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Warum sollte man als KFZ-Händler beim Thema Differenzbesteuerung einen Steuerberater zu Rate ziehen?

von kfztech.de

Differenzbesteuerung: Darum sollten Sie als KFZ-Händler einen Steuerberater engagieren

Hier erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile der Differenzbesteuerung für KFZ-Händler. Was gibt es zu beachten?

Sind Sie KFZ-Händler? Dann können Sie mithilfe der Differenzbesteuerung unter Umständen viel Geld sparen. Doch es lauern auch Fallstricke! In diesem Artikel erfahren Sie daher, was die Differenzbesteuerung ist, wie sie funktioniert und warum Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen sollten.


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Als Autohändler sollte man auch mit der Differenzbesteuerung auskennen - Bild von Ralph auf Pixabay

Was ist die Differenzbesteuerung und wie funktioniert sie?

Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Form der Umsatzsteuerberechnung, die für bestimmte Warengruppen gilt, die gebraucht oder weiterverkauft werden. Sie ist vor allem für KFZ-Händler relevant, die häufig gebrauchte Fahrzeuge ankaufen und weiterverkaufen.

Wenn ein Händler eine Ware von einem Privatverkäufer erwirbt, der keine Umsatzsteuer abführt, muss er normalerweise die volle Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis zahlen, wenn er die Ware weiterverkauft. Das bedeutet, dass er einen Teil seines Gewinns an das Finanzamt abgeben muss. Mit der Differenzbesteuerung muss er jedoch nur die Umsatzsteuer auf die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis zahlen, also auf seinen tatsächlichen Gewinn. Das erspart ihm Steuern und erhöht seine Wettbewerbsfähigkeit.

Die Differenzbesteuerung gilt jedoch nicht für alle Waren und nicht für alle Händler. Sie ist nur für bestimmte Warengruppen anwendbar, die in § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Kunstgegenstände, Antiquitäten und Gebrauchtfahrzeuge. Außerdem muss der Händler die Ware von einem Nichtunternehmer erwerben, also von einem Privatverkäufer oder einem Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Händler muss außerdem nachweisen können, dass er die Ware unter Anwendung der Differenzbesteuerung verkauft hat. Das bedeutet, dass er den Einkaufs- und den Verkaufspreis sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer in seiner Buchhaltung und in seinen Rechnungen dokumentieren muss.

Vor- und Nachteile der Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung hat sowohl Vor- als auch Nachteile für den Händler. Der größte Vorteil ist natürlich die Steuerersparnis, die sich aus der geringeren Bemessungsgrundlage ergibt. Der Händler kann dadurch seine Gewinnspanne erhöhen oder seine Preise senken und so mehr Kunden anziehen. Diese Faktoren beeinflussen den Preis sonst noch. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Händler keine Vorsteuer aus dem Einkauf abziehen kann und somit keine Voranmeldung oder Vorsteuervergütung beantragen muss.

Die Differenzbesteuerung klingt zunächst einfach und vorteilhaft, birgt aber auch einige Herausforderungen und Risiken für den KFZ-Händler. Daher ist es ratsam, sich bei der Anwendung der Differenzbesteuerung von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. Im Folgenden erfahren Sie, warum ein Steuerberater für die Differenzbesteuerung im KFZ-Handel nützlich ist.

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Warum braucht ein KFZ-Händler einen Steuerberater für die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung erfordert vom KFZ-Händler eine Reihe von komplexen Berechnungen und Dokumentationen, die nicht nur zeit- und arbeitsaufwendig, sondern auch fehleranfällig sind. Zudem muss sich der KFZ-Händler ständig über die aktuelle Rechtslage und Steuerregelungen informieren, um keine steuerlichen Nachteile oder Strafen zu riskieren. Schließlich kann ein Steuerberater dem KFZ-Händler bei einer eventuellen Steuerprüfung zur Seite stehen und ihm helfen, seine steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

Komplexe Berechnungen

Die Differenzbesteuerung ist nicht einfach eine pauschale Besteuerung der Marge, sondern unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Ausnahmen. So muss der KFZ-Händler zunächst prüfen, ob er überhaupt berechtigt ist, die Differenzbesteuerung anzuwenden. Dies ist nur der Fall, wenn er die Fahrzeuge ohne Vorsteuerabzug erworben hat, also von Privatpersonen, Freiberuflern ohne Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmern. Privatpersonen haben viele Optionen beim Autoverkauf. Zudem muss er darauf achten, dass er die Fahrzeuge nicht an andere Unternehmer verkauft, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Dokumentationspflicht

Der KFZ-Händler muss außerdem für jedes Fahrzeug den Einkaufspreis und den Verkaufspreis dokumentieren und daraus die Differenz ermitteln. Dabei muss er eventuelle Rabatte, Skonti oder Reparaturkosten berücksichtigen. Die Umsatzsteuer wird dann aus der Differenz herausgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Der KFZ-Händler muss zudem darauf achten, dass er auf der Rechnung den Hinweis "Differenzbesteuerung nach § 25a UStG" anbringt.

Diese Berechnungen und Dokumentationen bedeuten für Sie als Händler nicht nur viel Arbeit, sondern können auch schnell Probleme verursachen. Ein falscher Einkaufspreis, ein vergessener Rabatt oder ein fehlender Hinweis können beispielsweise zu einer falschen Umsatzsteuerschuld führen. Ein Steuerberater kann dem KFZ-Händler helfen, diese Berechnungen korrekt durchzuführen und so für Sicherheit sorgen.

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Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024