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21.12.16 Volkswagen Konzern erhält alle Freigaben des Kraftfahrt-Bundesamts zur Umrüstung der TDI-Motoren• Finale KBA-Freigaben zur Umrüstung der Diesel-Modelle mit dem Motortyp EA189 • Alle Kunden werden zeitnah informiert, um danach Werkstatttermine zu vereinbaren Für Diesel-Fahrzeuge mit Motortyp EA189 liegen jetzt alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zur Umrüstung im Zuständigkeitsbereich des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. In enger Abstimmung mit den jeweiligen Behörden werden die betreffenden Konzernmarken die europäischen und internationalen Fahrzeughalter in den kommenden Wochen sukzessiv benachrichtigen. Danach können alle Kunden kurzfristig Umrüsttermine in einer Vertragswerkstatt nach Wunsch vereinbaren. In Deutschland erfolgt die Information der Kunden in einem zweistufigen Verfahren. Alle betroffenen Halter wurden im ersten Schritt bereits im Frühjahr durch ein mit den Behörden abgestimmtes Schreiben benachrichtigt, dass ihr Fahrzeug von der Umrüstaktion betroffen ist. Nachdem die technischen Lösungen für alle Modelle vom KBA freigegeben sind, werden die Kunden in einem zweiten Schreiben gebeten, einen Termin mit einem Partnerbetrieb ihrer Wahl zu vereinbaren. Wie bereits zuvor hat das KBA bestätigt, dass mit der Umsetzung der technischen Lösungen für die betroffenen Modelle keine nachteiligen Veränderungen der Verbrauchswerte, Leistungsdaten und Geräuschemissionen verbunden sind. Außerdem erfüllen die Fahrzeuge nach der Umrüstung alle gesetzlichen Anforderungen sowie die jeweils gültigen Abgasnormen. Volkswagen hat mit Hochdruck an der Umsetzung der technischen Lösungen gearbeitet und wird alle von der NOx-Thematik betroffenen Fahrzeuge nachbessern. Den Kunden werden bei der Durchführung der technischen Maßnahmen keine Kosten entstehen. Außerdem wird im Rahmen des Rückrufprozesses allen Kunden eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität angeboten. Die Umsetzung der erforderlichen technischen Lösungen erfolgt europaweit nach einem mit dem KBA abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplan.
04.11.2016 Volkswagen erhält Freigabe des Kraftfahrt-Bundesamts zur Umrüstung der Modelle mit 1,6l-TDI-Motor des Typs EA189
Die technischen Lösungen für 2,6 Millionen Fahrzeuge mit 1,6l-TDI-Motor des Typs EA 189 wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigegeben. Damit kann die Umsetzung bei den ersten Fahrzeugen der dritten und letzten Hubraumklasse zeitnah beginnen. Die Fahrzeughalter werden in den kommenden Wochen sukzessive benachrichtigt. Danach können alle betroffenen Kunden kurzfristig Umrüsttermine in einer Vertragswerkstatt nach Wunsch vereinbaren. Die Umrüstung bei den 1,6-Liter-TDI-Aggregaten des Typs EA189 umfasst ein Software-Update. Zusätzlich wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sogenannter Strömungsgleichrichter befestigt. Die Umsetzung wird weniger als eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Das KBA hat uneingeschränkt bestätigt, dass mit der Umsetzung der technischen Lösungen für diese Modelle keine nachteiligen Veränderungen der Verbrauchswerte, Leistungsdaten und Geräuschemissionen verbunden sind. Zuvor hatte das KBA dies für alle anderen für den Rückruf freigegebenen Modelle bereits versichert. Außerdem erfüllen die Fahrzeuge nach der Umrüstung alle gesetzlichen Anforderungen sowie die jeweils gültigen Abgasnormen. Die Umrüstung für Fahrzeuge mit betroffenen 2,0l-TDI-Motoren war bereits zu Jahresbeginn 2016 gestartet. Ebenfalls begonnen hat die Umsetzung der technischen Lösungen für betroffene Modelle mit 1,2l-TDI-Motoren des Typs EA 189. Mit der vorliegenden KBA-Freigabe wird nun auch für die letzte Hubraumklasse zeitnah mit der Umrüstung für Fahrzeuge des betroffenen Motorentyps EA189 begonnen. Damit können mittlerweile betroffene Modelle mit 1,2l-TDI- 1,6l-TDI- und 2,0l-TDI-Motor in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. In Deutschland erfolgt die Information der Kunden in einem zweistufigen Verfahren. Alle betroffenen Kunden wurden im ersten Schritt bereits im Frühjahr durch ein mit den Behörden abgestimmtes Schreiben benachrichtigt, dass ihr Fahrzeug umgerüstet werden muss. Sobald die technischen Lösungen für ein Modell freigegeben und verfügbar sind, wurden die Kunden in einem zweiten Schreiben gebeten, einen Termin mit einem Partnerbetrieb ihrer Wahl zu vereinbaren. Dieses Schreiben wird nun auch an die Halter von Fahrzeugen mit 1,6l-TDI-Motor gesendet. Volkswagen arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung der technischen Lösungen und wird alle von der NOx-Thematik betroffenen Fahrzeuge nachbessern. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Den Kunden werden bei der Durchführung der technischen Maßnahmen keine Kosten entstehen. Außerdem wird im Rahmen des Rückrufprozesses allen Kunden eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität angeboten. Die betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Sie können bis zu einer Umrüstung uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden. Die Umsetzung der erforderlichen technischen Lösungen erfolgt europaweit nach einem mit dem KBA abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplan. Pressetext VW 16.12.2015 NOx-Thematik: Kunden werden informiert, Umsetzung beginnt
