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von kfztech.de An einen Autounfall möchte man eigentlich gar nicht denken. Unfall bedeutet Stress pur. Man hat oft auch Angst als Unfallhelfer etwas verkehrt zu machen. Aber keine Bange: Mit dem kleinen Unfallratgeber kommt man im Falle eines Unfalles bestimmt besser zurecht.
Nach einem Verkehrsunfall benötigt man einen guten Versicherer und auch einen zuverlässigen Kfz-Gutachter. - Bild: kfztech.de Ruhe bewahrenDas Wichtigste nach einem Unfall ist es erstmal, die Ruhe zu bewahren. Es nützt nichts, hektisch herum zu laufen. Sind mehrere Personen zugegen, wäre es gut, die Aufgaben klar zu verteilen. Nach dem Motto: „Bitte rufen sie die den Notruf 110.“ Oder: „Bitte übernehmen sie die Sicherung der Unfallstelle.“ Teilt man sich die Aufgaben, kann am Ende schneller Erste Hilfe geleistet werden. Ist man alleine am Unfallort, so soll man sich nach Möglichkeit an die folgende Reihenfolge halten: AbsichernIst man an einem Unfall beteiligt, muss man als Erstes so schnell wie möglich die Unfallstelle absichern. Dazu schaltet man zunächst die Warnblinkanlage an seinem eigenen Fahrzeug ein, bevor man überhaupt aus seinem Auto aussteigt. Man muss sich auch vergewissern, wo man mit seinem Auto steht. Bei kleinen Blechschäden sollte man nicht unbedingt als Hindernis für den Verkehr dienen, sondern aus der Gefahrenzone zur Seite fahren. Dann streift man sich die Warnweste über, die man nach Möglichkeit griffbereit haben sollte. Hat man sie beispielsweise im Kofferraum unter dem Reserverad verstaut, vergeht unnötig wertvolle Zeit. Besser ist das Ablagefach in der Seitentür. Das Warndreieck sollte auf Autobahnen dann ca. 250 Meter weit vom Fahrzeug weg an geeigneter Position aufgestellt werden. Dazu sollte man vorher schon einmal das Warndreieck ausgepackt und aufgebaut haben, dann geht das beim Unfall gleich viel besser. In der Stadt sind auch kleinere Abstände (ca. 50 m) möglich. Beim Aufstellen des Warndreiecks sollte man unbedingt immer auf seine Eigensicherung achten. Auf Autobahnen sollte man sich deshalb hinter die Leitplanken begeben.
Abstände für das Warndreieck für Österreich und Deutschland - Bild: SaturnRapper / Wikipedia Wichtiges zum Thema Pannenhilfen und Automobilclubs Erste HilfeZurück an der Unfallstelle sollen eventuelle Verletzte nach Möglichkeit versorgt und die Rettungskräfte informiert werden. Per Gesetz - aber auch moralisch - ist jeder Unfallbeteiligte oder Zeuge sowieso zur Ersten Hilfe bei Unglücksfällen verpflichtet, soweit die Hilfe erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Im Verbandskasten finden Autofahrer die wichtigsten Verbandsmaterialen. Die Position des Verbandskastens im Auto sollte bekannt und das Ablaufdatum der Verbandsmaterialien sollte regelmäßig überprüft werden. Vielleicht sollte man sich auch selber einmal fragen: „Wann war mein letzter Erste-Hilfe-Kurs?“. Das Deutsche Rote Kreuz und andere Organisationen bieten Kurse an. Ist der letzte Kurs noch relativ frisch, so fühlt man sich bei der Ersten Hilfe gleich viel sicherer. NotrufMit dem Handy oder Smartphone wählt der Unfallhelfer 110 (oder 112 mit Verletzten); auf Autobahnen nutzt man üblicherweise die nächste Notrufsäule. Egal wie: Beim Notruf sollte man sich üblicherweise an das "W"-Schema halten:
Sind die Schäden gravierend, sollte man auf keinem Fall die Unfallspuren beseitigen und warten, bis der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Neuere Autos verfügen über einen sogenannten eCall mit dem automatisch die Rettungskette in GAng gesetzt wird (s. Grafik am Ende) UnfallgegnerBei einem Verkehrsunfall sollte man sich auf jeden Fall die Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen. Wichtige Daten wie das Kennzeichen, die Anschrift, die gegnerische Versicherungsgesellschaft und nach Möglichkeit die Vertragsnummer sollten notiert werden. Die genaue Uhrzeit und Unfallort notiert man sich ebenfalls. Es wird ebenfalls empfohlen, mit dem Smartphone Fotos vom Unfallort zu machen. Sollte es Unfallzeugen geben, sollte man die Anschriften und Namen notieren. SchadensabwicklungDen Unfall sollte man möglichst schnell, mindestens aber binnen einer Woche der Versicherung zu melden. Hat man den Unfall nicht selbst verschuldet, werden die Kosten der Unfallabwicklung von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Das berücksichtigt auch die Kosten für den Sachverständigen, die Rechtsanwaltskosten, Mietwagen und die Reparatur des beschädigten Autos. Wichtig: Jeder hat das Recht sich seinen eigenen Kfz-Sachverständigen (Gutachter) auszusuchen! Mehr zu Kostenvoranschlag und kfz-Gutachten kann man hier nachlesen. eCall
Der eCall setzt die Rettungskette unverzüglich in Gang - Grafik: ADAC Übrigens: Ab wann ein Unfall ein Unfall ist und mehr, können Sie hier nachlesen. Was ist beim Autofahren erlaubt und was nicht? Quellen: ADAC, DRK,
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