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Welche wesentlichen Veränderungen bringt das neue Punktesystem der Flensburger Verkehrssünderkartei? Im letzten Jahr hat die Bundesregierung eine wesentliche Veränderung des Punktesystems der Flensburger Verkehrssünderkartei beschlossen. Diese ist leider nicht so einfach zu verstehen, denn es wurden nicht nur die Punktewerte für die einzelnen Vergehen im Straßenverkehr verändert, sondern auch die Anzahl der Punkte, ab denen der Autofahrer seinen Führerschein für einen Zeitraum abgeben muss. Die volle Tragweite sollten die Menschen erst nach der Bundestagswahl verstehen, weshalb diese nicht wie geplant schon früher, sondern erst am 1. Mai 2014 in Kraft treten wird. Lesen Sie hier mehr über die Folgen für alle Fahrzeugführer, deren Technik beim Auto nicht den geltenden Regeln entsprechen und wie dies mit Punkten sanktioniert werden kann. Die umfangreichen Änderungen zu Lasten der Autofahrerinnen und Autofahrer im Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen finden Sie bei www.zu-schnell-gefahren.de. Die wesentlichen Änderungen beim Entzug des Führerscheines:Bisher wurde der Führerschein bei 18 Punkten entzogen ab 1. Mai 2014 schon beim Erreichen von 8 Punkten in der Verkehrssünderkartei
1 Punkt gibt es beispielsweise für:
Damit kann zusammenfassend gesagt werden, dass die Punktereform zwar einige optische Veränderungen an den Punktewerten gebracht hat, der große Wurf ist aber ausgeblieben. Der Fahrer ist also weiterhin in der beinahe unveränderten Verantwortung und Pflicht, ein technisch verkehrssicheres Fahrzeug zu führen. Die Bedeutung der KFZ-Werkstatt und KFZ-Profis für den Straßenverkehr darf deshalb weiterhin nicht unterschätzt werden. mehr Infos auch bei Auto und RechtLesen Sie auch: Das Fahreignungsregister löst den bisherigen Bußgeldkatalog ab
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