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Wunschkennzeichen sichern - so geht's

von kfztech.de

Wunschkennzeichen sichern - so geht's

Wenn ein neues Kfz-Kennzeichen besorgt werden muss, setzen viele Menschen auf ein sogenanntes Wunschkennzeichen. Bei einem solchen Kennzeichen kann die Buchstaben- bzw. Zahlenkombination in einem bestimmten Maß selbst bestimmt werden. Hierbei sind besonders Initialen, das Geburtsdatum oder auch der Hochzeitstag beliebt. Was es bei einem Wunschkennzeichen zu beachten gibt und ob man es reservieren kann, klären wir in diesem Ratgeber.

Kfz Kennzeichen

Quelle: Fotolia / Björn Wylezich

Allgemeine Bestimmungen

Generell gilt: Bei einem Wunschkennzeichen kann nur Einfluss auf die sogenannte Erkennungsnummer genommen werden - das Unterscheidungszeichen, das sich auf den Bezirk der entsprechenden Zulassungsstelle bezieht, kann nicht verändert werden. Insofern sind also nur Kombinationen aus dem festen Unterscheidungszeichen und der individuellen Erkennungsnummer möglich. Die Erkennungsnummer besteht in der Regel aus bis zu zwei Buchstaben, wobei es sich nicht um Umlaute handeln darf. Des Weiteren kommen noch bis zu vier Ziffern dazu - bei der Kombination der Ziffern ist aber zu beachten, dass an erster Stelle keine Null stehen darf.

Insgesamt dürfen sich, inklusive des Unterscheidungszeichens, nicht mehr als acht Stellen auf dem Nummernschild befinden.

Sonstige unzulässige Individualisierungen beim Wunschkennzeichen

Die Regelungen in Bezug auf verbotene Kombinationen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allgemein gilt jedoch, dass keine Kombinationen gewählt werden dürfen, die gegen die sogenannten "guten Sitten" verstoßen - gesetzlich geregelt ist das im Paragraf 8, Absatz 1 (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Selbstverständlich sind auch jene Kennzeichen nicht erlaubt, die sich auf den Nationalsozialismus beziehen. Dazu gehören beispielsweise die Kombinationen AH, NS, SA, SS oder KZ. Ebenso verboten sind Wörter oder sonstige Begriffe in Bezug auf diese Thematik, zum Beispiel N-PD, falls diese mit szenetypischen Abkürzungen wie 88 (Heil Hitler) kombiniert werden.

Über die Internetadressen der jeweiligen Behörden oder über die des Bürgerbüros kann schnell und unkompliziert geprüft werden, ob das gewünschte Kennzeichen den rechtlichen Vorgaben entspricht. Falls ja, ist in der Regel auch die Beantragung des Kennzeichens online möglich. Beachtet werden sollte außerdem, dass die Farbe, der Schrifttyp und das blaue Eurofeld nicht individualisiert werden können - hierbei handelt es sich um standardisierte Aspekte. Des Weiteren gibt es keinen rechtlichen Anspruch hinsichtlich der Zuteilung eines Wunschkennzeichens.

Die Reservierung des Wunschkennzeichens

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist möglich und außerdem recht einfach. Sie ist, genauso wie die Beantragung des Kennzeichens selbst, persönlich, telefonisch und in den meisten Fällen auch online durchführbar. Die Reservierung ist meistens nur über einen gewissen Zeitraum möglich und außerdem muss sie von der Person beantragt werden, die auch der zukünftige Fahrzeughalter ist.

Wie lange ein Wunschkennzeichen reserviert werden kann

Hier kommt es darauf an, bei welcher Behörde das Kennzeichen beantragt wird, weshalb die jeweilige Dauer variieren kann. Gängig sind jedoch Zeiträume von 10 bis 90 Tagen, in manchen Fällen auch länger. Besonders lange ist die Reservierung zum Beispiel in Augsburg möglich: bis zu einem Jahr, wenn das Wunschkennzeichen online beantragt wird.

Frist bei abgemeldeten Fahrzeugen und Kosten

Ist ein Fahrzeug abgemeldet und soll in der Zukunft wieder angemeldet werden, beträgt die Zeitspanne für die Reservierung ein Jahr und ist außerdem mit keinen Kosten verbunden. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs mit einem bereits existenten Wunschkennzeichen gilt die Reservierung höchstens drei Monate lang und kostet 10,20 Euro. Dazu kommen noch die Gebühren von 2,60 Euro für die Online-Reservierung, wodurch ein Wunschkennzeichen im Endeffekt mit 12,80 Euro zu Buche schlägt.



Weiterführende Links: Saisonkennzeichen - Sonderkennzeichen






 


Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 28.01.2024