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...was Sie bei der Auswahl beachten müssen
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Zunächst einmal müssen selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Autokindersitz muss demnach dem ECE-Prüfsiegel ECE-R44-04 (künftig ECE-R129) entsprechen. Dieses definiert, für welche Fahrzeuge der Autokindersitz zugelassen ist, auf welchen Sitzplätzen er verwendet werden darf und ob er für das Gewicht beziehungsweise die Größe des Kindes geeignet ist (Genaueres zu den Gesetzlichen Bestimmungen für Autokindersitzim Infokasten). Deshalb wurden Autokindersitze in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Gruppe 0 eignet sich für Kinder bis zu einem Gewicht von 10 kg beziehungsweise bis zu einem Alter von 9 Monaten, die Gruppe 0+ bis zu 13 kg oder 18 Monaten, die Gruppe I von 9 bis 18 kg oder von 9 Monaten bis zu 4 ½ Jahren. Die Gruppe II ist für größere Kinder von 15 bis 25 kg oder von 3 bis 7 Jahren geeignet und die Gruppe II dann von 22 bis 36 kg oder 6 bis 12 Jahren. Die Gruppen bis 0+ der Autokindersitze sollen unbedingt rückwärts gerichtet transportiert werden, wobei der Beifahrerairbag unbedingt ausgeschaltet sein muss, wenn das Kind mit dem Autokindersitz auf dem Beifahrersitz transportiert wird. |
Wird das Kind in sitzender Position transportiert, ist es also der Babyschale entwachsen, sollte man darauf achten, dass der Autokindersitz über einen Fünfpunktgurt verfügt, denn der normale Autogurt ist nicht die beste Lösung für Kinder.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Art der Befestigung des Autokindersitzes. ISOFIX ist ein bewährtes und sicheres Befestigungssystem. Dabei kann man den Kindersitz ganz einfach in die vorgesehene Halterung, die am Autositz befestigt wird, einrasten. Noch mehr Informationen zu ISOFIX findet man auf der Ratgeberseite zum Thema Kindersitze von baby-walz.de.
VW Polo Isofixhalterung
Lassen Sie Ihr Kind vor dem Kauf eines Autokindersitz unbedingt in den Modellen Probe sitzen, denn nur so können Sie feststellen, ob der Sitz auch wirklich passt. Dann können Sie Ihr Kind mit gutem Gewissen im Auto transportieren.
Anmerkung der Redaktion:
Hilfreich bei der Auswahl eines richtigen Kindersitzes kann auch der Kindersitz-Test des ADAC sein.
Ein NCAP Kindersitz Crashtest mit einem VW Golf Cabrio des ADAC. Wichtig sind die Auswahl des Kindersitzes und die richtige Befestigung im Fahrzeug
Gesetzliche Bestimmungen für Autokindersitze
Grundsätzlich gilt:
Geeignet sind die Kindersitze, wenn diese dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechend ausgeführt sind. Nach ECE Nr. 44 unterscheidet man Klasse 0: bis zu einem Gewicht von 10 kg (entgegen der oder quer zur Fahrtrichtung ausgeführt) Klasse 0+: bis zu einem Gewicht von 13 kg (entgegen der Fahrtrichtung ausgeführt) Klasse 0+–I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung, oder ab 9 kg in Fahrtrichtung) Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung) Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung) Klasse II–III: von 15 bis 36 kg (in Fahrtrichtung) Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung) Klasse I–III: von 9 bis 36 kg HinweisEnde 2013 wurde auf EU-Ebene beschlossen, dass der Seitenaufprall in den Anforderungskatalog der gesetzlichen Mindestanforderung im Rahmen der neuen UN ECE-R129 aufgenommen wird. Derzeit wird diese erst in EU-Recht, im Anschluss auch in nationales Recht umgesetzt. Für die Übergangsfrist gilt auch weiter die ECE-R 44-04. Nach der neuen Norm werden die Sitze in Kategorien eingeteilt, die sich an der Körpergröße orientieren und zusätzlich durch ein Maximalgewicht begrenzt werden. Zudem müssen alle Kinder bis 15 Monate gegen die Fahrtrichtung transportiert werden. Auch Isofix-Kindersitze mit Stützfuß können eine universale Zulassung erhalten, allerdings nur für die Verwendung in Fahrzeugen mit speziell gekennzeichneten Sitzplätzen („i-size-tauglich“).Quelle: wikipedia, ADAC, |
Auch der verkehrsclub ADAC hat einige Tipps zum Kauf und Einbau zusammengestellt:
Nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in alle Autos, und auch die persönlichen Vorlieben von Eltern und Kindern unterscheiden sich. Deshalb unbedingt das eigene Fahrzeug und das Kind mit ins Geschäft nehmen. So kann man den Einbau proben und sieht, ob und wie gerne das Kind im Sitz sitzt.
Erst in die nächsthöhere Sitzklasse wechseln, wenn das Kind das empfohlene Gewicht sicher erreicht hat.
Ein Kindersitz muss möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut werden.
Bei älteren Fahrzeugen können z. B. lange Gurtschlossbefestigungen dazu führen, dass sich der Sitz nicht stabil anschnallen lässt.
Für eine optimale Rückhaltung sollte man darauf achten, dass die Gurte möglichst geradlinig verlaufen und keine Falten werfen.
Bei Babyschalen ist es wichtig zu prüfen, ob die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht. Ist der Gurt zu kurz für eine herkömmliche Babyschale, lässt sich eventuell eine Schale mit separater Basis montieren.
Bei Sitzerhöhungen mit Rückenstütze kann es vorkommen, dass der Gurt sich nicht mehr selbstständig aufrollt, wenn sich das Kind nach vorne beugt. Dann passt die Position der Schultergurtführung nicht zur Gurtgeometrie des Autos, und man sollte ein anderes Modell wählen.
Die Grafik zeigt anschaulich wohin ein Kindersitz am Besten montiert werden sollte - Grafik: ADAC
Quellen: Baby Walz, ADAC, Volkswagen, NCAP,
Lesen Sie auch: Welches Zubehör für Kindersitze ist sinnvoll und erlaubt?
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