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Sicherlich hat schon mal fast ein jeder das abgebildete Zeichen an
seinem Fahrzeug entdeckt. Denn an jedem Bauteil bzw.
Ausrüstungsgegenstand eines Automobils, für das eine
ECE-Genehmigung erteilt wurde, wird ein internationales
Genehmigungszeichen (ECE-Prüfzeichen)
angebracht. Es besteht aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe
"E" und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung
erteilt hat. "E1" steht hierbei für Deutschland und "E58" für
Tunesien (siehe Tabelle).
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Hintergrund
ECE-Regelungen
Die ECE-Regelungen
bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen
technischen Vorschriften für Fahrzeuge, Teile und Ausrüstungsgegenstände
von Kraftfahrzeugen. Das ECE-Prüfzeichen, auch als
E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine
Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen.
Ein Bauteil, das mit einem ECE-Prüfzeichen versehen ist besagt, dass für
die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und
Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt
wurde.
ECE
ist hierbei die
Abkürzung für Economic Commission
for Europe.
zu deutsch:
Wirtschaftskommission für Europa (der Vereinten Nationen)
Übereinkommen
Es gibt ein
Übereinkommen, dem sich zurzeit 47 Staaten sowie die Europäische
Gemeinschaft angeschlossen haben. Das Übereinkommen lautet:
Übereinkommen über
die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge,
Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut
und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige
Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden
Dadurch sind
einheitliche technische Vorschriften für Kraftfahrzeuge auf
internationaler Ebene möglich. Außerdem ist auch damit die gegenseitige
Zulassung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens möglich.
Die über 120
Regelungen sind Empfehlungen, die von den jeweiligen Vertragsstaaten in
ihr nationales Recht integriert werden können. Die Europäische
Gemeinschaft als Vertragspartner kann ECE-Regelungen auch für alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft annehmen. In diesem Fall
bedarf es keines zusätzlichen Rechtsaktes, mit dem diese Regelungen
beziehungsweise Änderungen von Regelungen in nationales Recht übernommen
werden.
Die meisten dieser
ECE-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien
angenommen und jeweils in nationales Recht integriert.
Die ECE-Regelungen
erfassen die meisten Teile und Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen, die für
die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Bedeutung sind. Entsprechend dem
technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig angepasst.
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