Gebrauchtwagen: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Rund um den Kauf eines Gebrauchtwagens tauchen immer wieder die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ auf – nicht selten werden sie jedoch verwechselt oder gar synonym verwendet.
Dabei handelt es sich um zwei grundlegend unterschiedliche Konzepte mit jeweils eigenen Regeln, Pflichten und Rechten. Besonders im Schadensfall ist es entscheidend zu wissen, worauf sich Käufer tatsächlich berufen können – und was lediglich als freiwillige Leistung gewährt wird.

Greift bei einem Motorschaden die
Gewährleistung oder ist hierfür eine spezielle Garantie erforderlich? -
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Die gesetzliche Gewährleistung: Minimum an Sicherheit
Die gesetzliche Gewährleistung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Durch diese sind gewerbliche Händler verpflichtet, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch wenn sie erst später in Erscheinung treten. Die Dauer beträgt 24 Monate, kann bei einem Gebrauchtwagenverkauf jedoch auf 12 Monate verkürzt werden.
Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang: Innerhalb der ersten zwölf Monate greift die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war – es sei denn, der Händler kann das Gegenteil nachweisen.
Danach kehrt sich die Beweispflicht allerdings um: Dann muss der Käufer belegen, dass der Mangel bereits beim Kauf existierte. Die Gewährleistung deckt jedoch nur Sachmängel ab, keine Verschleißteile oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
Die Garantie: Freiwillige Leistung mit klaren Regeln
Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung, die entweder vom Händler oder von einem Drittanbieter übernommen wird.
Dabei verpflichtet sich der Garantiegeber, bestimmte Schäden oder Defekte innerhalb eines festgelegten Zeitraums und unter definierten Bedingungen zu übernehmen – unabhängig davon, ob der Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat.
Anbieter für Gebrauchtwagengarantien übernehmen in der Regel nicht nur die Kosten für bestimmte Reparaturen, sondern auch die gesamte technische Abwicklung: von der Kommunikation mit der Werkstatt über die Auswahl geeigneter Ersatzteile bis hin zur direkten Leistungsabwicklung gegenüber dem Kunden.
Was deckt eine Garantie ab?
Welche Bauteile und Systeme tatsächlich unter die Garantie fallen, hängt stark von den individuellen vertraglich festgelegten Bedingungen ab.
In klassischen Gebrauchtwagengarantien sind in der Regel der
Motor, das Getriebe, die Lenkung oder sicherheitsrelevante Komponenten abgedeckt. Nicht enthalten sind hingegen meist Verschleißteile wie Bremsbeläge,
Reifen oder Kupplungen.
Im Bereich der Elektromobilität zeigt sich ein deutlich differenzierteres Bild. Zwar bieten viele Anbieter mittlerweile auch Garantieprodukte für E-Fahrzeuge an – allerdings ist die Hochvoltbatterie als zentrales und teures Bauteil in den meisten Fällen explizit ausgenommen. Die Gründe dafür liegen in den enormen Kostenrisiken, die mit einem möglichen Austausch oder einer aufwendigen Reparatur verbunden wären.
Welche Rolle spielt das Schadenmanagement?
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer einfachen Garantiezusage und einer professionellen Garantieleistung liegt im Schadenmanagement. Während sich die Käufer bei der gesetzlichen Gewährleistung selbst um die entsprechenden Nachweise und Werkstattkommunikation kümmern müssen, übernehmen spezialisierte Garantieanbieter diese Aufgaben meist vollständig.
Dazu zählen unter anderem:
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Prüfung, ob der Schaden von der Garantie gedeckt ist
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Auswahl günstiger, qualitativ passender Ersatzteile
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Koordination der Reparatur mit der Partnerwerkstatt
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Direktabrechnung mit dem Kunden oder der Werkstatt
Für den Endkunden bedeutet das nicht nur weniger Aufwand, sondern auch eine schnellere und in vielen Fällen wirtschaftlichere Abwicklung.
Klare Abgrenzung schafft Sicherheit
Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich also nicht nur aus rechtlicher Perspektive, auch die praktische Anwendung zeigt sich unterschiedlich.
Die
Gewährleistung stellt eine gesetzlich verpflichtende Mindestabsicherung dar, die Gebrauchtwagengarantie eröffnet zusätzliche Möglichkeiten − sofern sie professionell organisiert ist und die Bedingungen transparent formuliert sind.
Vor dem Abschluss einer Garantie lohnt sich ein genauer Blick auf die enthaltenen Leistungen, Ausschlüsse und das dahinterstehende Schadenmanagement. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich im Ernstfall zuverlässig beurteilen lässt, welche Rechte bestehen und wer tatsächlich für die Kosten aufkommt.
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