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Prämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride bleibt bestehen

von kfztech.de

Prämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride bleibt bestehen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge um ein Jahr verlängert und arbeitet an einem neuen Förderdesign für 2023.

In Deutschland hat es nach der Bundestagswahl einen Wechsel in der Regierung gegeben. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gibt es jetzt also eine Ampelkoalition. Schon allein aufgrund der Beteiligung der Grünen kann man davon ausgehen, dass Klimapolitik in dieser Legislaturperiode eine noch wichtigere Rolle spielen wird. Aus diesem Grund war man auch gespannt, wie es rund um die Elektroautos und auch bei Plug-in-Hybriden mit der staatlichen Förderung weitergehen wird. Privatleute und auch Unternehmen, die sich für die Anschaffung von solchen Fahrzeugen mit neuen umweltfreundlicheren Antrieben interessieren können, durchatmen. Denn man kann auch im kommenden Jahr weiter von einer Innovationsprämie bei Elektro oder Hybrid profitieren.

Ford Kuga Plug in beim Laden

Ein Ford Kuga Plug In Hybrid beim Laden an der heimsichen Steckdose. - Bild: kfztech.de

Ursprünglich galt die Innovationsprämie nur für 2021

In der ursprünglichen noch von der großen Koalition ins Leben gerufenen Förderrichtlinie rund um die Prämien für Elektroautos und Fahrzeuge mit einem Plug-in-Hybrid sollte eigentlich am 31.12.2021 Schluss sein. Entsprechend hätten nur bis zu diesem Zeitpunkt gestellte Anträge die Chance auf den Erhalt einer Prämie.

Die neue Bundesregierung hat sich aber dazu entschlossen an dieser Prämie festzuhalten und die Frist für Anträge bis Ende 2022 zu verlängern. Somit hat man also auch im kommenden Jahr weiterhin die Chance abhängig vom Fahrzeug von einer Prämie in Höhe von bis zu 9.000 Euro zu profitieren. Die Politik hat aber bereits durchblicken lassen, dass dann ab 2023 eine neue zielgerichtetere Art der Förderung die Innovationsprämie ersetzen soll. Dann sollen auch nicht mehr alle Halter von Hybridfahrzeugen in den Genuss einer Prämie kommen, sondern nur die, die „nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt“ haben.

Innovationsprämie beim Kauf und auch beim Leasing nutzbar

Positiv ist aus Sicht der Nutzer auch, dass man von der Innovationsprämie nicht nur bei einem Fahrzeugkauf, sondern auch bei einem Leasing eines förderungsfähigen Fahrzeuges profitieren kann. Das ist gerade auch für Unternehmer und Selbstständige eine interessante Möglichkeit. Schließlich wollen kleine und auch größere Unternehmen in der Regel nicht zu viel Kapital durch den Kauf von Fahrzeugen binden. Aus diesem Grund entscheiden sich gerade viele Unternehmer für ein Leasing von Fahrzeugen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass man auch beim Leasing gleichermaßen von der maximalen Förderung profitieren kann. Denn bei einem Leasing eines Elektrofahrzeuges über einen Zeitraum von mehr als 23 Monaten kann man in der Spitze genauso wie beim Kauf von einer Innovationsprämie von 6.000 Euro (ingesamt 9.000 € inklusive Händleranteil) profitieren.

Wenn man sich für ein Leasing eines Plug-in-Hybriden (PHEV) entscheidet, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen. Jedoch soll dies künftig nicht für E-Autos mit einer Reichweite unter 60 km (ab 2025 80 km) gelten. Allerdings beträgt bei dieser Variante wie bisher die maximale Fördersumme im Vergleich nur 4.500 Euro (insgesamt 6.750 €). Trotzdem kann ein Leasing solcher Fahrzeuge auch aufgrund der Innovationsprämien für viele gewerbliche Kunden besonders interessant sein.

Ford Kuga Plug in Hybrid

Die Reichweite entscheidet mit, ob man ein E-Kennzeichen bekommt und auch, ob man in der BAFA-Förderliste steht. - Bild: kfztech.de

Wie kommt man genau an die Innovationsprämie?

Durch die Einführung der Innovationsprämie sind in Deutschland die Zulassungszahlen von Elektroautos und auch von Hybriden deutlich angestiegen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass man bei der Beantragung der lukrativen Förderung keine Fehler macht. Denn sowohl bei Kauf als auch beim Leasing eines solchen Fahrzeuges, kann man sich die Innovationsprämie immer erst im Nachgang zurückholen.

Das bedeutet etwa beim Leasing, dass man die entsprechende Summe zunächst selbst auf den Tisch legen muss und man sich das Geld erst danach über einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wieder zurückholen kann. Der Autor kann aus eigener Erfahrung davon sprechen, dass nach Zulassung und Antragstellung es rund 5 Wochen bis zur Genehmigung und dann noch 2 Wochen bis zur Auszahlung der Prämie gedauert hat.











 



Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.12.2022