Lesen Sie auch Abgasproblematik NOx Der Volkswagen Konzern hat dem KBA die konkreten technischen Maßnahmen für die betroffenen EA189-Motoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum vorgestellt. Nach intensiven Prüfungen hat das KBA alle Maßnahmen vollumfänglich bestätigt. Damit stehen für alle betroffenen Fahrzeuge die Abhilfemaßnahmen fest. Die Fahrzeughalter werden nun kurzfristig über die nächsten Schritte informiert. Volkswagen beginnt mit der Umsetzung zu Beginn des Jahres 2016. Für die betroffenen EA189-Dieselmotoren sehen die Maßnahmen wie folgt aus:
Diese Maßnahmen gelten für Europa (EU 28-Märkte). Nach der Umsetzung erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen Abgasnormen, mit dem Ziel, dies ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen zu erreichen. VW wird seine Kunden in Deutschland unverzüglich darüber informieren, sobald das KBA die Adressen zu Verfügung gestellt hat. In einem ersten Brief werden die betroffenen Fahrzeughalter darüber in Kenntnis gesetzt, dass für ihren Pkw eine Rückrufmaßnahme vorgesehen ist. Dabei werden die Kunden auch gebeten, eine weitere schriftliche Information abzuwarten, bevor sie aktiv Kontakt zu einem Volkswagen Partnerbetrieb aufnehmen. In einem zweiten Schreiben wird Volkswagen die betroffenen Kunden frühzeitig darum bitten, einen Termin zur Umsetzung der technischen Lösungen mit einem frei zu wählenden Partnerbetrieb zu vereinbaren. Es ist vorgesehen, dass alle betroffenen Fahrzeuge in mehreren Wellen zur Umsetzung der technischen Lösungen in die Partnerbetriebe gerufen werden. Ab erstem Quartal 2016 sollen bei den betroffenen 2,0-Liter-Motoren die technischen Maßnahmen umgesetzt werden. Voraussichtlich zum Ende des 2. Quartals des kommenden Jahres werden diese bei den betroffenen 1,2- Liter-Motoren vorgenommen. Ab 3. Quartal 2016, und damit zum Abschluss des Rückrufs, erfolgt die Umsetzung bei den betroffenen Fahrzeugen mit 1,6-Liter-Motor. Bei der Durchführung der technischen Maßnahmen ist das Ziel der Volkswagen AG, etwaige Nachteile für die Kunden, wie beispielsweise mögliche Mobilitätseinschränkungen, zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sichert die Marke Volkswagen allen Kunden im Bedarfsfall eine angemessene und kostenfreie Ersatzmobilität zu. Die Volkswagen AG verzichtet ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Zuwarten entstehen Volkswagen-Kunden daher keine Nachteile. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Kunden die Durchführung der diesbezüglich erforderlichen technischen Maßnahme an Ihrem Fahrzeug bis zum oben genannten Zeitpunkt abwarten können. Fest steht: Die Fahrzeuge sind weiterhin technisch sicher und fahrbereit und können deshalb uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden. Hinweis: Die in dieser Pressemeldung enthaltenen Informationen beziehen sich nicht auf Produkte und Services der Volkswagen Group of America oder der Volkswagen Canada. 25.11.2015 VW stellt erstmals eine konkrete Lösung für die Abgasproblematik vor
Technische Maßnahmen für die betroffenen EA
189-Dieselmotoren dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vorgestellt
Minimale Hardwaremaßnahmen bei den 1.6 TDI Motoren 2.0 TDI Motoren benötigen nur ein Software-Update Ziel: Kein Mehrverbrauch und keine Einbußen bei den Fahrleistungen
Wolfsburg, 25. November 2015 – Die
Aufarbeitung und Lösung der Diesel-Thematik schreitet voran. Der
Volkswagen Konzern hat dem KBA die konkreten technischen Maßnahmen für
die betroffenen EA 189-Motoren mit 1,6 und 2,0 Liter Hubraum
vorgestellt. Damit stehen für den Großteil der betroffenen Fahrzeuge die
Abhilfemaßnahmen fest. Bei der Erarbeitung standen möglichst
kundenfreundliche Lösungen im Vordergrund. Nach der Umsetzung der
technischen Maßnahmen erfüllen die Fahrzeuge die jeweils gültigen
Abgasnormen. Die finale technische Lösung für den 1,2-Liter-Dieselmotor
wird dem KBA Ende des Monats präsentiert und umfasst voraussichtlich ein
Software-Update.
