Lasten der Autofahrerinnen und Autofahrer im Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen finden Sie bei www.zu-schnell-gefahren.de.

Die wesentlichen Änderungen beim Entzug des Führerscheines:

Bisher wurde der Führerschein bei 18 Punkten entzogen

ab 1. Mai 2014 schon beim Erreichen von 8 Punkten in der Verkehrssünderkartei

Dafür hat sich auch das Sammeln von Punkten leicht verändert.

In Zukunft werden je nach Schwere des Verkehrsverstoßes 1 bis 3 Punkte in der Kartei vergeben - statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Dabei gibt es eine ganz klare Unterscheidung in Straftaten und Vergehen.

Straftaten wie beispielsweise Fahrerflucht oder auch Trunkenheit am Steuer werden mit drei Punkten bestraft, besonders schwere Verstöße mit zwei Punkten, schwere Verstöße mit einem Punkt.

Die 22 Seiten (!) starke Ergänzung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom November 2013 listet viele Vergehen auf, die mit der Technik des Fahrzeuges zu tun haben und zu den folgenden Punkteeinträgen führen können:
Hammer

1 Punkt gibt es beispielsweise für:

  • Das Führen eines Fahrzeuges ohne Typgenehmigung. Die Verwendung von Spoilern ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder das Nicht-Eintragen von Sportfahrwerken und ähnliche Veränderungen sind typische Beispiele dafür

  • Das Überschreiten der Frist zur Hauptuntersuchung (je nach Fristüberschreitung)

  • Den nicht ordnungsgemäßen Zustand von Reifen, das Gesetzblatt nennt den Tatbestand "Bereifung und Laufflächen"

  • Das Ausbauen des Geschwindigkeitsbegrenzers. Dies dürfte vor allem hochwertige Oberklasse-Limousinen und Sportwägen treffen, deren Geschwindigkeit bei 250 Stundenkilometern abgeregelt wird. Der Hintergrund dafür ist, dass bei Überschreiten dieses Geschwindigkeitsbereiches die normalen Reifen nicht mehr ausreichen und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

  • Die Verletzung von sonstigen Pflichten mit Bezug zum verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges.

Damit kann zusammenfassend gesagt werden, dass die Punktereform zwar einige optische Veränderungen an den Punktewerten gebracht hat, der große Wurf ist aber ausgeblieben. Der Fahrer ist also weiterhin in der beinahe unveränderten Verantwortung und Pflicht, ein technisch verkehrssicheres Fahrzeug zu führen.

Die Bedeutung der KFZ-Werkstatt und KFZ-Profis für den Straßenverkehr darf deshalb weiterhin nicht unterschätzt werden.

mehr Infos auch bei Auto und Recht

Lesen Sie auch: Das Fahreignungsregister löst den bisherigen Bußgeldkatalog ab

 



Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 29.01.2024







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