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Greift die Kaskoversicherung bei Autodiebstahl?

von kfztech.de

Greift die Kaskoversicherung bei Autodiebstahl?

Die Vorgehensweise und Schadenregulierung bei einem Autodiebstahl - Wer zahlt den entstandenen Schaden? - Schadenregulierung: Wann zahlt die Autoversicherung nicht?

Tagtäglich werden in Deutschland Fahrzeuge gewaltsam aufgebrochen, Wertsachen und teure Elektronik entwendet, oder im schlimmsten Fall fehlt am nächsten Tag das ganze Auto. Für Autofahrer ist dieses Szenario ein wahrer Albtraum und stellt sie vor einige Herausforderungen. Leider handelt es sich bei der Diagnose Autodiebstahl um keine Seltenheit und beschäftigt sowohl Kfz-Versicherer als auch Versicherungsnehmer täglich. Doch was ist im Falle eines Autodiebstahles zu tun? Greift die Kaskoversicherung in diesem Fall? Ein Überblick über die beste Vorgehensweise kann Betroffene in einem solchen Szenario unterstützen.

Autodiebstahl

Tagtäglich werden in Deutschland Fahrzeuge gewaltsam aufgebrochen, Wertsachen und teure Elektronik entwendet, oder im schlimmsten Fall fehlt am nächsten Tag das ganze Auto. - Bild: freeimages.com/de/photo/car-stealing-1436877

Die Vorgehensweise und Schadenregulierung bei einem Autodiebstahl

Es gibt viele Szenarien, bei denen Diebe das Auto oder das Motorrad von jetzt auf gleich entwenden. Ein Besuch in einem Restaurant, eine Übernachtung im Hotel oder das Abstellen des Fahrzeuges vor der eigenen Haustür. Stellen Autobesitzer fest, dass das Fahrzeug fehlt, stehen sie oftmals unter Schock. Die drei großen Fragezeichen sind Betroffenen, in einem solchen Fall, buchstäblich ins Gesicht geschrieben. Wurde das Auto vielleicht einfach nur an einer anderen Stelle abgestellt oder stand der Wagen im Halteverbot und wurde abgeschleppt? Vielleicht ist auch einfach nur ein Familienmitglied mit dem Wagen unterwegs und kehrt bald wieder zurück. Können all diese Szenarien mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dann muss schnell gehandelt werden.

Zuallererst gilt es Ruhe zu bewahren, ein Diebstahl ist zwar schlimm, jedoch hilft es nicht, in Panik zu geraten. Fahrzeugschein sowie die Zulassungsbescheinigung sollten herausgelegt und die Polizei umgehend kontaktiert werden. Am Telefon sollten nun die Daten des Fahrzeuges durchgegeben und nachgefragt werden, ob das Fahrzeug lediglich abgeschleppt wurde. Wurde das Auto nur abgeschleppt, ist der entstandene Schaden zwar nicht schön, jedoch kein Weltuntergang.

Teilt die Polizei jedoch mit, dass kein Fahrzeug abgeschleppt wurde, auf das die Beschreibung passt, sollte umgehend der Standort durchgegeben werden, an dem das Fahrzeug zuletzt abgestellt wurde. Betroffene sollten zudem die nächstgelegene Dienststelle aufsuchen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Strafanzeige muss unbedingt unverzüglich gestellt werden, denn das erhöht die Chancen, das Fahrzeug noch rechtzeitig wiederzufinden. Haben Diebe einmal die Grenze erreicht und das Auto bereits ins Ausland gebracht, so sieht es oftmals sehr schlecht aus.

 

Autodiebstahl: Wer zahlt den entstandenen Schaden?

Nachdem der Diebstahl der Polizei gemeldet und Strafanzeige erstattet wurde, sollten sich Geschädigte unverzüglich mit ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung setzen. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Versicherung für den entstandenen Schaden nicht aufkommt, wenn nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus, denn diese greift meist automatisch im Falle eines Diebstahles. Wurde das Fahrzeug beispielsweise mit der online Kfz-Versicherung von Friday Vollkasko versichert, dann haben Geschädigte nichts zu befürchten. Die Vollkaskoversicherung enthält automatisch die Teilkaskoversicherung, sodass diese im Falle eines Autodiebstahles für den Schaden aufkommt.

Damit der Kfz-Versicherer mit der Schadenregulierung beginnen kann, müssen im Vorfeld einige Schritte gegangen werden. Wie bereits erwähnt muss zuallererst Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden, dann muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Sowohl das polizeiliche Protokoll der Strafanzeige als auch die Abmeldebestätigung der Kfz-Zulassungsstelle werden für die Schadenregulierung benötigt. Des Weiteren erhalten Betroffene einen Fragebogen von ihrer Versicherung, dieser sollte für eine schnelle Bearbeitung unverzüglich ausgefüllt und an die Versicherung zurückgeschickt werden. Für die Schadenregulierung werden zudem die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, alle vorhandenen Autoschlüssel sowie, falls vorhanden, Rechnungen über den Fahrzeugkauf und angefallene Reparaturen benötigt. Es kann zudem sehr hilfreich sein, aktuelle Fotos des Fahrzeuges bei der Kfz-Versicherung einzureichen.

Schadenregulierung: Wann zahlt die Autoversicherung nicht?

Kfz-Versicherungen überprüfen einen Autodiebstahl sehr genau und im Detail, um das Betrugsrisiko zu minimieren. Aufgrund dessen sollten alle Angaben, die auf dem Fragebogen gemacht werden müssen, wahrheitsgetreu sein. Der Versicherungsschutz kann erlöschen und eine Strafanzeige kann gestellt werden, wenn die gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

Geschädigte sollten sich zudem darauf einstellen, dass etwas Zeit vergehen kann, bis die Versicherung den Schaden reguliert. In der Regel vergehen nach der Schadenmeldung vier Wochen bis die Versicherung zahlt. Dies liegt daran, dass die Versicherung erst einmal abwartet, ob das gestohlene Fahrzeug eventuell wieder auftaucht. Bleibt das Auto verschollen, so erhalten Betroffene den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Bei einem gestohlenen Gebrauchtwagen sieht dies eventuell anders aus, denn in diesem Fall erhalten Autobesitzer eine Kaufpreisentschädigung von ihrer Versicherung.

Es gibt jedoch auch Gründe, warum die Kfz-Versicherung die Zahlung teilweise oder gar vollumfänglich verweigern könnte. Wurden bei Vertragsabschluss Angaben gemacht, die nicht wahrheitsgemäß sind, kann die Zahlung verweigert werden. Des Weiteren findet keine Schadensregulierung statt, wenn Prämien noch nicht gezahlt wurden und sich Versicherungsnehmer somit im Verzug befinden. Zu diesen Prämien können sowohl die Erstprämie als auch die Folgeprämie zählen. Betroffene bleiben zudem auf den Kosten sitzen, wenn sie den Schaden nicht innerhalb der vereinbarten Frist melden oder gegen die Aufklärungs- sowie Auskunftspflichten verstoßen. Haben Autobesitzer fahrlässig gehandelt und somit das Diebstahlrisiko erhöht, kann die Versicherung die Zahlung ebenfalls verweigern.

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