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 von kfztech.de Welchen Reifen darf ich denn eigentlich auf meine Felgen aufziehen? Die richtigen Reifen zu finden ist gar nicht mehr so einfach, seit es die Zulassungsbescheinigung gibt.kfztech.de und der BRV (Bundesverband Reifenhandel) helfen weiter.Wer einen Personenkraftwagen heute mit neuen Reifen bestücken will, hat die Qual der Wahl. Denn die Anzahl der im Reifenersatzgeschäft angebotenen Marken, Dimensionen und Modellvarianten ist nahezu unüberschaubar. Bezüglich Preis- und Leistungsverhältnis findet man in den einschlägigen Autozeitschriften und Automobilclubs jede Menge Bewertungen aus ihren selbst durchgeführten Tests und muss sich dann entscheiden. Ein unabhängiges Testportal, dass von den Autofahrern bewertet finden Sie auf Reifentest.com. 
 Darauf soll aber hier gar nicht eingegangen werden. Denn die Mühe sich zwischen Preis, Komfort und "Leistungsvermögen" des Reifens zu entschiden, muss sich jeder Autofahrer selbst machen. Einen ersten Anhaltspunkt bezüglich der richtigen Reifengröße bietet ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Doch seit Einführung der neuen 
							   zweiteiligen „Zulassungsbescheinigung“, 
							   die ab Herbst 2005 die früher gebräuchliche 
							   Kombination aus Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief 
							   abgelöst hat, ist dies tatsächlich nur noch ein 
							   erster Anhaltspunkt. Denn Teil I dieser 
							   Zulassungsbescheinigung weist jeweils für Vorder- 
							   und Hinterachse lediglich eine zulässige 
							   Reifengröße aus und macht auch keine Angaben mehr 
							   zu Felgen (auch als Räder bezeichnet), während im 
							   früheren Fahrzeugschein zumeist mehrere 
							   verwendbare Größen angegeben waren. Auswahl über den "alten" Fahrzeugschein:
 
 
 Auswahl über die Zulassungsbescheinigung:
 Auswahl über die EU-Übereinstimmungsbescheinigung:
 Je nach Fahrzeug kann die hier gefundene Auswahl 
		schon beträchtlich sein, doch möglicherweise gibt es sogar noch mehr 
		Rad-/Reifenkombinationen, mit denen das Auto legal im öffentlichen 
		Verkehr bewegt werden dürfte. „Denn genau so zulässig wie die durch den 
		Fahrzeughersteller frei gegebenen und in die Fahrzeugpapiere 
		eingetragenen Bereifungen sind solche, die der EU-Richtlinie 92/23/EWG 
		entsprechen und gemäß den im Anhang zu dieser Richtlinie fest gelegten 
		Vorschriften montiert sind“, erläutert Hans-Jürgen Drechsler, 
		Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und 
		Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn).  
 
 Was bedeutet dies konkret?ie Reifen müssen für die EG typengenehmigt sein. Das ist erkennbar an dem auf der Reifenflanke einvulkanisierten E-/ECE-Kennzeichen, das seit Herstellungsdatum 1. Oktober 1998 für Motorrad-, Pkw- und Lkw-Neureifen verbindlich ist. 
		 
