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Plakettenverordnung und Schlüsselnummern: Wo ist mein Auto eingestuft?

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Das Befahren besonders abgasbelasteter Zonen ist in Großstädten  für Pkws und Lkws mit schlechteren Abgas-Standards verboten werden. Hier greift die so genannte Plakettenverordnung, die die Feinstaub-Belastung senken soll.

Mit der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge", kurz Plakettenverordnung, wurde die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen entsprechend Ihrer Schadstoffgruppe bundesweit einheitlich geregelt. Die Verordnung trat am 01. März 2007 in Kraft.

Außerdem wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können. Gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) und Euro II bis Euro V (Lkw, Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen.

Regelungen für Verkehrsbeschränkungen, insbesondere in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang diese durchgeführt werden, welche Schadstoffgruppen ausgenommen werden usw., obliegen den Bundesländern und werden im Rahmen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen für Ballungsräume festgelegt. Für eine differenzierte Ausgestaltung dieser Beschränkungen ist eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten erforderlich. Entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge können ganz oder teilweise von möglichen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden.

Plaketten nach Schadstoffgruppen

Die kreisförmigen Plaketten erhalten je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie enthaltendie Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird.

Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. Um die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen und damit die Ausgabe der Plaketten zu erleichtern, hat das Bundesverkehrsministerium eine Übersicht über die emissionsbezogenen Schlüsselnummern für die Schadstoffgruppen herausgegeben (s. Tabelle).

Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette. Autobesitzer können gegebenenfalls durch Nachrüstung der Fahrzeuge die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe und damit eine höhere Plakette erreichen. Für Diesel-Pkw die bereits mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind bzw. nachgerüstet werden, ist für die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe die mit dem Partikelfilter erzielte Partikelminderungsstufe PM1 bis PM5 entscheidend (siehe Tabelle weiter unten).

Schadstoffgruppen für Pkw und Wohnmobile

Schadstoffgruppe Plakette

Hinweise

Schadstoff-schlüsselnummer
1 Keine

Plakette

Die Schadstoffgruppe 1 erhält keine Plakette, sie umfasst:
  • Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator bzw. geregeltem Katalysator nach der sog. Anlage XXIII StVZO (nationale Einstufung für Fahrzeuge bis 1993). 
  • Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter  

Benziner: 0 bis 13, 15, 17, 77, 88, 98

Diesel: 0 bis 24, 34, 40, 77, 88, 98

 

2 Die Schadstoffgruppe 2 umfasst:
  • Diesel-Pkw Euro 2 
Diesel: 25 bis 29, 35, 41, 71
3 Die Schadstoffgruppe 3 umfasst:
  • Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3       
Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)
Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72

Diesel mit Partikelfilter (PM1): 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77

 

4 Die Schadstoffgruppe 4 umfasst:
  • Diesel-Pkw nach 
    - Euro 4
    - D 4
    - Euro 3 und D4 (Euro 3 alleine ist nicht ausreichend für die grüne Plakette)
  • Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4 
  • Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), ent­spricht PM5
  • Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)  
  • Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle) 
Benziner: 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75

Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75

Diesel mit Partikelfilter: PM1: 49 bis 52

PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70

PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66

PM4 sowie PM5

 

Partikelminderungsstufen

PM1

ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Diese Fahrzeuge halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert für die Partikelmasse von 0,18 g/km bzw. 0,08 g/km ein. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,05 g/km erreicht werden.

PM2

ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Hier gilt ein Grenzwert von 0,05 g/km. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,025 g/km erreicht werden.

PM3

ist auf die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw abgestellt. Sie halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert von 0,025 g/km ein. Bei Nachrüstung eines Partikelfilters muss der halbierte Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.

PM4

greift auf den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapazitäten nicht bereits mit so genannten „geregelten Partikelfiltern“ ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90 Prozent erreichen.

PM5

gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines PM-Grenzwertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

Wie finde ich die Emissionsschlüsselnummer in den Kfz-Papieren?

Kfz-Schein "alt" (Auszug)

Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:

(eingekreistes Zahlenfeld, unter "Schlüsselnummer zu 1")

Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die Emissions-Schlüsselnummer "01". Da es sich um ein Benzinfahrzeug (PKW) handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die Schadstoffgruppe 1 eingeordnet werden und keine Plakette erhalten.

 

Zulassungsbescheinigung "neu" (Auszug)

Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:

(hier steht die Schlüsselnummer in Zeile 14, unter 14.1)

Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die Emissions-Schlüsselnummer "62". Da es sich um ein Benzinfahrzeug (PKW) handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden und eine grüne Plakette erhalten.

Quellen: ADAC, GTÜ, UBA,

Wenn Sie noch mehr Informationen zur Plakettenverordnung oder zur Nachrüstung brauchen:

www.adac.de, Umweltzonen,

Weitere nützliche Infos auf kfztech.de

Abgaswerte | Steuersätze | Dieselabgas | Dieselabgastechnik | Rußfilternachrüstung | Treibhauseffekt | Partikel und Feinstaub | Blaue Plakette | Luftverschmutzung durch Feinstaub





Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 27.01.2024

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