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Nach dem Unfall fair bleiben: Besser einen Gutachter beauftragen 

von kfztech.de

Nach dem Unfall fair bleiben: Besser einen Gutachter beauftragen

Wenn ein Unfall im Straßenverkehr passiert, ist das natürlich immer unnötig und deswegen umso ärgerlicher. Nach dem ersten Schreck fangen die Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien erst richtig an – denn jeder hat den Unfall natürlich unterschiedlich erlebt. Wer muss was zahlen? Wer hat Anspruch auf wie viel Schadensersatz? Der Streit dreht sich in den meisten Fällen darum, welche der beteiligten Parteien seine Ansprüche geltend machen kann und vor allem: in welcher Höhe? Leider kommt es nur selten zu einer Einigung ohne Polizei, Gericht und – um fair zu bleiben Gutachter.

Denn wer keinen nennenswerten Sachverstand von Autos hat ist kaum dazu in der Lage, verlässliche Angaben hinsichtlich des Schadens zu treffen Es fehlen einfach die benötigten Sachkenntnisse. Damit hier irgendwann für Klarheit gesorgt werden kann und damit eine zuverlässige und unabhängige Einschätzung des Schadens vorgenommen werden kann, sollte man ein professionelles Unfallgutachten von einem seriösen Gutachter, wie dem KFZ Gutachter Berlin, vornehmen lassen.

Autounfall

Nach einem Autounfall gilt es Ruhe zu bewahren und Sobald als möglich die Versicherung und einen Gutachter einzuschalten. - Bild: Pixabay.com © valtercirillo (CC0 Creative Commons)

Wann wird überhaupt ein Unfallgutachten gebraucht?

Wenn es zu einem Zivilprozess kommt, gilt der Grundsatz, dass die Beweislast bei der Partei liegt, die ihre Behauptung beweisen will, die für sie günstig ist. Erst wenn sie diese Behauptung schlüssig belegen konnte, wird sie zu einer Tatsache – das ist allerdings nicht immer leicht. Wer vor Gericht aber seine Ansprüche durchsetzen möchte, hat keine andere Wahl als seinen Standpunkt mit gewichtigen Beweisen zu untermauern.

Es reicht dabei nicht, die eigene Sicht auf den Sachverhalt in einem Vortrag darzustellen. Denn die andere Partei beziehungsweise ihre fähige Verteidigung wird logischerweise ihren Standpunkt, oft das genaue Gegenteil behaupten, sodass Richter ohne weitere Beweise gar nicht in der Lage sein können, zu beurteilen, wer Recht bekommen soll.

In diesen Fällen sorgt eine sachverständige und unabhängige Begutachtung des Schadens für Klarheit. In den folgenden Fällen sollte unbedingt ein Unfallgutachten vorgenommen werden:

  • Der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung soll die Kosten für die Reparatur und etwaige Folgekosten übernehmen

  • Wenn man selbst den Unfall verursacht hat und möchte, dass die eigene (Voll-) Kaskoversicherung den Schaden übernimmt: Oft weigern sich Versicherungen Schäden zu übernehmen. In diesen Fällen schafft ein Gutachten Klarheit.

  • Wenn es durch den Unfall zu einem Totalschaden gekommen ist, dann muss unter Umständen der Unfallgegner ein gleichwertiges Fahrzeug stellen – natürlich gemessen am Zeitwert. Ob ein Totalschaden vorliegt, und wie hoch der Zeitwert ist, muss ein Gutachter prüfen.

Wenn bei dem Vorfall nur ein Bagatellschaden entstanden ist, sollte man auf einen Gutachter verzichten – denn hier lohnt es sich einfach nicht. Der Gutachter wäre unter Umständen teurer als der Schaden selbst. Bei einem Autounfall werden Schäden von weniger als 750 Euro in den meisten Fällen als Bagatellschäden angesehen. Wenn man vermutet, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, reicht ein Kostenvoranschlag einer Auto-Werkstatt und eine gute Foto-Dokumentation für die Gerichtsverhandlung.  

Wie teuer ist ein Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten ist natürlich auch nicht umsonst. Die Kosten für das Gutachten orientieren sich dabei an der Schadenshöhe – die dann anhand von speziellen Tabellen errechnet wird. Je umfangreicher und komplexer der Schaden an einem Auto ist, desto teurer wird natürlich auch das Gutachten.

Lesen sie auch: Was haben ein Abschleppdienst und ein KFZ-Gutachter gemeinsam?




 


 
Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024