 Zudem muss die maximale Tragfähigkeit 
			jedes Reifens, der an einem Pkw montiert wird, für die Achse mit der 
			höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller 
			angegebenen höchsten Achslast entsprechen. Diese findet sich im 
			alten Fahrzeugschein unter Ziffer 16 und in der neuen 
			Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 7.1-7.3. 
 Wenn also beispielsweise das Zulassungspapier die 
		höchste Achslast mit 1.230 kg ausweist, muss jeder der an diesem 
		Fahrzeug montierten Reifen mindestens eine Tragfähigkeit von 615 kg 
		haben. Das wiederum ist für den Fachmann erkennbar an dem so genannten
		Trahfähigkeitsindex, 
		einer zwei- bis dreistelligen Zahl am Ende der Größenbezeichnung des 
		Reifens. Bei einem Reifen der Größe 195/65 R 15 91 T z.B. kennzeichnet 
		die Zahl 91 (615 kg) die maximale Tragfähigkeit des Reifens in 
		Abhängigkeit der spezifizierten Geschwindigkeit. 
 Außerdem muss jeder Reifen, mit dem ein 
			Fahrzeug ausgerüstet ist, ein 
		Geschwindigkeitskategoriesymbol aufweisen, das der 
			bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zuzüglich 
			einer so genannten TÜV-Toleranz (Faustregel: 9 km/h) entspricht. Die 
			Höchstgeschwindigkeit des Autos ist vom Fahrzeughersteller fest 
			gelegt und in Ziffer 6 des Fahrzeugscheins bzw. Ziffer T der 
			Zulassungsbescheinigung Teil I angegeben. Auch hierzu ein Beispiel: Weist die Zulassungsbescheinigung eine 
		Kfz-Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h aus, müssen die Reifen am 
		Fahrzeug mindestens 189 km/h aushalten, was dem 
		Geschwindigkeitsindex T (= Höchstgeschwindigkeit 190 km/h) oder 
		höher (U, H, VR, V, ZR, W oder Y) entspricht. In diesem Index, einem 
		oder zwei Buchstaben am Ende der Größenbezeichnung des Reifens, ist die 
		vom Reifenhersteller zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Reifens 
		verschlüsselt.  
			„Die Materie ist für den Laien sehr kompliziert, denn wer kennt 
			schon die Indices für Tragfähigkeit und Geschwindigkeit? Deshalb 
			würde ich jedem Autofahrer raten, sich nur das Wichtigste zu 
			merken“, empfiehlt Reifenexperte Drechsler. „Erstens: es gibt 
			zulässige Alternativen zu den von den Autoherstellern frei gegebenen 
			Pkw-Bereifungen – auch wenn sie sich von diesen unterscheiden. Und zweitens: für die Verwendung dieser Alternativen ist keine Änderung/Ergänzung der Fahrzeugpapiere erforderlich!“ So ist zum Beispiel für einen VW Passat 3 C (103 KW, 2,0 TDI) mit laut Zulassungspapieren frei gegebener Reifendimension 205/55 R 16 94 H und maximaler Achslast von 1.160 kg die Reifendimension 205/55 R 16 mit einem Tragfähigkeitsindex 89, 90 oder 91 genau so zulässig wie die von Fahrzeughersteller frei gegebene – ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Wer die zusätzlichen Möglichkeiten ausloten will (zum Beispiel weil der Wunschreifen kurzfristig nicht verfügbar ist), sollte das besser dem Reifenfachmann überlassen. Oder sich im Zweifel nur an die Rad-/Reifenkombinationen halten, die explizit die Freigabe des Fahrzeugfabrikanten haben. Drechsler: „Selbst da gibt es ja noch Auswahl genug – Reifen verschiedener Hersteller und meist sogar noch pro Hersteller in zahlreichen Modell- und Profilvarianten!“ Auch dafür hat natürlich der spezialisierte Reifenfachhandel – schnell zu finden über die Fachhändler-Suchfunktion auf der BRV-Verbraucherplattform www.reifen-kompetenz.de – die entsprechende Beratungskompetenz. Thema MischbereifungZur häufig gestellten Frage der Mischbereifung hier einige klärende Angaben: Es ist durchaus erlaubt, Sommer- und Winterreifen gleichzeitig am Fahrzeug zu montieren. Der Gesetzgeber schreibt in der StVZO §36 lediglich eine gleiche Bauart vor. Gemeint sind hier entweder Diagonal- oder Radialreifen. Diagonalreifen findet man aber im Pkw Bereich im Prinzip fast gar nicht mehr (Oldtimer). Unter unzulässiger „Mischbereifung“ versteht der Gesetzgeber also lediglich die Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Zusätzlich schreibt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen Fahrzeughersteller. Später komme es lediglich auf die Einheitlichkeit der Reifenbauart an.Was die üblicherweise praktizierte Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen. Die montierte Reifengröße vorne/hinten muss natürlich mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen (im „alten“ Fahrzeugschein unter Ziffer 20 ff, in der „Zulassungsbescheinigung“ unter Ziffer 15, wobei dort Sondergrößen nicht immer eingetragen sind). Die Größen dürfen untereinander nicht unterschiedlich sein. Laut ADAC macht das "Mischen" von Sommer- und Winterreifen auf einem Fahrzeug selbstverständlich keinen Sinn, da die winterliche Verkehrssicherheit von dem "schwächsten" Reifen auf dem Fahrzeug eingeschränkt wird. Die Fahrcharakteristik eines Fahrzeugs kann sich bei Mischbereifung stark verändern. Besonders in kritischen Situationen wie Glatteis oder Aquaplaning macht sich das bemerkbar. Der Bremsschwerpunkt kann sich verlagern und das Auto reagiert dann ganz anders." Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Reifen könnte zu einer Über- beziehungsweise Untersteuerung des Wagens führen. Deswegen sollten bei Verwendung von Winterreifen diese auf alle Radpositionen montiert werden, da anderenfalls der positive Effekt der Winterreifen überhaupt in Frage zu stellen ist. Richtig gefährlich kann es werden, wenn Sommer- und Winterreifen auf einer Achse gemischt werden. Nur in Ausnahmefällen kann es unumgänglich sein, im Winter Sommer- und Winterreifen zu kombinieren (z.B. nach Reifenpannen). Wenn Reifen unterschiedlicher Qualität (z.B. wegen unterschiedlicher Profiltiefen) auf einem Pkw montiert werden sollen, gehören die besseren Reifen auf die Hinterachse. Wer Sicherheit groß schreibt und keine Kompromisse eingehen will, verwendet also am besten eine komplett einheitliche Bereifung vom gleichen Hersteller. Das schützt laut ACE auch vor Komplikationen bei der Erteilung der TÜV-Prüfplakette. Wenn Prüfingenieure mitunter die Plakette wegen uneinheitlicher Bereifung verweigern, argumentieren sie häufig mit besagter europäischer Richtlinie. Vorrang habe aber die Deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung, betont der ACE. Unsere Tipps zur Reifenwahl:
 
 Übrigens: kfztech.de empfiehlt den Kauf von Öko-Reifen, weil diese bis zu einen halben Liter Kraftstoff je 100 Kilometer einsparen. Über die Lebensdauer des Reifen gerechnet, kauft man die Reifen sozusagen zum Nulltarif und tut was für die Umwelt. Lesen sie auch: 
 Quelle: BRV, ADAC, ACE 
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