Plakettenverordnung und Schlüsselnummern: Wo ist mein Auto eingestuft?
zu Partikelminderungsstufen |
Das Befahren besonders
abgasbelasteter Zonen ist in Großstädten für Pkws und Lkws mit
schlechteren Abgas-Standards verboten werden. Hier greift die so genannte
Plakettenverordnung, die die Feinstaub-Belastung senken soll.
Mit der "Verordnung zum Erlass
und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer
Kraftfahrzeuge", kurz Plakettenverordnung,
wurde die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen entsprechend Ihrer Schadstoffgruppe
bundesweit einheitlich geregelt. Die Verordnung trat am 01. März 2007 in Kraft.
Außerdem
wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, das die
örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen
können.
Gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse von
Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) und Euro II bis Euro V
(Lkw, Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen
Grenzwertstufen. |
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Regelungen für
Verkehrsbeschränkungen, insbesondere in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang
diese durchgeführt werden, welche Schadstoffgruppen ausgenommen werden usw.,
obliegen den Bundesländern und werden im Rahmen von Luftreinhalteplänen und
Aktionsplänen für Ballungsräume festgelegt. Für eine differenzierte
Ausgestaltung dieser Beschränkungen ist eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit
Plaketten erforderlich. Entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge können ganz oder
teilweise von möglichen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden.
Plaketten nach Schadstoffgruppen
Die kreisförmigen Plaketten
erhalten je nach Schadstoffklasse unterschiedliche Farben (rot, gelb, grün). Sie
enthaltendie Nummer der Schadstoffgruppe (2, 3, 4) sowie ein Schriftfeld, in dem
das Kfz-Kennzeichen eingetragen wird.
Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge
zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen
Emissionsschlüsselnummer. Um die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den
Schadstoffgruppen und damit die Ausgabe der Plaketten zu erleichtern, hat das
Bundesverkehrsministerium eine Übersicht über die emissionsbezogenen
Schlüsselnummern für die Schadstoffgruppen herausgegeben (s. Tabelle).
Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard
Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator
erhalten keine Plakette. Autobesitzer können gegebenenfalls durch Nachrüstung
der Fahrzeuge die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe und damit eine
höhere Plakette erreichen. Für Diesel-Pkw die bereits mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sind bzw. nachgerüstet werden, ist für die Eingruppierung in eine
bessere Schadstoffgruppe die mit dem Partikelfilter erzielte
Partikelminderungsstufe PM1 bis PM5 entscheidend (siehe Tabelle weiter unten).
Schadstoffgruppen für Pkw und Wohnmobile
Schadstoffgruppe |
Plakette |
Hinweise |
Schadstoff-schlüsselnummer |
1 |
Keine
Plakette |
Die Schadstoffgruppe 1
erhält keine Plakette, sie umfasst:
- Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem
Katalysator bzw. geregeltem Katalysator nach der sog. Anlage XXIII StVZO
(nationale Einstufung für Fahrzeuge bis 1993).
- Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter
|
Benziner: 0 bis 13, 15, 17, 77, 88, 98
Diesel: 0 bis 24, 34, 40, 77, 88, 98
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2 |
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Die Schadstoffgruppe 2 umfasst:
|
Diesel: 25 bis 29, 35, 41, 71 |
3 |
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Die Schadstoffgruppe 3 umfasst:
- Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3
Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend
PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG) |
Diesel: 30, 31, 36, 37,
42, 44 bis 52, 72
Diesel mit Partikelfilter
(PM1): 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
|
4 |
|
Die Schadstoffgruppe 4
umfasst:
- Diesel-Pkw nach
- Euro 4
- D 4
- Euro 3 und D4 (Euro 3 alleine ist nicht ausreichend
für die grüne Plakette)
- Diesel- Pkw mit Nachrüstung
entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4
- Diesel-Pkw mit Partikelemissionen
unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), entspricht PM5
- Pkw mit Ottomotor und geregeltem
Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)
- Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor,
Brennstoffzelle)
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Benziner: 14, 16, 18 bis
70, 71 bis 75
Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75
Diesel mit Partikelfilter: PM1: 49 bis
52
PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis
70
PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
PM4 sowie PM5 |
PM1 |
ist für die Nachrüstung
von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Diese Fahrzeuge halten nach
geltendem Recht lediglich einen Grenzwert für die Partikelmasse von 0,18
g/km bzw. 0,08 g/km ein. Durch Nachrüstung eines
Partikelfilters muss der für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,05
g/km erreicht werden. |
PM2 |
ist für die Nachrüstung
von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Hier gilt ein Grenzwert von 0,05 g/km.
Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-4-Diesel-Pkw
geltende Grenzwert von 0,025 g/km erreicht werden. |
PM3 |
ist auf die Nachrüstung
von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw abgestellt. Sie halten
nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert von
0,025 g/km ein. Bei Nachrüstung eines Partikelfilters muss
der halbierte Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden. |
PM4 |
greift auf den von der
Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen
PM-Grenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese Stufe wurde
für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw
geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen
fehlender Produktionskapazitäten nicht bereits mit so
genannten „geregelten Partikelfiltern“ ausgerüstet werden konnten, die
eine Minderungsrate von mehr als 90 Prozent erreichen. |
PM5 |
gilt für Euro-3- und
Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr
zugelassen wurden/werden, anstelle eines
PM-Grenzwertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäischen
Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen
PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten. |
Wie finde ich die Emissionsschlüsselnummer in den Kfz-Papieren?
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Bei Fahrzeugpapieren, die vor
dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:
(eingekreistes Zahlenfeld,
unter "Schlüsselnummer zu 1")
Entscheidend sind die
beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die
Emissions-Schlüsselnummer "01". Da es sich um ein Benzinfahrzeug (PKW)
handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die
Schadstoffgruppe 1 eingeordnet werden und keine Plakette erhalten.
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Bei Fahrzeugpapieren, die nach
dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:
(hier steht die
Schlüsselnummer in Zeile 14, unter 14.1)
Entscheidend sind die
beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die
Emissions-Schlüsselnummer "62". Da es sich um ein Benzinfahrzeug (PKW)
handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die
Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden und eine grüne Plakette erhalten. |
Quellen: ADAC, GTÜ, UBA,
Wenn Sie noch
mehr Informationen zur Plakettenverordnung oder zur Nachrüstung brauchen:
www.adac.de,
Umweltzonen,
Weitere nützliche Infos auf kfztech.de
Abgaswerte
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Steuersätze |
Dieselabgas
|
Dieselabgastechnik |
Rußfilternachrüstung
|
Treibhauseffekt |
Partikel und Feinstaub
|
Blaue Plakette |
Luftverschmutzung durch Feinstaub
Autor: Johannes
Wiesinger
bearbeitet:
27.01.2024 Folgen Sie
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