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Auch im Gebrauchtwagen müssen mit an Bord: Erste-Hilfe-Kasten, Warnweste und Warndreieck

von kfztech.de

Auch im Gebrauchtwagen müssen mit an Bord: Erste-Hilfe-Kasten, Warnweste und Warndreieck

Was gilt es als Autofahrer hinsichtlich Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten alles zu beachten?

Das neue Auto steht vor der Tür und nun juckt es in den Fingern, schnellstmöglich zum nächsten See aufzubrechen oder eine Spritztour über Land zu machen. Aber stopp: Vor der ersten Fahrt ist eine wichtige Kontrolle nötig. Sind ein Erste-Hilfe-Kasten, ein Warndreieck und eine Warnweste mit an Bord? All das sind Vorschriften, die Autofahrer beachten sollten, um Bußgelder zu vermeiden. Was ist neu in diesem Jahr und für welche gelten die Regeln eigentlich?

Autopanne Warndreieck Waarnweste

Kommt es zu einer Panne ist man gut beraten, wenn man den Erste-Hilfe-Kasten, ein Warndreieck und eine Warnweste mit an Bord hat. - Bilder: depositphotos.com

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Neu seit 2022: In den Erste-Hilfe-Kasten gehören zwei Gesichtsmasken

Der Erste-Hilfe-Kasten, auch Verbandkasten genannt, besteht aus 16 verschiedenen Produkten, zu denen unter anderen Pflastern verschiedener Art, eine Schere, Einmalhandschuhe, Dreiecktücher, Verbände und eine Rettungsdecke gehören. Dazu gehört auch eine Broschüre, um Erste Hilfe zu leisten. Seit 2022 gilt für den Kasten, in dem die Produkte aufbewahrt werden müssen, die DIN 13164:2022. Die besagt: Das früher notwendige Verbandstuch und das Dreiecktuch werden gestrichen. Neu: Stattdessen ist das Mitführen von zwei Gesichtsmasken nötig. Wichtig: Es müssen keine FFP2-Masken sein.

All das regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 35h. Das Vorhandensein des Verbandskastens gilt für alle Autos über 6 km/h, bei einigen Fahrzeugen gibt es Ausnahmen. Dazu gehören auch Motorradfahrer: Sie müssen keinen Erste-Hilfe-Kasten mit sich führen. Wichtig ist es, das Ablaufdatum des Kastens mit seinem wichtigen Inhalt nicht aus den Augen zu lassen, denn Verbände und Pflaster sind nicht lebenslang haltbar. Sind die Produkte für die Erste Hilfe also zu alt, muss ein neues Set gekauft werden.

Medizinische Maske

Seit 2022 ist das Mitführen von zwei medizinischen Masken im Erste-Hilfe-Kasten im Auto vorgeschrieben.

Erste-Hilfe-Kasten: das Ablaufdatum im Auge behalten

Gab es einen Unfall und man hat Hilfe geleistet und dabei Verbände benötigt, müssen die fehlenden Teile aufgefüllt werden. Ältere Erste-Hilfe-Kästen, die noch nicht die neue Norm erfüllen, dürfen noch bis 31. Januar 2023 mitgeführt werden, sofern sie ihr „Verfallsdatum“ nicht schon erreicht haben. Ist noch ein älterer Erste-Hilfe-Kasten vorhanden, aus dem Materialien im Ernstfall entnommen wurden, ist beim Neukauf dringend darauf zu achten, dass die neuen Produkte schon der aktuellen DIN-Norm entsprechen.

Die Vorschrift, einen Verbandkasten mitzuführen, gilt nicht nur für Autokäufer, sondern auch für Quads, Lkw und Wohnmobile. Darauf machen auch die Mitarbeiter von autoankauf-live ihre Kunden aufmerksam, die ein Auto mit kostenloser Abholung verkaufen möchten. Wohin mit dem alten Kasten, wenn das Verfallsdatum überschritten ist? Die örtliche Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz oder die Maltester nehmen die abgelaufenen Sachen gerne für Übungszwecke an.

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Panne oder Unfall? Ein Warndreieck gehört in jedes Fahrzeug

Seit 2014 und bis jetzt Pflicht ist zudem ein Warndreieck, das in jedem Fahrzeug mitgeführt werden muss. Folgende Kriterien sind zu erfüllen: Das Warndreieck muss standsicher, rückstrahlend und selbstverständlich tragbar sein, um es im Ernstfall schnell aufstellen zu können.

Die Warnwestenpflicht gilt nicht für alle Verkehrsteilnehmer

Ein Reifen verliert Druck, der Motor stottert oder man muss verletzten Personen nach einem Unfall helfen: Da ist es nötig, das Fahrzeug zu verlassen. Seit 2014 gilt in ganz Deutschland die sogenannte Warnwestenpflicht. Das bedeutet: Die meisten Fahrzeuge müssen eine Warnweste nach der EN 471 oder EN ISO 20471:2013) mitführen. Das gilt auch für Lkw, nicht aber für Wohnmobile und Motorradfahrer.

Sinnvoller ist es, für jeden Mitfahrer eine Weste im Auto zu haben. Der Grund: Passiert ein Unfall im Dunkeln und die Insassen steigen aus, ist die Sichtbarkeit aller mit einer Weste weit besser. Deshalb ist beim Kauf darauf zu achten, dass die Weste eine gelbe, orange oder rot-orange Farbe hat und aus fluoreszierendem Material besteht. Sie sollte, um weitere Personenschäden zu vermeiden, über eine 360-Grad-Sichtbarkeit verfügen und über fünf Zentimeter breite Reflexstreifen auf der Brust und dem Rücken.

Für Autokäufer ist es keinesfalls lohnend, an der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung zu sparen. Fahren ohne Warndreieck kostet ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, ist der Erste-Hilfe-Kasten nicht vorhanden, unvollständig oder abgelaufen, sind Bußgelder von bis zu 10 Euro fällig. Bei einer Warnweste sind es ebenfalls 15 Euro.

Pressekontakt:
Autoankauf-live Abdul-Raouf El-Lahib
Bergiusstr. 18
44625 Herne
Telefon: 0152 22 433 138
E-Mail: kontakt@autoankauf-live.de
Webseite: https://autoankauf-live.de/

Wichtige Schlagwörter (hashtags):

kfztechde, Auto, Kfz, Warnweste, Verbandskasten, Verbandkasten, Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten, Warnwestenpflicht











 




Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024