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Arbeiten an Gasgeneratoren dürfen nur von
sachkundigem Personal durchgeführt werden.
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Privatpersonen dürfen weder reparieren noch demontieren.
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An Airbags dürfen nur Personen arbeiten, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Ausnahme:
Zu Ausbildungszwecken unter fachkundiger Aufsicht ab 16 Jahren
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Es müssen jährliche Unterweisungen stattfinden.
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Es muss eine Betriebsanweisung aushängen.
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Airbag- und Gurtstraffer-Gasgeneratoren gehören
zur Gefährdungsklasse T1 (Weniger gefährlich als T2)
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Es muss grundsätzlich nach den Anweisungen des
Werkstatthandbuches vorgegangen werden.
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Arbeiten an Airbagsystemen dürfen erst nach Sichern der
Airbaganlage
gegen unbeabsichtigtes Auslösen gemäß Herstellervorschrift begonnen
werden.
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Der Gasgenerator darf nur mit einer
zulässigen elektrischen Prüfeinrichtung geprüft werden. Der
Widerstand des Zündplättchens darf niemals gemessen werden.
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Bei Schweiß- oder Lackierarbeiten am Fahrzeug
sind die Herstellerangaben zu beachten.
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Die Batterie ist abzuklemmen (Plus und Minus),
Wartezeiten sind einzuhalten.
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Bei Lagerung gilt die Kleinmengenregelung
(Werkstatt 10 kg, Lager 100 kg),
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weg von Spraydosen, Heizungen, Zündquellen,
etc., in Originalverpackung belassen
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Der gewerbliche Umgang mit pyrotechnischen
Rückhaltesystemen in einer Altauto - Verwertungsanlage erfordert
keinen behördlichen Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG, wenn er
sich auf den Umgang und die Lagerung von Kleinmengen
beschränkt. Ausgenommen hiervon ist das Auslösen von ausgebauten
Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten. Es ist jedoch geschultes,
sachkundiges Personal notwendig.
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Die Verwertung oder Beseitigung nicht
ausgelöster pyrotechnischer Komponenten unterliegt auch den
Bestimmungen des Abfallgesetzes (bzw. VO. „Bestimmung besonders
überwachungsbedürftiger Abfälle). Pyrotechnische Abfälle sind unter
der Schlüsselnummer 59101 (LAGA, alt) bzw. 16 04 03 „Andere
gebrauchte Explosivstoffe“ (EAK) eingeordnet. Vor Beauftragung
externer Dienstleister ist vom Abfallerzeuger (Hersteller,
Werkstatt, Verwerter etc.) zu prüfen, ob der beauftragte
Dienstleister die erforderlichen abfallrechtlichen Genehmigungen
hat, um diese pyrotechnischen Stoffe einzusammeln, zu
transportieren, zu verwerten oder zu beseitigen.
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Grundsätzlich dürfen
keine Veränderungen am Airbagsystem vorgenommen werden. Niemals
gebrauchte SRS-Bauteile aus einem anderen Fahrzeug verwenden. Es
sind stets neue Teile zu verwenden.
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Der Gasgenerator hat ein verschweißtes
Metallgehäuse und ist nur durch zerstörende Bearbeitung zu öffnen;
eine solche Bearbeitung darf bei Wartung und Instandsetzung nie
erfolgen. Weiterhin darf der Gasgenerator nicht unzulässig
erwärmt oder verbrannt werden.
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Bei Karosseriearbeiten, insbesondere bei
Ausbeularbeiten, muss die Airbaganlage gegen unbeabsichtigtes
Auslösen gemäß Herstellervorschrift gesichert werden.
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Das ausgebaute Airbagmodul ist immer vom
Körper weg zu halten und stets mit der Prallplatte nach oben
so abzulegen, dass bei einem versehentlichen Auslösen des Airbags
das Gehäuse nicht hoch geschleudert und zum Wurfgeschoss wird.
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Nach Beendigung der Arbeiten am SRS-System ist
die Warnleuchte auf Funktion zu prüfen.
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Beim Abschalten des Beifahrerairbags ist stets
genauestens nach den Herstellervorschriften vorzugehen.
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Am Fahrzeug muss ein Aufkleber vorhanden
sein, der auf das Verbot Reboard-Kindersitze auf dem
Beifahrersitz zu montieren, hinweist.
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Bei Beschädigung des ungezündeten Gasgenerators
und damit verbundenem Austritt des Gasgeneratorentreibstoffes ist
größte Vorsicht geboten.
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Während des Auslösevorgangs sind Türen und
Fenster geschlossen zu halten (bzw. lt. Herstellerangabe). Die
Zündung ist nur auf geeigneten, freien Plätzen durchzuführen.
Beim Auslösen ist Augen- und Gehörschutz zu tragen; die
Schallentwicklung bei evtl. betroffen Personen anzuzeigen und die
Sicherheitsabstände lt. Hersteller einzuhalten
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Durch das Abbrennen des Festtreibstoffes kann
sich der Gasgenerator der Airbag-Einheit bis auf ca. 400°C erwärmen
und es besteht die Gefahr von Brandverletzungen!
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Beim Berühren von gezündeten pyrotechnischen Komponenten
(einschließlich Fahrzeugteilen, die mit ausgeströmten Staub
beaufschlagt sind) ist persönliche Schutzausrüstung zu verwenden.
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Der im Gasgenerator enthaltene
Generatortreibstoff ist in unverbranntem bzw. ungezündetem Zustand
explosionsgefährlich und brennbar. Jede Zündquelle ist zu vermeiden.
Generatortreibstoff der Natriumazidanteile enthält ist giftig.
Natriumazidfreier Generatortreibstoff ist gesundheitsschädlich.
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In jedem Fall ist Einatmung, Verschlucken
und Hautkontakt zu vermeiden. Jede Staubaufwirbelung muss
möglichst vermieden werden. Bei der Beseitigung des ausgetretenen
Gasgeneratorentreibstoffes ist nach Herstellerangaben
(Sicherheitsdatenblatt) zu verfahren; in jedem Fall sind
Atemschutzmaske und Handschuhe zu tragen.
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Bei Vergiftungen durch Verschlucken den
Betroffenen, sofern dieser bei Bewusstsein ist, zum Erbrechen
bringen und sofort für eine ärztliche Behandlung
sorgen!
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Bei Augenkontakt, diese mindestens 15 Minuten
mit fließendem Wasser ausspülen und sofort für eine ärztliche
Behandlung sorgen!