Dem Kraftfahrtbundesamt wurden die erarbeiteten technischen Maßnahmen
der betroffenen EA 189-Dieselmotoren vorgestellt. Diese Maßnahmen wurden
vom KBA nach intensiver Begutachtung bestätigt. Damit herrscht für den
Großteil der betroffenen Fahrzeuge Klarheit zur Behebung der
Unregelmäßigkeiten. Beim 1,6-Liter EA 189-Motor wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sogenannter Strömungstransformator befestigt. Das ist ein Gitternetz, das den verwirbelten Luftstrom vor dem Luftmassenmesser beruhigt und so die Messgenauigkeit des Luftmassenmessers entscheidend verbessert. Der Luftmassenmesser ermittelt die aktuell durchgesetzte Luftmasse; ein für das Motormanagement sehr wichtiger Parameter für einen optimalen Verbrennungsvorgang. Zudem wird an diesem Motor noch ein Software-Update durchgeführt. Die reine Umsetzung der technischen Maßnahmen wird voraussichtlich weniger als eine Stunde in Anspruch nehmen.Die 2,0-Liter-Aggregate bekommen ein Software-Update. Die reine Arbeitszeit für diese Maßnahme wird rund eine halbe Stunde betragen. Durch Fortschritte in der Motoren-Entwicklung und verbesserter Strömungssimulation innerhalb von komplexen Ansaugsystemen konnte in Kombination mit einer darauf ausgerichteten Softwareoptimierung eine entsprechend einfache und kundenfreundliche Maßnahme realisiert werden. Ziel bei der Entwicklung der technischen Maßnahmen bleibt, die jeweils gültigen Emissionsziele zu erreichen, ohne Beeinträchtigung der Motorleistung, des Verbrauchs und der Fahrleistungen. Da jedoch zunächst alle Modellvarianten gemessen werden müssen, kann die Erreichung dieser Ziele zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final bestätigt werden. Auf Grundlage dieser, vom KBA akzeptierten, technischen Maßnahmen werden für die betroffenen EU28-Märkte aktuell die notwendigen Servicekonzepte erarbeitet. Ziel ist es, ab Januar 2016 die ersten Fahrzeuge im Rahmen eines Rückrufes auf den erforderlichen technischen Stand zu bringen. Nach aktueller Einschätzung werden sich sämtliche Maßnahmen im Zuge des Rückrufes für alle Motorvarianten über das Kalenderjahr 2016 erstrecken. Volkswagen wird den erforderlichen Zeitaufwand, der durch die Umsetzung der technischen Maßnahmen entsteht, für alle Kunden so gering wie möglich halten. Darüber hinaus wird Volkswagen mit jedem Kunden Kontakt aufnehmen und sich darum bemühen, die individuellen Kundenbedürfnisse im Rahmen der Umsetzung der technischen Maßnahmen zu berücksichtigen, um etwaige Nachteile für die Kunden, wie z.B. mögliche Mobilitätseinschränkungen, zu vermeiden. So sichert die Marke Volkswagen in diesem Zusammenhang zu, dass allen Kunden eine angemessene Ersatzmobilität kostenfrei angeboten wird. Alle Kunden von Volkswagen haben beispielsweise schon seit Anfang Oktober die Möglichkeit, selbst zu prüfen, ob ihr Fahrzeug von der Diesel-Thematik betroffen ist. Unter www.volkswagen.de/info erhält jeder Kunde mit seiner Fahrgestellnummer eine klare Aussage.Mit diesen definierten Maßnahmen liegen nun bereits für den Großteil aller in Europa betroffen Konzern-Modelle mit EA 189-Motor technische Lösungen vor. Ende dieses Monats werden dem KBA auch für den 1,2-Liter-Dreizylinder-Dieselmotor die entsprechenden Maßnahmen präsentiert. In Anlehnung an die Vorgehensweise der Marke Volkswagen planen die weiteren Marken des Konzerns – Audi, SEAT, ŠKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge – für ihre betroffenen Fahrzeuge ebenfalls entsprechende Maßnahmen. Die Volkswagen AG verzichtet darüber hinaus ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche/ Garantieansprüche wegen der in Fahrzeugen mit Motorentyp EA 189 eingebauten Software, sofern diese Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Deshalb entstehen Volkswagen Kunden durch Zuwarten keine Nachteile. Fest steht: Die Fahrzeuge sind weiterhin technisch sicher und fahrbereit und können deshalb uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden. Hinweis: Die in dieser Pressemeldung enthaltenen Informationen beziehen sich nicht auf Produkte und Services der Volkswagen Group of America oder der Volkswagen Canada.
Film : Technische Maßnahmen für betroffene EA 189-Dieselmotoren
1.6 TDI Motor (EA
189): Strömungsgleichrichter.
Tags: Diesel-Thematik
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